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Subunternehmer einweisen

Subunternehmer einweisen

Subunternehmer sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsprozesses, aber auch eine potenzielle Gefahrenquelle - eine sorgfältige Einweisung ist unerlässlich

Eine gute Einweisung umfasst nicht nur allgemeine Regeln, sondern auch spezifische Anweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsbereich. Wichtige Themen, die bei der Einweisung von Subunternehmern behandelt werden sollten, sind beispielsweise der Umgang mit Maschinen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Meldepflicht bei Unfällen. Die Einweisung von Subunternehmern sollte immer von einer dokumentierten Unterweisung begleitet sein, um später nachweisen zu können, dass eine sorgfältige Einweisung erfolgt ist.

Subunternehmer einweisen

Der verantwortliche der Fremdfirma hat ggf. in Abstimmung mit dem Auftragsverantwortlichen die zum Einsatzkommenden Fremdfirmenmitarbeiter sowie alle beauftragten Subunternehmer vor Arbeitsaufnahme einzuweisen.

Dazu stehen ihm die "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" zur Verfügung. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Werden von der Fremdfirma nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtige Mitarbeiter eingesetzt, muss die Fremdfirma gewährleisten, dass diese Mitarbeiter die Arbeitsschutzbestimmung eindeutig verstehen.

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