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Personen- und Güterverkehr

ORGANISATION VON PERSONEN- UND GÜTERVERKEHR FÜR REIBUNGSLOSE LOGISTIK

ORGANISATION VON PERSONEN- UND GÜTERVERKEHR FÜR REIBUNGSLOSE LOGISTIK

Das Management von Personen- und Güterverkehr ist entscheidend für effiziente Logistik. Durch sorgfältige Planung und Abstimmung werden Transportressourcen effektiv genutzt und Engpässe vermieden. Das zeitnahe Erfassen, Dokumentieren und Überwachen von Fahrzeugen, Waren und Personen garantiert einen reibungslosen Betrieb. Es werden Maßnahmen für Sicherheit und Produktivität ergriffen, einschließlich der Einhaltung von Richtlinien und dem Einsatz modernster Technologien. Eine effektive Verwaltung von Personen- und Güterbewegungen verbessert die Wirtschaftlichkeit und Pünktlichkeit der Logistik.

Verwaltung von Personen- und Güterverkehr

Personen- und Güterverkehr

Wir gewährleisten Effizienz und Zuverlässigkeit

Wir gewährleisten Effizienz und Zuverlässigkeit

Management von Personen- und Güterverkehr

Beim Personen- und Güterverkehr auf dem Betriebsgelände gibt es verschiedene Aspekte, die wichtig sind, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten.

Hier sind einige wichtige Punkte mit allgemeiner Gültigkeit, also auch für Fremdfirmen:

  • Verkehrssicherheit: Die Sicherheit aller Personen auf dem Betriebsgelände hat oberste Priorität. Es müssen klare Verkehrsregeln und -richtlinien festgelegt und bekannt gemacht werden, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln, Fußgängerwege, Beschilderungen und möglicherweise auch Verkehrsleitsysteme.

  • Infrastruktur: Eine gut geplante Infrastruktur ist entscheidend. Straßen, Parkplätze, Lade- und Entladebereiche müssen so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen des Personen- und Güterverkehrs gerecht werden. Engpässe und Hindernisse sollten vermieden werden, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

  • Beschilderung und Kennzeichnung: Klare Beschilderungen und Markierungen sind wichtig, um den Verkehr zu lenken und Informationen bereitzustellen. Straßenschilder, Piktogramme, Markierungen auf dem Boden und Richtungspfeile helfen, sich zurechtzufinden und die vorgesehenen Wege einzuhalten.

  • Verkehrslenkung: In manchen Fällen kann es erforderlich sein, den Verkehr zu lenken und zu regeln. Dies kann durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrshelfer erfolgen, insbesondere an stark frequentierten Bereichen.

  • Schulung und Sensibilisierung: Alle, die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände bedienen, müssen angemessen geschult sein. Sie müssen die Verkehrsregeln kennen und über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Zudem sollen sie auf mögliche Gefahrenquellen hingewiesen werden und für einen defensiven Fahrstil sensibilisiert werden.

  • Kommunikation: Eine effektive Kommunikation zwischen den beteiligten Personen ist wichtig, um den Verkehrsfluss zu koordinieren und auf eventuelle Veränderungen zu reagieren. Funkgeräte, Kommunikationssysteme oder Signalanlagen - soweit relevant - sind entsprechend den Vorgaben zu verwenden.

  • Umweltaspekte: Beim Personen- und Güterverkehr ist auf Umweltaspekte zu achten. Der Einsatz umweltfreundlicher Transportmittel, die Reduzierung von Emissionen und die Vermeidung von unnötigem Verkehr tragen zur Nachhaltigkeit bei.

Diese Punkte dienen als allgemeine Richtlinien und können je nach Art des Betriebsgeländes und der spezifischen Anforderungen variieren. Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf den Personen- und Güterverkehr zu beachten.

Aufenthalt

Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist ausschließlich für einen bestimmten Zweck vorgesehen. Nehmen Sie immer den direkten Weg vom Eingang zu Ihrem vorgesehenen Ort. Um sich in anderen Bereichen aufzuhalten, benötigen Sie eine Genehmigung. Bei einem Verstoß wird Ihr Ausweis eingezogen und Ihnen wird der erneute Zutritt zum Gelände verweigert. Befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitsteams oder des zuständigen Koordinators.

Die Besucher werden von der besuchten Person abgeholt

Allen Besuchern, sofern sie keinen speziellen Ausweis besitzen, also als „Neulinge“ gelten, wird die „Sicherheitsinformation über Aufenthalte auf dem Betriebsgelände“ übergeben. Diese ist zu beachten.

Besucher und Fremdpersonal erhalten an den Toren bzw. am Empfang einen Zutrittsausweis, der gut sichtbar getragen werden muss.

