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Koordinator festlegen

Koordinator festlegen

In einem Großunternehmen ist es wichtig, einen geeigneten Koordinator für das Fremdfirmenmanagement festzulegen, um eine effektive Zusammenarbeit mit Partnerfirmen sicherzustellen

Die Festlegung des Koordinators erfordert eine klare Definition der Aufgaben, Zuständigkeiten und Schnittstellen, um eine reibungslose Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien zu gewährleisten. Der Koordinator sollte über fundierte Kenntnisse im Fremdfirmenmanagement verfügen und in der Lage sein, die geltenden Rechtsvorschriften und Sicherheitsstandards umzusetzen. Eine regelmäßige Schulung und Fortbildung des Koordinators und aller beteiligten Mitarbeiter ist unerlässlich, um ein hohes Sicherheitsniveau und eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.

Koordinationsverantwortlichen festlegen

Koordinator festlegen

Liege gegenseitige Gefährdungen vor, so haben Auftraggeber und Fremdunternehmer einen Koordinator zu bestimmen, welcher die Arbeiten aufeinander abstimmt.

In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben.

Der Koordinator muss zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsbefugnis haben. Die Weisungsbefugnis sollte schriftlich festgelegt werden.

Der Koordinator muss eingreifen, wenn vereinbarte festgelegte Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt, Arbeitsschutzbestimmungen missachtet oder Personen gefährdet werden.

Grundsätzlich sollte ein Eingreifen des Koordinators immer über den unmittelbaren Vorgesetzten (z.B. über den Verantwortlichen der Fremdfirma) erfolgen.

Eine Ausnahme von diesem Regelfall ist dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen besteht. In diesem Fall hat der Koordinator unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten (z.B. Arbeitsunterbrechung, Anweisen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen).

Der jeweilige Vorgesetzte ist danach umgehend zu informieren.

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