Mitarbeiter des eigenen Unternehmens müssen eine spezielle Unterweisung erhalten, wenn sich aus dem Fremdfirmeneinsatz zusätzliche Gefährdungen ergeben, neue Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen oder sich Arbeitsabläufe ändern.
Die Unterweisung hat durch den unmittelbaren Vorgesetzten evtl. unter Beteiligung des Auftragsverantwortlichen bzw. des Koordinators zu erfolgen. Sie muss dokumentiert werden.