Das Fremdfirmenmanagement ist ein zentraler Aspekt des Facility Managements, der die Auswahl, Beauftragung, Steuerung und Überwachung externer Dienstleister umfasst
Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Effizienzsteigerung und der Erfüllung betrieblicher Aufgaben, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung. Eine sorgfältige Einbindung des Betriebsrats ist entscheidend, um Transparenz und Fairness sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden. Das Fremdfirmenmanagement bietet Unternehmen im Facility Management viele Vorteile, birgt aber auch Risiken für die interne Belegschaft. Die Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist unerlässlich, um faire und transparente Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Durch klare Regelungen, transparente Kommunikation und die Einbindung in alle relevanten Entscheidungen kann der Betriebsrat sicherstellen, dass der Einsatz von Fremdfirmen im Einklang mit den Interessen der Belegschaft steht und zugleich hohe Qualitätsstandards gewährleistet werden.
Bedeutung des Fremdfirmenmanagements im Facility Management
Fremdfirmenmanagement beschreibt die Planung und Steuerung von externen Dienstleistern, die spezifische Aufgaben im Betrieb übernehmen.
Typische Leistungen umfassen:
Technisches Facility Management: Wartung und Instandhaltung von Anlagen, Heizung, Lüftung und Klima (HLK).
Infrastrukturelles Facility Management: Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Catering oder Grünflächenpflege.
Kaufmännisches Facility Management: Verwaltung von Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen oder Controlling.
Die Auslagerung solcher Tätigkeiten soll:
Kostenvorteile durch Spezialisierung der Dienstleister bringen,
Effizienzgewinne durch Nutzung von Expertise und moderner Technologie ermöglichen,
Flexibilität bei Kapazitätsanpassungen schaffen.
Risiken und Herausforderungen
Gefahr der Arbeitsplatzverlagerung: Tätigkeiten von internen Mitarbeitenden könnten durch Fremdfirmen übernommen werden.
Qualitätskontrolle: Unterschiede in den Standards interner und externer Kräfte.
Arbeitsrechtliche Konflikte: Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen internen und externen Kräften.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Fremdfirmenmanagement
Der Betriebsrat hat nach dem BetrVG umfangreiche Mitbestimmungsrechte, die sicherstellen, dass der Einsatz von Fremdfirmen sozialverträglich und im Einklang mit den Interessen der Belegschaft erfolgt.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Ordnung des Betriebs
Mitbestimmung: Einführung und Umsetzung von Regeln für den Umgang mit Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände.
Beispiele: Verhaltensrichtlinien für Fremdfirmenmitarbeitende, Zutrittsregelungen oder Kommunikationsrichtlinien zwischen internen und externen Teams.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – Arbeitsschutz
Mitbestimmung: Sicherstellung, dass Fremdfirmen in Gefährdungsbeurteilungen einbezogen werden und denselben Arbeitsschutzstandards unterliegen wie interne Mitarbeitende.
Beispiele: Sicherheitsunterweisungen, Zugang zu Schutzausrüstung und Einhaltung von Fluchtwegplänen.
§ 99 BetrVG – Personelle Maßnahmen
Mitbestimmung: Zustimmung bei Veränderungen in der internen Belegschaft, die durch den Einsatz von Fremdfirmen bedingt sind.
Beispiele: Versetzungen, Umgruppierungen oder Neueinstellungen aufgrund der Aufgabenverlagerung.
§ 90 BetrVG – Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen
Anhörung: Wenn Fremdfirmen bauliche Maßnahmen durchführen, die die Arbeitsplätze interner Mitarbeitender betreffen, z. B. Umbauten oder technische Installationen.
§ 112 BetrVG – Interessenausgleich und Sozialplan
Mitbestimmung: Bei erheblichen Einschnitten, wie der Auslagerung ganzer Abteilungen oder Restrukturierungen, ist ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat auszuhandeln.
