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Maßnahmen des Umweltschutzes

MASSNAHMEN DES UMWELTSCHUTZES ZUR FÖRDERUNG DER NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENSCHONUNG

MASSNAHMEN DES UMWELTSCHUTZES ZUR FÖRDERUNG DER NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENSCHONUNG

Maßnahmen zum Umweltschutz sind entscheidend für eine nachhaltige Zukunft. Durch die Einführung spezifischer Umweltinitiativen können wir den schädlichen Einfluss auf unsere Umwelt reduzieren und wertvolle Ressourcen bewahren. Dies beinhaltet das Starten von Recycling-Initiativen, die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und die Steigerung des Umweltbewusstseins unter Mitarbeitern und Kunden. Mit der Umsetzung dieser effizienten Umweltinitiativen spielen Unternehmen und Institutionen eine zentrale Rolle bei der Bewahrung unseres Planeten und der Förderung nachhaltigen Wachstums.

Umweltschutzstrategien für nachhaltige Lösungen

Unter der Rubrik allgemeines zum Thema Umweltschutz sollte die Umweltpolitik des Unternehmens kurz dargelegt werden.

Es ist notwendig, da man nicht davon ausgehen kann, dass die spezifischen Umweltpolitiken der Unternehmen verschiedener Auftragnehmer automatisch mit denen des Auftraggebers übereinstimmen werden. Daher müssen die besonderen Bedingungen des Auftraggebers in verständlicher Weise hervorgehoben werden. In besonderen Fällen wird eine entsprechende Schulung empfohlen.

Entnahme aus Hydranten

Die Brandbekämpfung wird ausschließlich von der Feuerwehr oder der betrieblichen Feuerwehr durchgeführt. Wasser darf aus Hydranten für nicht-feuerbekämpfende Zwecke nur mit der Genehmigung des Auftraggebers entnommen werden.

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Wasserschädliche Stoffe müssen so gehandhabt und gelagert werden, dass eine Kontamination von Boden, Wasser und Grundwasser sicher ausgeschlossen wird. Wasserschädliche Flüssigkeiten dürfen nicht in Abflüsse, Kanalisation, Toiletten, Waschbecken oder andere ungeeignete Orte entsorgt werden. Bei Reparaturarbeiten dürfen demontierte Maschinen, Aggregate, Rohrleitungen usw. nicht außerhalb von Auffangwannen oder gar im Freien gelagert werden, ohne vorherige Freigabe und Analyse.

Abwasser

Es gibt mehrere Faktoren, die bei der Behandlung von Abwasser in industriellen Prozessen beachtet werden müssen:

Industrieunternehmen müssen sich an die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften halten, die die Behandlung von Abwasser betreffen.

Dies umfasst die Einhaltung von Grenzwerten für Schadstoffe und die Einhaltung von Abwasserbehandlungsstandards.

  • Abwasserbehandlung: Industriebetriebe müssen über geeignete Abwasserbehandlungsanlagen verfügen, um das Abwasser vor der Einleitung in die Kanalisation oder Gewässer zu reinigen. Je nach Art und Umfang der Industrietätigkeit können verschiedene Behandlungsverfahren erforderlich sein, wie z.B. physikalische, chemische oder biologische Behandlungsverfahren.

  • Überwachung und Dokumentation: Industriebetriebe müssen regelmäßig Proben ihres Abwassers nehmen und analysieren lassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vor-schriften zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Überwachung müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.

  • Vermeidung von Verunreinigungen: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Schadstoffen im Abwasser zu minimieren. Dies kann durch den Einsatz von umweltfreundlicheren Materialien, Prozessoptimierung oder die Einführung von Abwassermanagement-Programmen erreicht werden.

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Experten: Industriebetriebe müssen eng mit den örtlichen Umweltbehörden zusammenarbeiten und bei Bedarf Experten konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen in Bezug auf das Abwassermanagement erfüllt werden.

  • Die genauen Anforderungen können je nach Land, Region und Industriezweig unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, die spezifischen Richtlinien und Vorschriften zu konsultieren, die für den jeweiligen Industriebetrieb gelten (Regelwerksverfolgung).

Der Auftragnehmer muss also entsprechend eingewiesen werden und nachweislich Kenntnis von besonderen Bedingungen bezüglich der Abwasserbehandlung beim Auftraggeber erhalten.

Verhalten bei Leckagen

Bei einem Leck (z.B. unbeabsichtigtes Auslaufen von Behältern, defekte Rohre oder Schläuche usw.) sind sofortige Maßnahmen erforderlich:

Es ist von größter Bedeutung, das Ausbreiten der Flüssigkeit zu verhindern. Dafür können Ölbindemittel, geeignete chemische Absorptionsmittel oder andere Barrieren verwendet werden. Abflüsse müssen sofort blockiert und geschlossen werden. Es ist wichtig, den Unfallreaktionsplan genau zu befolgen.

Anschließend oder gleichzeitig muss die Betriebssicherheit unter der Telefonnummer (Tel. ......) informiert werden.

Dies bedeutet auch, dass ein angemessener Unfallplan vorhanden ist und den betreffenden Auftragnehmern bekannt ist.

Lärmschutz

Es dürfen nur schallgedämmte Werkzeuge und Maschinen zum Einsatz kommen, soweit zutreffend.

Ansonsten gelten die folgenden allgemeinen Regelungen des Lärmschutzes, soweit sie bei den vertraglich vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer zutreffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Lärmbelastung messen und bewerten: Es ist wichtig, den Lärmpegel am Arbeitsplatz zu messen und zu bewerten. Dies kann durch regelmäßige Lärmmessungen und die Beurteilung der Exposition der Mitarbeiter erfolgen.

