04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
Sie sind hier: Fremdfirmenmanagement

Rechtliche Konsequenzen

Eine Übersicht über Strafen und Bußgelder

Rechtliche Konsequenzen

Eine Übersicht über Strafen und Bußgelder

Rechtliche Konsequenzen beschreibt die möglichen Folgen von rechtswidrigem Verhalten oder Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften. Diese können von Geldstrafen und Schadenersatzforderungen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich daher bewusst sein, welche rechtlichen Konsequenzen ihr Handeln haben kann und wie sie sich davor schützen können. Eine gute Compliance-Strategie sowie eine sorgfältige Prüfung von Verträgen und Geschäftsbeziehungen können dabei helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt kann im Fall von Streitigkeiten oder drohenden rechtlichen Konsequenzen hilfreich sein, um die bestmögliche Lösung zu finden

Exkulpation: dokumentierte Kontrollen

Die bei der Durchführung von Arbeiten - auch unabhängig vom Fremdfirmeneinsatz - zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus Gesetzen (z.B. Arbeitsschutzgesetz), Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung) sowie aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Bei einer sorgfältigen Auswahl der Fremdfirma darf die Auftraggeberin grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Vorschriften deren Mitarbeitern bekannt sind und dass sie sich danach richten. Davon muss die Auftraggeberin sich durch dokumentierte Kontrollen am Einsatzort überzeugen. Andernfalls drohen der Auftraggeberin rechtliche Konsequenzen: Der Verstoß gegen bestimmte Schutzpflichten kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden, und zwar sowohl gegenüber der Fremdfirma als auch ihrem Auftraggeber / Anforderer, soweit dieser für den Verstoß (mit)verantwortlich ist.

Führt der Verstoß zu einem Personenschaden, kommt eine strafrechtliche Verfolgung verantwortlicher Personen in Betracht (Geldstrafe, in besonders gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafe). Mitunter genügt sogar eine erhebliche Gefährdung von Personen oder der Umwelt.

Schließlich kann sich für den Auftraggeber / Anforderer auch eine Haftung auf Schadenersatz ergeben, wenn für den Schaden ursächliche Verstöße der Fremdfirma durch eine sorgfältige Auswahl, Unterweisung oder Überwachung hätten verhindert werden können.