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Organisationspflichten

Organisationspflichten

Eine effektive Organisation und Koordination von Fremdfirmeneinsätzen trägt dazu bei, das Unfallrisiko zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen

Als verantwortungsbewusstes Großunternehmen ist es von Bedeutung, die Organisationspflichten im Zusammenhang mit dem Fremdfirmenmanagement zu berücksichtigen. Diese Pflichten beinhalten unter anderem die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Überwachung der Einhaltung von Vorgaben sowie die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen. Um eine effektive Umsetzung der Organisationspflichten zu gewährleisten, sollten klare Prozesse und Verfahren etabliert sowie regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden.

Organisationspflichten in der Fremdfirmenverwaltung: Herausforderungen und Lösungen

Organisationspflichten

Besondere Regelungen gibt es bei Arbeiten auf Baustellen im Rahmen der Durchführung von Bauarbeiten. Werden Bauvorhaben in Auftrag gegeben, gilt eine besondere Haftungssituation. Aufgrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos für Beschäftigte der Baubranche versucht die Baustellenverordnung (BaustellV), Sicherheit und Gesundheitsschutz für diese Beschäftigten zu verbessern.

In diesem Fall kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen Pflichten als Bauherr innehat. Seine Verkehrssicherungspflichten sind dabei von den Pflichten anderer Beteiligten auf der Baustelle abzugrenzen.

Die Organisationspflicht des Bauherrn beinhaltet:

  • eine Kontrolle der Sachkunde und Zuverlässigkeit bei der Auswahl der Fremdfirma,

  • Intervention bei Anlass zu Zweifeln an der Kompetenz der Fremdfirma,

  • eine Überwachung der Tätigkeit der Fremdfirma auf das Entstehen von Gefahren hin.

Die Arbeiten müssen nicht ständig, aber ausreichend überwacht werden und erkannte oder erkennbare Mängel müssen beseitigt werden.

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