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DIE AUSWAHL DER RICHTIGEN FREMDFIRMA KANN FÜR EIN GROSSUNTERNEHMEN VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG SEIN, UM SEINE GESCHÄFTSZIELE ZU ERREICHEN

DIE AUSWAHL DER RICHTIGEN FREMDFIRMA KANN FÜR EIN GROSSUNTERNEHMEN VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG SEIN, UM SEINE GESCHÄFTSZIELE ZU ERREICHEN

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es entscheidend, die Kriterien für die Auswahl externer Firmen klar zu definieren und gezielt zu kommunizieren. Faktoren wie technisches Know-how, Servicequalität, Kosten und Referenzen potenzieller Partner sind hier von Bedeutung. Darüber hinaus ist eine detaillierte Überprüfung der rechtlichen und finanziellen Situation des Auftragnehmers unerlässlich, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Auswahl von Fremdfirmen in der Fremdfirmenverwaltung: Kriterien und Entscheidungshilfen

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Teamarbeit im Industriebereich

Teamarbeit im Industriebereich

Industriearbeiter geben Daumen hoch im Werk.

Bei der Auswahl eines Auftragnehmers muss der Kunde nicht nur wirtschaftliche Aspekte wie Preisgestaltung und Auftragsdauer berücksichtigen, sondern auch Sicherheit und Gesundheit priorisieren. Es ist ratsam, von externen Firmen Referenzen, wie zum Beispiel Unfallstatistiken der letzten Jahre oder Zertifizierungen, anzufordern.

Nach der Auswahl des Auftragnehmers wird zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ein Vertrag abgeschlossen, in den die "Arbeitsschutzrichtlinien für Auftragnehmer" aufgenommen werden.

Die festgelegten Arbeitsschutzrichtlinien regeln Anmeldungen, Anweisungen, Verhalten in normalen und Notfallsituationen, Pflichten, Weisungsbefugnisse, Beschränkungen und vieles mehr. Der Auftragnehmer sollte die Einhaltung dieser Arbeitsschutzrichtlinien bestätigen, möglicherweise durch eine "Auftragnehmererklärung".

Der Vertrag sollte auch Bestimmungen über den Personaleinsatz durch den Auftragnehmer enthalten. So sollte zum Beispiel festgelegt werden, dass der Auftragnehmer nur geeignetes, ausreichend geschultes Personal einsetzt, das alle relevanten Gesetze, Tarifverträge und weitere Vorschriften einhält.

Plant der Auftragnehmer, Subunternehmer einzusetzen, muss er den Kunden vor Arbeitsbeginn darüber informieren. Im Vertrag sollte eine Klausel verankert werden, die dem Kunden das Recht einräumt, den Einsatz von Subunternehmern abzulehnen.