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Koordinator bekannt geben

DIE BENENNUNG EINES GEEIGNETEN KOORDINATORS FÜR DAS FREMDFIRMENMANAGEMENT IST EIN WICHTIGER SCHRITT ZUR SICHERSTELLUNG DER EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN UND ZUR REDUZIERUNG VON RISIKEN

DIE BENENNUNG EINES GEEIGNETEN KOORDINATORS FÜR DAS FREMDFIRMENMANAGEMENT IST EIN WICHTIGER SCHRITT ZUR SICHERSTELLUNG DER EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN UND ZUR REDUZIERUNG VON RISIKEN

Der Koordinator ist dafür verantwortlich, die Aktivitäten der Auftragnehmer zu koordinieren und zu überwachen und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten. Durch klare Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit dem Koordinator können mögliche Schwächen in der externen Unternehmensführung erkannt und beseitigt werden. Regelmäßige Schulungen des Koordinators sowie aller beteiligten Mitarbeiter tragen dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung einer effektiven Koordination und Überwachung zu schärfen.

Koordinator-Benennung

Koordinator bekannt geben

Überprüfung von Projektfortschritten

Überprüfung von Projektfortschritten

Ingenieure besprechen Details auf der Baustelle.

Wenn gegenseitige Gefahren möglich sind, muss ein Koordinator ernannt werden, um die Arbeit zu koordinieren. In der Regel wird dieser Koordinator vom Auftraggeber benannt und dem Auftragnehmer mitgeteilt. In vielen Fällen wird die Koordination gleichzeitig auch von der für den Auftrag Verantwortlichen durchgeführt.

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Auftraggeber und der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung getroffen hätten.

Dazu gehören:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende der Instandhaltungsarbeiten festlegen,

  • Koordinator bekannt geben,

  • Sicherheitsmaßnahmen festlegen und durchführen (z.B. Anlage gegen Wiedereinschalten sichern) und

  • die Fremdfirmenmitarbeiter sowie die Bedienpersonen der Anlage auftragsbezogen unterweisen.

Der ernannte Koordinator sollte befugt sein, Anweisungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erteilen. Um jegliche Unklarheiten im Voraus auszuräumen, sollten alle betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig informiert werden. Trotz der Befugnis des Koordinators zur Anweisungserteilung tragen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer die Verantwortung für ihre eigenen Mitarbeiter. Sie sind verpflichtet, ihren jeweiligen Bereich zu überwachen.

Damit der Koordinator sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten kann, muss er das Risikopotenzial beider Seiten (Auftraggeber und externes Unternehmen) gut kennen, durch gegenseitige Informationsbereitstellung. Wenn Anzeichen für gegenseitige Gefährdung vorliegen, sollte der Koordinator frühzeitig einbezogen werden, beispielsweise während eines ersten Besuchs auf der Baustelle. Der Auftragnehmer sollte nicht davon ausgehen, dass der Auftraggeber bereits alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen trifft.

Die Notwendigkeit zur Abstimmung besteht, wenn lediglich ein Mitarbeiter des Auftragnehmers eingesetzt wird. Wenn der Auftragnehmer Teilaufträge vergibt, müssen auch diese in die Koordination einbezogen werden.