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Beweisnot

Beweisnot

In der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen können Situationen eintreten, in denen ein Unternehmen in Beweisnot gerät

Um solchen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, eine sorgfältige Dokumentation von sämtlichen Maßnahmen und Entscheidungen zu führen. Ein klar definiertes Eskalationsmanagement sowie eine transparente Kommunikation mit den beteiligten Parteien können ebenfalls dazu beitragen, Beweisnot zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, kann eine umfassende Dokumentation dabei helfen, die eigene Position zu stärken. Eine präventive Vorgehensweise und eine systematische Dokumentation sind somit unverzichtbare Elemente einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

Herausforderungen und Lösungen bei der Beweissicherung im Fremdfirmenmanagement

Beweisnot

Wer Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln einhält, handelt nicht fahrlässig. Eine Schadensersatzpflicht besteht nicht. Die detaillierten Formulierungen der Unfallverhütungsvorschriften dienen demnach drei Zwecken:

  • sie geben dem (Fremd-)Unternehmer den Mindestinhalt der Verkehrssicherungspflicht vor,

  • sie konkretisieren die einzuhaltende Sorgfalt,

  • werden sie verletzt, wird eine (fahrlässige) Haftungsverantwortlichkeit vermutet (sog. Anscheinsbeweis).

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