Mustergefährdungsbeurteilung: Fremdfirmenmanagement
Facility Management: Fremdfirmenmanagement » Strategie » Betreiberverantwortung » Mustergefährdungsbeurteilung

MUSTERGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG: Fremdfirmenmanagement in einem Großunternehmen
Das Fremdfirmenmanagement umfasst alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, um Arbeiten durch externe Dienstleister sicher und rechtskonform zu gestalten. In einem Industrieunternehmen mit komplexen Anlagen ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen eigenem Personal und Fremdfirmen. Diese Mustergefährdungsbeurteilung zeigt, wie Gefahren systematisch ermittelt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können. Dazu zählen Montagearbeiten, Wartung und Instandhaltung, Bau- und Umbauprojekte, Reinigungsarbeiten, Revisionsprojekte, Transport- und Logistikleistungen sowie alle sonstigen Dienstleistungen, die betrieblich relevant sind. Diese Mustergefährdungsbeurteilung ist ein Beispieldokument. Je nach Branche, Betriebstyp, eingesetzten Technologien und Tätigkeiten der Fremdfirmen können weitere spezifische Regelungen oder technische Details erforderlich sein.
Gefahren systematisch erfassen und dokumentieren
- Rechtliche
- Organisation
- Gefährdungen
- Technische
- Organisatorische
- Persönliche
- Rettungskonzepte
- FORMULARE
- Checkliste
- Arbeitsfreigabeprotokoll
- REGELMÄSSIGE
- ZUSAMMENFASSUNG
- MAßNAHMENKATALOG
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verlangt die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.
Begründet die Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.
Setzt Anforderungen an Prüfung und Freigabe von Maschinen, die von Fremdfirmen verwendet werden.
DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln (ehemals BGV, z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
Legen Unfallverhütungsvorschriften fest, die sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für Fremdfirmen gelten.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Relevant bei Bauarbeiten oder Montagearbeiten; sieht Koordination und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) vor, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Reguliert den Umgang mit Gefahrstoffen, Kennzeichnungspflichten und Schutzmaßnahmen.
Produkthaftungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Regelt zivilrechtliche Ansprüche sowie Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Umweltrechtliche Vorschriften (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)
Dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einflüssen (Emissionen, Gewässerbelastungen).
Können für Fremdfirmen relevant sein, wenn Arbeiten Emissionen, Lärm oder wassergefährdende Stoffe betreffen.
ORGANISATION UND BETREIBERVERANTWORTUNG
Eine klare Zuweisung von Verantwortung und Zuständigkeit ist Grundvoraussetzung für ein effektives Fremdfirmenmanagement.
Unternehmensleitung
Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Festlegung einer Fremdfirmen-Policy oder Leitlinie.
Sicherstellung, dass ausreichende Ressourcen (Personal, Budget) für den Arbeitsschutz bereitstehen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Beraterfunktion für Geschäftsleitung und Führungskräfte.
Unterstützung bei Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.
Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Begehungen.
Koordinator für Fremdfirmen
Hauptansprechpartner für externe Dienstleister.
Prüft, ob Fremdfirmen qualifiziert sind, sämtliche Zertifikate und Nachweise vorliegen.
Koordiniert Arbeitsabläufe und Freigabeverfahren (z. B. Erlaubnisscheine, Baustellenkoordination).
TYPISCHE GEFÄHRDUNGEN UND RISIKEN
Im Folgenden werden die wesentlichen Gefährdungsbereiche dargestellt. Die konkrete Relevanz variiert je nach Einsatzgebiet, Tätigkeit und Art der Fremdfirma.
Organisatorische Gefährdungen
Fehlende oder unklare Zuständigkeiten.
Unzureichende Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Kommunikationsprobleme (Sprachbarrieren, Termin- und Zeitdruck, fehlende Einweisung).
Technische Gefährdungen
Betrieb fremder Maschinen und Geräte ohne ausreichende Prüfung.
Instandhaltungs- oder Montagearbeiten an laufenden Anlagen (Rotierende Teile, bewegliche Teile).
Nicht ausgeschaltete Energien (elektrische Spannung, Druckluft, hydraulische Systeme).
Gefahrstoffrisiken
Umgang mit ätzenden, giftigen oder entzündlichen Stoffen ohne geeignete Schutzmaßnahmen.
Fehlende Kennzeichnung oder unzureichende Lagerung.
Unwissenheit über mögliche Reaktionen bei Vermischung verschiedener Stoffe.
Physische Gefährdungen
Gefahr des Absturzes bei Arbeiten in der Höhe oder an ungesicherten Öffnungen.
Quetsch- und Stoßgefahren durch Transportgeräte, Werkzeuge, Anlagen.
Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung, Vibration.
Elektrische Gefährdungen
Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen.
Fehlende oder defekte Isolierungen und Schutzgeräte.
Nicht eingehaltene Schutzabstände oder Fehler bei Freischaltverfahren.
Psychische und psychosoziale Belastungen
Zeitdruck, Überlastung und schlechte Arbeitsorganisation.
Unsicherheit bei unklaren Arbeitsabläufen oder mangelnder Unterweisung.
Sprachliche und kulturelle Unterschiede.
Sichere Arbeitsmittel
Regelmäßige Prüfung aller externen Geräte und Maschinen vor Einsatz (Sichtprüfung, Prüfplaketten, Dokumentation).
Freigabeverfahren für zusätzliche oder betriebsfremde Werkzeuge (z. B. Spezialgeräte der Fremdfirma).
Absicherungen und Barrieren
Anbringen von Geländern, Abdeckungen und Schutzgittern in gefährdeten Bereichen.
Geeignete Licht- und Warnsignale an Verkehrs- und Anlagenbereichen.
Lockout-Tagout-Verfahren (Energie-Freischaltung)
Elektrische, pneumatische oder hydraulische Anlagen grundsätzlich spannungsfrei schalten, verriegeln und kennzeichnen, bevor Wartungsarbeiten beginnen.
Dokumentierte Freigabe erst nach Kontrolle aller Schaltzustände.
Zulassungs- und Qualifikationsprüfung der Fremdfirmen
Sichtung von Zertifikaten (z. B. SCC, ISO 9001/14001, BG-Bescheinigungen).
Abfrage von Referenzen und Nachweis fachlicher Eignung.
Unterweisungen und Einweisungen
Zentrale Sicherheitsunterweisung durch den Betreiber.
Spezifische Einweisung vor Ort (Besonderheiten der Anlage, Fluchtwege, Notfallnummern).
Dokumentation von Unterweisung und Teilnahme.
Arbeitsfreigabe- und Erlaubnisscheinverfahren
Schriftliche Erlaubnis für Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko (Heißarbeiten, Arbeiten in Behältern, elektrische Arbeiten).
Detaillierte Beschreibung, welche Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn durchzuführen sind.
Unterschrift aller Beteiligten (Fremdfirmenverantwortlicher, Koordinator, ggf. Arbeitssicherheit).
Klare Zuständigkeiten
Bestellung eines Fremdfirmen-Koordinators, der die Schnittstellen mit internen Fachbereichen steuert.
Genaue Definition, wer Arbeitsbereiche freigibt, sperrt oder wieder in Betrieb nimmt.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Verpflichtender Basisschutz je nach Bereich: Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Handschuhe, ggf. Warnkleidung.
Zusätzliche PSA für besondere Tätigkeiten (z. B. Gehörschutz, Atemschutz, PSAgA gegen Absturz).
Gesundheitliche Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge
G41-Untersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr.
G26-Untersuchung bei Atemschutz.
Laufende Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit für körperlich schwere oder risikoreiche Tätigkeiten.
Alarm- und Evakuierungsplan
Übersichtsplan der Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen.
Einheitliche Alarmierung (Sirenen, Lautsprecherdurchsage) und eindeutige Verhaltensregeln für alle Personen.
Brandschutz
Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und in zugänglichen Bereichen.
Brandwachen bei Schweiß- oder Schleifarbeiten.
Ggf. Werksfeuerwehr oder externe Feuerwehr in Bereitschaft.
Erste Hilfe
Genügend geschulte Ersthelfer auch bei Fremdfirmen.
Schneller Zugang zu Erste-Hilfe-Material (Verbandskasten, Augendusche).
