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Verkehrssicherung entbindet von Haftung

Verkehrssicherung

Unternehmen müssen sicherstellen, dass bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen die Verkehrssicherung gewährleistet ist

Dazu gehören beispielsweise die Festlegung von Zuständigkeiten und die Einhaltung von Standards und Vorschriften. Eine umfassende Risikobewertung kann dazu beitragen, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Schulung der Mitarbeiter sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen sind wichtig, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Verkehrssicherung auf Baustellen und Betriebsgeländen

Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten entbindet von der Haftung.

Verkehrssicherungspflichten entstehen, wenn Gefahrenquellen geschaffen werden. Diejenigen, die Gefahrenquellen eröffnen, haben Dritte vor Schäden zu schützen. Das ist aber nicht der Auftraggeber. Er entscheidet sich zwar zur Durchführung der Arbeit und beauftragt den Unternehmer. Das sind aber nur Vorbereitungshandlungen. Der (Bau-)Unternehmer bzw. Auftragnehmer errichtet die Baustelle, er schafft und beherrscht eine Gefahrenquelle. Ihn treffen in erster Linie die Verkehrssicherungspflichten.

Verkehrssicherungspflichten reichen soweit, wie die betroffenen Personen nicht selbst für ihre Sicherheit sorgen können. D.h., ist die Gefahr verborgen, steigen die Sicherungsanforderungen, ist sie weithin sichtbar, sinken die Anforderungen.

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