Besondere Regelungen gibt es bei Arbeiten auf Baustellen im Rahmen der Durchführung von Bauarbeiten. Werden Bauvorhaben in Auftrag gegeben, gilt eine besondere Haftungssituation. Aufgrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos für Beschäftigte der Baubranche versucht die Baustellenverordnung (BaustellV), Sicherheit und Gesundheitsschutz für diese Beschäftigten zu verbessern.
In diesem Fall kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen Pflichten als Bauherr innehat. Seine Verkehrssicherungspflichten sind dabei von den Pflichten anderer Beteiligten auf der Baustelle abzugrenzen.