Der Fremdunternehmer hat dem Auftraggeber den Verantwortlichen bekannt gegeben. Der Auftragsverantwortliche weist den Verantwortlichen der Fremdfirma ein. In der Einweisung werden zum einen vertiefend betriebsspezifische Regelungen vermittelt, wie sie z.B. in den "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" festgelegt sind, zum anderen wird auf die konkreten Arbeitsbedingungen eingegangen, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung bestehen.
Die Einweisung sollte in einem Protokoll dokumentiert werden. Im Einweisungsprotokoll wird ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen, dass dieser die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter der Fremdfirma nachfolgend zu unterweisen hat.