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Auftragsverantwortlichen bekannt geben

Auftragsverantwortlichen bekannt geben

Eine klare Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Fremdfirmen ist für Großunternehmen von entscheidender Bedeutung, um Risiken im Arbeitsumfeld zu minimieren

Die Benennung eines Auftragsverantwortlichen bei externen Dienstleistern ist ein wichtiger Schritt, um eine eindeutige Zuständigkeit zu schaffen und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Es ist von Vorteil, den Auftragsverantwortlichen bereits in einem frühen Stadium des Projekts zu benennen und ihm eine umfassende Einweisung in die Aufgaben und Anforderungen zu geben. Eine klare Kommunikation zwischen dem Auftragsverantwortlichen und dem Großunternehmen sowie eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsabläufe sind entscheidend für den Erfolg des Projekts.

Übermittlung der Auftragsverantwortung in der Fremdfirmenverwaltung

Arbeitsverantwortlichen bekannt geben

Der Auftraggeber wählt einen Auftragsverantwortlichen aus und teilt ihn dem Fremdunternehmer mit. Die Bekanntgabe sollte schriftlich, z.B. in der "Fremdfirmenerklärung", erfolgen.

Der Auftragsverantwortliche ist der Ansprechpartner für den Fremdunternehmer, speziell des Verantwortlichen der Fremdfirma. Seine Aufgaben sind z.B. die Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma, ggf. die Koordination, die Überwachung und die Abnahme der Leistung.

Der Auftragsverantwortliche übernimmt Unternehmerpflichten. Die beauftragte Person muss für die Aufgabe geeignet sein.

Der Auftragsverantwortliche kann gleichzeitig der Koordinator sein. Dazu muss er ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz besitzen und für die Koordination Weisungsbefugnisse bekommen.

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