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Unterrichtungspflichten

Unterrichtungspflichten

Eine sorgfältige Umsetzung der Unterrichtungspflicht trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und das Haftungsrisiko des Unternehmens zu minimieren

Doch welche konkreten Pflichten ergeben sich aus dieser Regelung und wie können sie effektiv umgesetzt werden?

Als großes Unternehmen ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Unterrichtungspflicht von Fremdfirmen zu kennen. Zudem ist es empfehlenswert, eine klare und verständliche Kommunikation mit den Fremdfirmen aufrechtzuerhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Erfüllung von Informationspflichten in der Fremdfirmenverwaltung

Unterrichtungspflichten

Der Auftraggeber muss seine eigenen Mitarbeiter über die Bautätigkeiten und die damit verbundenen Gefahren unterrichten. Das gilt besonders für die Fälle, in denen durch die fremden Arbeitnehmer zusätzliche Gefahren entstehen oder Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. Diese Fürsorgepflicht ergibt sich aus 12 Abs. 1 ArbSchG. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss auch der Gefährdungsentwicklung angepasst und etwa regelmäßig wiederholt werden.

Die Unterweisungspflicht trifft den Auftraggeber, nicht die Fremdfirma.

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