Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöschausrüstungen müssen jederzeit frei gehalten werden. Feuertüren dürfen nicht blockiert oder anderweitig behindert werden.
Bei Arbeiten an Verkehrs- oder Arbeitswegen sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Baustellen und Montagebereiche müssen stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und nach Abschluss der Arbeiten ordentlich aufgeräumt werden.
Falls bildliche Darstellungen benötigt werden, sollten sie beim Koordinator angefordert werden.
Schäden an den Einrichtungen und Systemen des Kunden müssen umgehend der entsprechenden Fachabteilung und dem Koordinator des Kunden gemeldet werden. Es ist auch notwendig, gemeinsam mit der Kontaktperson einen Schadensbericht zu erstellen. Die Abwicklung von Schadensfällen (z. B. die Benachrichtigung der Versicherung des externen Unternehmens) sollte ohne Aufforderung eingeleitet werden.
Um die Sicherheit der Arbeitsbereiche und Betriebseinrichtungen zu gewährleisten, müssen die Leiter der Auftragnehmer sicherstellen, dass am Ende der Arbeit alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind. Bereichsschlüssel sollten den Torwärtern übergeben werden, und andere Schlüssel sollten in den dafür vorgesehenen Schlüsselkästen aufbewahrt werden. Diese Schlüsselkästen müssen ordnungsgemäß verschlossen sein, und die Schlüssel sollten gemäß den Anweisungen aufbewahrt werden.