Mit dem Abschluss von Verträgen werden häufig Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften an den Auftragnehmer übermittelt. Diese Bestimmungen sind integraler Bestandteil des Vertrags und müssen daher strikt beachtet werden.
Sollte der Auftragnehmer solche Bestimmungen nicht erhalten haben, sollte er vor Arbeitsbeginn beim Auftraggeber nachfragen, ob solche Bestimmungen vorhanden sind. Diese Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften umfassen unter anderem interne Unternehmensrichtlinien für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen obliegt es dem Auftragnehmer, Arbeitsmittel wie Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge zu verwenden, die aus sicherheitstechnischer Sicht in einwandfreiem Zustand sind und für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind (z. B. Arbeiten in potenziell explosiven Atmosphären). Der Auftragnehmer sollte auch erforderliche und geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen und sicherstellen, dass am Arbeitsplatz die notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskästen) sowie ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind.
Die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften wird in der "Erklärung des Auftragnehmers" bestätigt. In dieser Erklärung muss der Auftragnehmer angeben, ob er Unterauftragnehmer einsetzt.
Wenn Unterauftragnehmer eingesetzt werden, trägt der Auftragnehmer als Hauptauftragnehmer die Verantwortung für die Koordination, einschließlich arbeitsschutz- und sicherheitsrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitsausführung.