Beabsichtigt ein Unternehmer, eine Arbeitsaufgabe durch eine Fremdfirma erledigen zu lassen, ist vor der Auftragsvergabe der Vertragsgegenstand im Werk- oder Dienstvertrag korrekt festzulegen.
Der Auftraggeber je nach Unternehmensgröße kann dies der Unternehmer selbst oder auch eine beauftragte Planungs- oder Instandhaltungsabteilung sein erstellt ein entsprechendes Leistungsverzeichnis (z.B. in Form eines Pflichtenheftes oder einer Zeichnung).
In der Regel wird die zu erbringende Leistung ausgeschrieben.