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Verkehrssicherung entbindet von Haftung

UNTERNEHMEN MÜSSEN SICHERSTELLEN, DASS BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT FREMDFIRMEN DIE VERKEHRSSICHERUNG GEWÄHRLEISTET IST

UNTERNEHMEN MÜSSEN SICHERSTELLEN, DASS BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT FREMDFIRMEN DIE VERKEHRSSICHERUNG GEWÄHRLEISTET IST

Dies umfasst Aspekte wie das Zuweisen von Verantwortlichkeiten und das Einhalten von Regeln und Richtlinien. Eine gründliche Risikobewertung hilft dabei, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Das ordnungsgemäße Schulen des Personals und das kontinuierliche Überprüfen und Verfeinern von Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um optimale Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten.

Verkehrssicherung auf Baustellen und Betriebsgeländen

Gewährleistung der Verkehrssicherheit: Unser Ansatz auf Baustellen und Firmengeländen

Gewährleistung der Verkehrssicherheit: Unser Ansatz auf Baustellen und Firmengeländen

Wir setzen uns für sichere Wege für alle ein

Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten entbindet von der Haftung.

Verkehrssicherungspflichten entstehen, wenn Gefahrenquellen geschaffen werden. Diejenigen, die Gefahrenquellen eröffnen, haben Dritte vor Schäden zu schützen. Das ist aber nicht der Auftraggeber. Er entscheidet sich zwar zur Durchführung der Arbeit und beauftragt den Unternehmer. Das sind aber nur Vorbereitungshandlungen. Der (Bau-)Unternehmer bzw. Auftragnehmer errichtet die Baustelle, er schafft und beherrscht eine Gefahrenquelle. Ihn treffen in erster Linie die Verkehrssicherungspflichten.

Verkehrssicherungspflichten reichen soweit, wie die betroffenen Personen nicht selbst für ihre Sicherheit sorgen können. D.h., ist die Gefahr verborgen, steigen die Sicherungsanforderungen, ist sie weithin sichtbar, sinken die Anforderungen.