Im Falle eines verlorenen Ausweises ist der Betriebsschutz umgehend unter der Telefonnummer ………..zu informieren oder der Verlust persönlich beim Empfang zu melden.

Kontrollen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsschutzes sind berechtigt, die Identität von Besuchern zu überprüfen.

Gemäß dieser Anweisung können auch Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden.

Verkehrsregeln

Nachdem das Befahren des Betriebsgeländes durch die Pförtner genehmigt wurde, müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Auf dem gesamten Firmengelände gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung.

  • Der Betriebsschutz überwacht die Einhaltung der Verkehrsvorschriften, und es ist den Anweisungen des Betriebsschutzes Folge zu leisten.

  • Beim Rückwärtsfahren von Fahrzeugen aller Art (außer PKW ohne Anhänger) ist die Anwesenheit eines Einweisers oder Sicherheitspostens erforderlich.

Parken auf dem Betriebsgelände

  • Das Parken innerhalb des Betriebsgeländes ist grundsätzlich nicht gestattet.

  • Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken wird von dem Pförtner erteilt.

  • Falls ein Parkausweis ausgestellt wurde, muss dieser von außen sichtbar im Fahrzeug platziert werden.

  • Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flä-chen erlaubt.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich Auftragnehmer, dürfen nicht auf Kun-den- und Besucherparkplätzen parken.

  • Das Parken auf dem Betriebsgelände ist außerhalb der (offiziellen) Geschäftszeiten (ebenfalls) nicht erlaubt.

  • Bei Verstößen gegen die Parkordnung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abge-schleppt.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 6 km/h.

Die Benutzung von persönlichen Zweirädern auf dem Firmengelände ist verboten.

Fahrzeuge dürfen nicht in für Fußgänger bestimmten Bereichen fahren. Nach Einreichung eines Antrags können jedoch unter bestimmten Umständen Ausnahmen gewährt werden.

Beim Fahren in Gebäuden darf man nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

Schutzausrüstung

Fahrer dürfen Waren auf dem Fabrikgelände nur laden oder entladen, wenn sie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tragen, dazu gehören beispielsweise Sicherheitsschuhe und Sicherheitswesten. Darüber hinaus müssen Spanngurte und Rutschmatten in den Fahrzeugen bereitgehalten werden, um die Ladung zu sichern.

Haftung

Die Haftung für abgestellte Fahrzeuge auf dem Werksgelände wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der (unserer) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht worden.

Zutritt außerhalb der normalen Geschäftszeit

An Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der normalen Geschäftszeit ist das Betreten des Werksgeländes durch Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen nur dann zulässig, wenn die erforderlichen Genehmigungen des AG vorliegen.

Benutzung von Fahrzeugen u.a. des AG

Kunden dürfen Fahrzeuge und Geräte, wie z.B. Gabelstapler, nur verwenden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist.

Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass externes Personal ein Fahrzeug (z.B. Auto) oder Arbeitsgerät (z.B. Gabelstapler) benutzt, muss dieses Personal einen gültigen Führerschein (Fahr- oder Staplerschein) und eine betriebsärztliche Untersuchung G25 vorlegen.

Bei der Benutzung einer Hubarbeitsbühne ist der Nachweis über bestandene G25- und G41-Untersuchungen erforderlich. Bei der Verwendung eines Krans ist nur der Nachweis über eine bestandene G25-Untersuchung erforderlich.

Verwendung mitgebrachter (eigener) Geräte

Bei der Bedienung unserer eigenen Industriefahrzeuge, Gabelstapler, Hebebühnen und anderer entsprechender Arbeitsgeräte müssen alle spezifischen Richtlinien und Vorgaben eingehalten werden. Berechtigte Personen müssen sich persönlich beim Leiter des Facility Managements oder beim Leiter der Betriebssicherheit melden. Vor Arbeitsbeginn müssen diese Personen unaufgefordert ihren Industrieförderlizenz (Staplerschein) den genannten Personen vorlegen.

Sonstiges

  • Bei Be- und Entladevorgängen muss für Rettungs- und Feuerwehreinsatz-fahrzeuge immer eine Fahrspur freigehalten werden.

  • Fahrzeug- und Sicherheitsüberprüfungen können vom AG veranlasst und durchgeführt werden

  • Beim Befüllen oder Entleeren von Tankanlagen an Fahrzeugen müssen die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

  • Vorgehensweise bei Unfällen oder Schäden, verursacht durch Fahrzeuge von Fremdfirmen:

  • Den Ansprechpartner (Sicherheit) kontaktieren, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

  • Am Unfall- oder Schadensort bleiben und nichts verändern.