Rechtliche Konsequenzen
Exkulpation: dokumentierte Kontrollen
Die bei der Durchführung von Arbeiten - auch unabhängig vom Fremdfirmeneinsatz - zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus Gesetzen (z.B. Arbeitsschutzgesetz), Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung) sowie aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Bei einer sorgfältigen Auswahl der Fremdfirma darf die Auftraggeberin grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Vorschriften deren Mitarbeitern bekannt sind und dass sie sich danach richten. Davon muss die Auftraggeberin sich durch dokumentierte Kontrollen am Einsatzort überzeugen. Andernfalls drohen der Auftraggeberin rechtliche Konsequenzen: Der Verstoß gegen bestimmte Schutzpflichten kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden, und zwar sowohl gegenüber der Fremdfirma als auch ihrem Auftraggeber / Anforderer, soweit dieser für den Verstoß (mit)verantwortlich ist.
Führt der Verstoß zu einem Personenschaden, kommt eine strafrechtliche Verfolgung verantwortlicher Personen in Betracht (Geldstrafe, in besonders gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafe). Mitunter genügt sogar eine erhebliche Gefährdung von Personen oder der Umwelt.
Schließlich kann sich für den Auftraggeber / Anforderer auch eine Haftung auf Schadenersatz ergeben, wenn für den Schaden ursächliche Verstöße der Fremdfirma durch eine sorgfältige Auswahl, Unterweisung oder Überwachung hätten verhindert werden können.