Auswahlkriterien und Vergabeprozesse
Betriebsratsbeteiligung: Transparente Vergabeprozesse und klare Kriterien für die Auswahl von Fremdfirmen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Beispiele:
Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlohn durch die Fremdfirmen.
Verpflichtung zu Zertifizierungen im Bereich Arbeitsschutz oder Nachhaltigkeit.
Arbeitszeit und Schichtplanung
Mitbestimmung: Fremdfirmenmitarbeitende, die im Schichtbetrieb arbeiten, müssen in die Schichtpläne integriert werden. Der Betriebsrat kann Einfluss auf die Verteilung der Arbeitszeit nehmen, um Konflikte zu vermeiden.
Beispiele:
Festlegung gemeinsamer Pausenzeiten.
Verhinderung von Überlastung durch unfaire Verteilung von Zusatzaufgaben.
Integration und Zusammenarbeit
Mitbestimmung: Einführung von Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen internen und externen Teams.
Beispiele:
Klare Aufgabenabgrenzung, um Konkurrenz zwischen internen und externen Kräften zu vermeiden.
Schulungen und Teambuilding-Maßnahmen zur Förderung eines reibungslosen Miteinanders.
Qualitätssicherung und Leistungskontrolle
Betriebsratsbeteiligung: Sicherstellung, dass die Leistung der Fremdfirmen überprüfbar ist und festgelegte Standards einhält.
Beispiele:
Einführung von Qualitätsrichtlinien und deren regelmäßige Überprüfung.
Beteiligung des Betriebsrats an Audits oder Evaluierungen.
Arbeitsschutz und Unfallprävention
Mitbestimmung: Betriebsräte sorgen dafür, dass Fremdfirmenmitarbeitende denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie interne Mitarbeitende.
Beispiele:
Teilnahme externer Kräfte an Sicherheitsunterweisungen.
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Fremdfirma.
Arbeitsplatzsicherung
Problem: Interne Mitarbeitende können das Outsourcing als Bedrohung empfinden.
Lösung: Betriebsräte können darauf hinwirken, dass Kernaufgaben intern bleiben und Outsourcing auf ergänzende Leistungen beschränkt wird.
Unterschiedliche Standards
Problem: Abweichungen in Arbeitsbedingungen und Qualifikationen zwischen internen und externen Mitarbeitenden können Spannungen erzeugen.
Lösung: Festlegung einheitlicher Standards für beide Gruppen.
Kosten- und Effizienzdruck
Problem: Fremdfirmen könnten auf Kosten der Qualität oder der Arbeitssicherheit Einsparungen vornehmen.
Lösung: Betriebsräte sollten auf langfristige Vertragsbeziehungen und transparente Kalkulationen hinwirken.
Betriebsvereinbarungen zum Fremdfirmenmanagement
Eine Betriebsvereinbarung zum Fremdfirmenmanagement schafft klare Rahmenbedingungen und vermeidet Konflikte.
Kriterien für die Vergabe:
Einhaltung von Sozialstandards.
Verpflichtung zu Weiterbildungen und Zertifizierungen.
Einsatzgrenzen:
Definition von Tätigkeiten, die nicht ausgelagert werden dürfen.
Qualitätssicherung:
Regelmäßige Audits und Berichterstattung an den Betriebsrat.
Arbeitsschutz:
Einbindung externer Mitarbeitender in betriebliche Sicherheitsmaßnahmen.
Das Fremdfirmenmanagement bietet Unternehmen im Facility Management viele Vorteile, birgt aber auch Risiken für die interne Belegschaft. Die Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist unerlässlich, um faire und transparente Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Durch klare Regelungen, transparente Kommunikation und die Einbindung in alle relevanten Entscheidungen kann der Betriebsrat sicherstellen, dass der Einsatz von Fremdfirmen im Einklang mit den Interessen der Belegschaft steht und zugleich hohe Qualitätsstandards gewährleistet werden.