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Fremdfirmenausweise empfangen

Fremdfirmenausweise empfangen

Durch die Ausgabe von Ausweisen an Mitarbeiter von Fremdfirmen können Zugangsbeschränkungen und Zutrittskontrollen effektiver durchgeführt werden

Die Einhaltung der Vorgaben zur Nutzung von Fremdfirmenausweisen ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Das Vorhandensein von gültigen und geprüften Fremdfirmenausweisen trägt zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen auf dem Unternehmensgelände bei. Eine sorgfältige Dokumentation und Überwachung der Ausweisvergabe ist entscheidend, um unerwünschte Personen oder Firmen fernzuhalten und den Schutz der Mitarbeiter und der Unternehmenswerte zu gewährleisten.

Fremdfirmenausweise empfangen

Fremdfirmenmitarbeiter müssen häufig vor Betreten eines Werksgeländes ein Anmeldeformular ausfüllen. Gleichzeitig werden ihnen ausweise ausgehändigt, welche sichtbar zu tragen und nach Erledigung des Arbeitsauftrages oder beim Verlassen des Werksgeländes abzugeben sind. In der Praxis hat es sich aus Gründen des Arbeitsschutzes bewährt, dass die Fremdfirmenmitarbeiter zusätzlich, z.B. durch Tragen von farblich gekennzeichneten Schutzhelmen, eindeutig als Betriebsfremde erkannt werden.

Müssen Fahrzeuge im Werkgelände benutzt werden, ist eine Einfahrerlaubnis einzuholen. Der Fremdunternehmer sollte sich rechtzeitig mit dem Auftraggeber abstimmen, inwieweit Fahrzeuge besonderen Anforderungen z.B. beim Befahren spezieller Bereiche) genügen müssen.

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