Der Fremdunternehmer erstellt (bei Bedarf unter Einbeziehung des Auftragsverantwortlichen des Auftraggebers) anhand des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Erfordernisse einen Arbeitsablaufplan.
Dabei geht es darum, dass der Fremdunternehmer, also derjenige, der einen Auftrag von einem Auftraggeber erhalten hat, einen Arbeitsablaufplan erstellt, der sicherheitstechnische Erfordernisse berücksichtigt.
Dieser Arbeitsablaufplan dient dazu, die Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Dabei kann es beispielsweise darum gehen, geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen, Gefahrenbereiche abzusichern oder Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass der Fremdunternehmer die erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen einhält und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreift. Dazu kann es notwendig sein, dass der Auftraggeber den Fremdunternehmer in die sicherheitstechnischen Erfordernisse einweist und ihn bei der Erstellung des Arbeitsablaufplans unterstützt.