Der verantwortliche der Fremdfirma hat ggf. in Abstimmung mit dem Auftragsverantwortlichen die zum Einsatzkommenden Fremdfirmenmitarbeiter sowie alle beauftragten Subunternehmer vor Arbeitsaufnahme einzuweisen.
Dazu stehen ihm die "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" zur Verfügung. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Werden von der Fremdfirma nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtige Mitarbeiter eingesetzt, muss die Fremdfirma gewährleisten, dass diese Mitarbeiter die Arbeitsschutzbestimmung eindeutig verstehen.