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Mustergefährdungsbeurteilung: Fremdfirmenmanagement

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MUSTERGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG: Fremdfirmenmanagement in einem Großunternehmen

MUSTERGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG: Fremdfirmenmanagement in einem Großunternehmen

Das Fremdfirmenmanagement umfasst alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, um Arbeiten durch externe Dienstleister sicher und rechtskonform zu gestalten. In einem Industrieunternehmen mit komplexen Anlagen ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen eigenem Personal und Fremdfirmen. Diese Mustergefährdungsbeurteilung zeigt, wie Gefahren systematisch ermittelt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können. Dazu zählen Montagearbeiten, Wartung und Instandhaltung, Bau- und Umbauprojekte, Reinigungsarbeiten, Revisionsprojekte, Transport- und Logistikleistungen sowie alle sonstigen Dienstleistungen, die betrieblich relevant sind. Diese Mustergefährdungsbeurteilung ist ein Beispieldokument. Je nach Branche, Betriebstyp, eingesetzten Technologien und Tätigkeiten der Fremdfirmen können weitere spezifische Regelungen oder technische Details erforderlich sein.

Gefahren systematisch erfassen und dokumentieren

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verlangt die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.

  • Begründet die Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.

  • Setzt Anforderungen an Prüfung und Freigabe von Maschinen, die von Fremdfirmen verwendet werden.

DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln (ehemals BGV, z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)

  • Legen Unfallverhütungsvorschriften fest, die sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für Fremdfirmen gelten.

Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Relevant bei Bauarbeiten oder Montagearbeiten; sieht Koordination und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) vor, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Reguliert den Umgang mit Gefahrstoffen, Kennzeichnungspflichten und Schutzmaßnahmen.

Produkthaftungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Regelt zivilrechtliche Ansprüche sowie Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Umweltrechtliche Vorschriften (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)

  • Dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einflüssen (Emissionen, Gewässerbelastungen).

  • Können für Fremdfirmen relevant sein, wenn Arbeiten Emissionen, Lärm oder wassergefährdende Stoffe betreffen.

ORGANISATION UND BETREIBERVERANTWORTUNG

Eine klare Zuweisung von Verantwortung und Zuständigkeit ist Grundvoraussetzung für ein effektives Fremdfirmenmanagement.

Unternehmensleitung

  • Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

  • Festlegung einer Fremdfirmen-Policy oder Leitlinie.

  • Sicherstellung, dass ausreichende Ressourcen (Personal, Budget) für den Arbeitsschutz bereitstehen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beraterfunktion für Geschäftsleitung und Führungskräfte.

  • Unterstützung bei Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.

  • Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Begehungen.

Koordinator für Fremdfirmen

  • Hauptansprechpartner für externe Dienstleister.

  • Prüft, ob Fremdfirmen qualifiziert sind, sämtliche Zertifikate und Nachweise vorliegen.

  • Koordiniert Arbeitsabläufe und Freigabeverfahren (z. B. Erlaubnisscheine, Baustellenkoordination).

Führungskräfte / Projektleiter

  • Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben vor Ort.

  • Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.

  • Koordinierung mit internen Abteilungen (z. B. Technik, Logistik) und Fremdfirmen.

Fremdfirmen

  • Tragen Eigenverantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

  • Müssen betriebliche Regeln, Anweisungen und Vorschriften des Auftraggebers beachten.

  • Unterweisen ihre Beschäftigten über die Besonderheiten und Gefahren im Betrieb.

TYPISCHE GEFÄHRDUNGEN UND RISIKEN

Im Folgenden werden die wesentlichen Gefährdungsbereiche dargestellt. Die konkrete Relevanz variiert je nach Einsatzgebiet, Tätigkeit und Art der Fremdfirma.

Organisatorische Gefährdungen

  • Fehlende oder unklare Zuständigkeiten.

  • Unzureichende Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

  • Kommunikationsprobleme (Sprachbarrieren, Termin- und Zeitdruck, fehlende Einweisung).

Technische Gefährdungen

  • Betrieb fremder Maschinen und Geräte ohne ausreichende Prüfung.

  • Instandhaltungs- oder Montagearbeiten an laufenden Anlagen (Rotierende Teile, bewegliche Teile).

  • Nicht ausgeschaltete Energien (elektrische Spannung, