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Fremdfirma auswählen

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Die Auswahl der richtigen Fremdfirma kann für ein Großunternehmen von entscheidender Bedeutung sein, um seine Geschäftsziele zu erreichen

Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es wichtig, die Kriterien für die Auswahl von Fremdfirmen klar zu definieren und gezielt zu kommunizieren. Hierbei spielen verschiedene Faktoren wie die fachliche Expertise, die Qualität der Leistungen, die Preisgestaltung und die Referenzen der potenziellen Partner eine wichtige Rolle. Auch eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und finanziellen Situation der Fremdfirma ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren.

Auswahl von Fremdfirmen in der Fremdfirmenverwaltung: Kriterien und Entscheidungshilfen

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Bei der Auswahl der Fremdfirma sollte der Auftraggeber nicht nur ökonomische Faktoren (z.B. Kosten und Zeitdauer für den Auftrag) vergleichen, sondern auch Sicherheit und Gesundheitsschutz einbeziehen. So sollten zusätzlich Referenzen der Fremdfirmen (z.B. Unfallzahlen für die letzten Jahre) oder Zertifizierungen angefordert werden.

Nach Auswahl der Fremdfirma wird zwischen Auftraggeber und Fremdunternehmer ein Vertrag abgeschlossen, in welchem die "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" Vertragsbestandteil sind.

In den ausgeführten Arbeitsschutzbestimmungen werden Anmeldungen, Unterweisungen, Verhalten im Normal- und im Alarmfall, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Untersagen und weitere Bestimmungen geregelt. Es ist notwendig, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen durch den Fremdunternehmer bestätigen zu lassen. Dieses kann in der "Fremdfirmenerklärung" geschehen.

Im Vertrag sollten auch Regelungen zum Personaleinsatz der Fremdfirma getroffen werden. So sollte der Fremdunternehmer verpflichtet werden, nur geeignetes, ausreichend qualifiziertes und unterwiesenes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher, tariflicher und sonstiger Vorschriften einzusetzen.

Sofern der Fremdunternehmer Subunternehmer einsetzen will, ist der Auftraggeber über deren Einsatz vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Ein Vetorecht des Auftraggebers für den Einsatz von Subunternehmern sollte vertraglich vereinbart werden.

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