Ggf. Sanitätsraum und Werksrettungsdienst.
Abschnitt A: Allgemeine Daten
Bezeichnung des Projekts / der Tätigkeit:
Standort / Anlage:
Verantwortlicher (intern / extern):
Datum, Version:
Abschnitt B: Beschreibung der Tätigkeit
Kurzbeschreibung (Ziel, Umfang, Dauer):
Beteiligte Personen / Abteilungen:
Betriebsrelevante Schnittstellen (z. B. Logistik, Energieversorgung):
Abschnitt C: Festgestellte Gefährdungen
Auflistung aller relevanten Gefahrenschwerpunkte (siehe Kapitel 4).
Einschätzung des Risikos (hoch, mittel, niedrig).
Abschnitt D: Bestehende und geplante Schutzmaßnahmen
Bereits vorhanden: z. B. Absperrungen, PSA-Pflicht.
Zusätzlich erforderlich: z. B. spezielle Unterweisung, Freischaltverfahren.
Checkliste 1: Vor Beginn der Arbeit - Arbeitsplatz & Umgebung
Zugang frei von Hindernissen
Ausreichende Beleuchtung vorhanden
Notausgänge und Fluchtwege frei
Arbeitsmittel
Alle eingesetzten Werkzeuge geprüft (Sichtprüfung, Prüfsiegel)
Freigabe für evtl. Fremdgeräte liegt vor
Sicherheitsausrüstung
PSA vorhanden (Helm, Schuhe, Handschuhe etc.)
Zusätzliche PSA (z. B. Gehörschutz, Atemschutz) bereitgestellt
Organisatorisches
Einweisung erfolgt (Datum, Name des Unterweisenden)
Arbeitsfreigabeschein / Erlaubnisschein liegt vor
Ggf. Brandschutzwache oder Notfallplan geklärt
Checkliste 2: Abschlusskontrolle - Nach Ende der Arbeiten
Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt
Keine Gefahrenquellen zurückgelassen (offene Gräben, freiliegende Kabel)
Arbeitsfreigabeprotokoll (Erlaubnisschein) – Beispiel Heißarbeiten
Angaben zum Ort und Zeitraum: | Standort, Datum, Uhrzeit von – bis |
---|---|
Beschreibung der Arbeiten: | z. B. Schweißarbeiten an Rohrleitung X |
Beteiligte Personen: | Fremdfirmenmitarbeiter, Qualifikation (z. B. geprüfter Schweißer) |
Sicherheitsauflagen: | •Brennbare Stoffe entfernen / abdecken |
Freigabe und Unterschrift: | Koordinator / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Fremdfirmenleiter |
Kontinuierliche Aktualisierung
Änderungen in Prozessen, Maschinen oder Anlagen erfordern eine erneute Überprüfung.
Neue Erkenntnisse aus Unfällen oder Beinaheunfällen einfließen lassen.
Interne Audits und Sicherheitsbegehungen
Systematische Überwachung der Einhaltung aller Maßnahmen.
Dokumentation der Ergebnisse und Einleitung von Korrekturmaßnahmen.
Analyse von Unfall- und Schadensberichten
Ursachenforschung und Ableitung gezielter Verbesserungen.
Gemeinsame Aufarbeitung mit Fremdfirmen, um Wiederholungen zu vermeiden.
ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Das hier vorgestellte Muster zeigt, wie eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung für das Fremdfirmenmanagement in einem großen Industrieunternehmen aussehen kann. Wesentliche Bestandteile sind:
Sorgfältige Analyse aller potenziellen Gefährdungen (organisatorisch, technisch, personell, umweltbezogen).
Verbindliche Definition von Zuständigkeiten und klaren Kommunikationswegen.
Detaillierte technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die vor, während und nach den Fremdfirmenarbeiten greifen.
Dokumentierte Verfahren (Formulare, Checklisten, Erlaubnisscheine) zur Steuerung und Überwachung aller Prozesse.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung anhand von Audits, Unfallanalysen und gesetzlichen Neuerungen.
