Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass geeignete Maßnahmen zu treffen sind, um Gefährdungen, die im Zusammenhang mit einem Fremdfirmeneinsatz entstehen können, wirksam zu begegnen. Die Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht muss die Auftraggeberin bzw. die Fremdfirma in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich organisieren.
Die Auftraggeberin muss in der Person des Anforderers zum einen dafür sorgen, dass die Fremdfirma die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann, und zum anderen überwachen, dass die Fremdfirma diese auch tatsächlich durchführt.