04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Koordinator festlegen

IN EINEM GROSSUNTERNEHMEN IST ES WICHTIG, EINEN GEEIGNETEN KOORDINATOR FÜR DAS FREMDFIRMENMANAGEMENT FESTZULEGEN, UM EINE EFFEKTIVE ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERFIRMEN SICHERZUSTELLEN

IN EINEM GROSSUNTERNEHMEN IST ES WICHTIG, EINEN GEEIGNETEN KOORDINATOR FÜR DAS FREMDFIRMENMANAGEMENT FESTZULEGEN, UM EINE EFFEKTIVE ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERFIRMEN SICHERZUSTELLEN

Die Benennung eines Koordinators erfordert eine klare Definition von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen, um eine reibungslose Koordination zwischen den beteiligten Parteien sicherzustellen. Der Koordinator sollte über tiefgehende Kenntnisse im Bereich Auftragnehmermanagement verfügen und in der Lage sein, anwendbare Gesetze und Sicherheitsstandards umzusetzen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen des Koordinators und aller beteiligten Mitarbeiter sind entscheidend, um ein hohes Maß an Sicherheit und effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Koordinationsverantwortlichen festlegen

Koordinator festlegen

Festlegung der Koordinationsverantwortung

Festlegung der Koordinationsverantwortung

Wir definieren Rollen für effektive Zusammenarbeit

Wenn es gemeinsame Gefahren gibt, müssen der Auftraggeber und der Auftragnehmer jeweils einen Koordinator benennen, der die Arbeiten koordiniert.

In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber ausgewählt und dem Auftragnehmer mitgeteilt.

Der Koordinator muss die Befugnis haben, Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen durchzusetzen, und diese Befugnis zur Erteilung von Anweisungen sollte schriftlich festgehalten werden.

Der Koordinator muss eingreifen, wenn vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, Arbeitsschutzvorschriften missachtet werden oder Menschen gefährdet sind.

Grundsätzlich sollte der Koordinator immer über den unmittelbaren Vorgesetzten intervenieren (z. B. über die Person, die für das externe Unternehmen verantwortlich ist).

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt im Falle einer unmittelbaren Gefahr für Personen. In solchen Fällen muss der Koordinator umgehend geeignete Maßnahmen einleiten (z. B. Arbeitsunterbrechung, Anweisung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen).

Der jeweilige Vorgesetzte muss dann sofort informiert werden.