  • Einhaltung von Grenzwerten: Es existieren gesetzliche Grenzwerte für die Lärmbelas-tung am Arbeitsplatz. Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden, um Gehör-schäden und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

  • Lärmquellen identifizieren und minimieren: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmquellen zu identifizieren und zu minimieren. Dies kann durch den Einsatz geräuschmindernder Technologien, die Verbesserung von Maschinen und Anlagen oder die Verwendung von Schalldämpfern und Schutzabdeckungen erfolgen.

  • Persönliche Schutzausrüstung: Falls eine Lärmreduzierung an der Quelle nicht möglich ist, müssen Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz verwenden. Dieser Gehörschutz muss den geltenden Standards entsprechen und regelmäßig über-prüft und gewartet werden.

  • Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeiter müssen über die Risiken von Lärmexposition und die korrekte Verwendung von Gehörschutz informiert und geschult werden. Sie müssen auch über die Bedeutung von Pausen und Ruhezeiten informiert werden, um die Erholung des Gehörs zu ermöglichen.

  • Regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen: Eine re-gelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen kann dazu beitragen, ungewollte Geräusche und Lärmemissionen zu reduzieren.

  • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Bereiche mit erhöhter Lärmbelastung müssen deutlich gekennzeichnet werden, um zu warnen und angemessene Vorsichtsmaßnah-men zu treffen.

  • Lärmminderung bei Baumaßnahmen: Bei baulichen Veränderungen oder Erweiterun-gen im Unternehmen müssen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Lärmminderung berücksichtigt werden. Dies kann den Einsatz von schalldämmenden Materialien oder die Implementierung von Lärmschutzwänden umfassen.

Diese allgemeinen Regelungen des Lärmschutzes dienen dazu, die Arbeitsumgebung sicher und gesund zu gestalten und die Auswirkungen von Lärm zu minimieren.

Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, Führungskräfte und das Unternehmen selbst sich aktiv an der Umsetzung und Einhaltung dieser Regelungen beteiligen. Gleiches gilt für Fremdfirmen, soweit zutreffend.

Umgang mit Abfällen

Der zentrale Ansatz zur Abfallbewirtschaftung lautet: Vermeidung – Wiederverwendung – Recycling – Verwertung und schließlich Entsorgung. Der Hauptaugenmerk liegt auf der Abfallvermeidung. Aufgrund dieses Ansatzes muss stets geprüft werden, ob Materialien, Behälter oder Substanzen wiederverwendet werden können.

Abfälle müssen getrennt werden. Der Auftragnehmer darf die durch seine Tätigkeiten erzeugten Abfälle nicht auf dem Gelände entsorgen. Stattdessen muss der Auftragnehmer für deren sachgemäße Entsorgung sorgen. Nur in seltenen Fällen und nach Absprache mit dem Kunden dürfen Abfälle in den Behältern vor Ort entsorgt werden.

Nach Abschluss ihrer Aufgaben muss der Auftragnehmer sämtliches Verpackungsmaterial und Abfälle in geeigneten und zugelassenen Behältern entfernen. Diese Regel gilt für alle Aufgaben, bei denen externe Unternehmen die notwendige Ausrüstung oder Transportverpackungen wie Möbellieferung, Farbdosen oder Fässer liefern.

In den seltenen Fällen, in denen Abfälle über die vor Ort verfügbaren Behälter entsorgt werden, müssen die für diesen Ort festgelegten Regeln eingehalten werden. Der Ansprechpartner des Kunden wird die Zuweisung von Abfallbehältern und Entsorgungswegen bestimmen.

Brandschutz – Verhalten im Brandfall

Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen des Brandschutzes zu beachten .

Die wichtigsten sind:

  • Beachtung der Brandschutzordnung des Unternehmens

  • schriftliche Genehmigung für feuergefährliche Arbeiten vor Beginn solcher Arbeiten einholen.

  • Für feuergefährliche Arbeiten außerhalb der Werkstätten gelten die Bestim-mungen der VdS 2008.

  • Schweißerlaubnisschein-Verfahren: Nutzung dieses Verfahrens, um sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten.

Es ist wichtig, alle spezifischen Vorschriften und Anforderungen im Detail zu beachten, um einen effektiven Brandschutz zu gewährleisten.

Auftragnehmer müssen über diese speziellen Regeln und Vorschriften ordnungsgemäß informiert werden. Idealerweise sollten Formulare für diese Kommunikation verwendet werden. Berichte können beispielsweise wöchentlich zusammengefasst werden.

Für von Auftragnehmern durchgeführte Aufgaben muss eine spezifische Betriebsanleitung vorliegen. Ohne diese Anleitung ist das Ausführen von brennbaren Arbeiten nicht zulässig.

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen und einzuarbeiten:

  • Identifizierung von Gefährdungsbereichen

  • Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten

  • Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeiten

  • Sicherheitsmaßnahmen nach Abschluss der Arbeiten.

  • Die Sicherheitsmaßnahmen sind durch einen Brandposten bzw. eine Brandwache zu überwachen.

Entscheidend ist dabei, dass für die einzelnen Maßnahmen auch eindeutig die kompetenten Ansprechpartner des Auftraggebers benannt und bekannt sind (Prozessowner).

Über diese Personen erfolgen zum Beispiel:

  • Meldungen, Anträge

  • Abschaltungen und Veränderungen

  • Unwirksamkeit bzw. Ausfall von organisatorischen, baulichen, anlagentechnischen Brandschutz-bzw. sonstigen Sicherheitsmaßnahmen.

Verhalten bei Bränden

Verhalten bei Bränden (Beispiel)

Für solche Benachrichtigungen ist ein eindeutiger Kontakt (z.B. E-Mail, Telefon, Fax) erforderlich.

Das Bild zeigt ein Beispiel für Brandschutzinformationen.