Auftraggeber und Fremdunternehmer sind zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Jeder beteiligte Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Zur Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen ist der Auftraggeber aufgefordert, den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen.
Der Verantwortliche der Fremdfirma muss sich deshalb vor Beginn der Arbeiten mit dem auftragsverantwortlichen in Verbindung setzen und eine Gefährdungsbeurteilung am zukünftigen Arbeitsplatz durchführen. Die abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen werden schriftlich fixiert und liegen bei der Auftragsausführung vor.
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