Ein erfolgreiches Fremdfirmenmanagement kann nicht statisch sein, sondern muss sich kontinuierlich weiterentwickeln. Je mehr das Unternehmen Transparenz und Verbindlichkeit herstellt und Fremdfirmen aktiv in den Arbeitsschutz integriert, desto geringer das Risiko von Unfällen, Störungen und Konflikten. Letztlich profitieren alle Beteiligten: Das Unternehmen sichert seine Prozesse und minimiert Haftungsrisiken, die Fremdfirmen arbeiten in einem sicheren Umfeld, und die Belegschaft wird vor unnötigen Gefahren geschützt.
Maßnahmenkatalog nach Gefährdungsbereichen
Gefährdung | Maßnahmen | Verantwortung | Frist |
---|---|---|---|
Organisatorische Unklarheiten | - Einführung eines Fremdfirmen-Koordinators- Schriftliche Festlegung von Kommunikations- und Meldewegen- Regelmäßige Abstimmungen (Meetings, Baustellenrunden) | Geschäftsleitung, Koordinator | Sofort |
Technische Mängel an Arbeitsmitteln | - Pflicht zur Prüfung aller Fremdgeräte (Sichtprüfung, Prüfplaketten)- Festlegung von Freigabeverfahren (z. B. Dokumentation der Arbeitsmittel-Freigabe)- Schnellzugriff auf technische Unterlagen (Betriebsanleitungen, Prüfzertifikate) | Fachkraft f. Arbeitssicherheit, Fremdfirma | Kontinuierlich |
Gefahrstoffrisiken | - Verzeichnis aller eingesetzten Gefahrstoffe (SDB, Betriebsanweisungen)- Unterweisung zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen- Kennzeichnung und Lagerung nach Vorschrift, ggf. Sonderbereiche für Fremdfirmen- Kontrollen durch HSE / Koordinator | HSE-Abteilung, Fremdfirma | Vor Arbeitsbeginn |
Absturzgefahr | - Vorrangig kollektive Sicherungen (Geländer, Abdeckungen)- Nutzung von persönlicher Absturzsicherung (PSAgA), G41-Untersuchung- Arbeitsfreigabeschein für Höhenarbeiten, Dokumentation von Anschlagpunkten- Unterweisung in korrekte Handhabung (Einhängen, Rettungsmaßnahmen) | Koordinator, Fremdfirma | Laufend |
Elektrische Gefährdungen | - Lockout-Tagout-Verfahren (eindeutige Kennzeichnung, Abschließbarkeit)- Nur geschultes Personal (Elektrofachkräfte) bei Eingriffen in elektrische Anlagen- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Geräteprüfung)- Sicherheitsabstände und Isolationsvorkehrungen | Technikabteilung, Fremdfirma | Vor Inbetriebnahme |
Kollisionen und Verkehrswege | - Markierung der Wege, Tempobeschränkungen, Vorfahrtsregeln- Strikte Trennung von Personen- und Fahrzeugverkehr wo möglich- Unterweisung im internen Verkehrsleitkonzept (Staplerverkehr, LKW-Anlieferung)- Regelmäßige Kontrollen (Logistik und HSE) | Logistik, Koordinator Fremdfirmen | Kontinuierlich |
Psychische Belastung | - Ausreichende Zeitpuffer bei Projektplanung- Verbindliche Absprache von Pausenzeiten- Mehrsprachige Informationen zur Arbeitssicherheit- Niedrigschwellige Anlaufstellen für Probleme (z. B. betrieblicher Ansprechpartner, Betriebsrat) | Koordinator, Betriebsrat | Bei Bedarf |
Brand- und Explosionsgefahren | - Erlaubnisschein bei Heißarbeiten (Schweißen, Schleifen), spezifische Brandschutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Brandwache)- Rauchverbot an festgelegten Zonen, sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten- Keine offenen Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Bereiche) | Werksfeuerwehr, Koordinator, Fremdfirma | Sofort |
Umweltgefährdungen | - Sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe (Auffangwannen, Sicherheitsbehälter)- Erstellen von Notfallplänen für Austritts- oder Leckagefälle- Schulung aller Fremdfirmen zu Umweltaspekten (z. B. Abfalltrennung, Vermeidung von Abwasserbelastungen) | HSE-Abteilung, Fremdfirmen | Vor Projektstart |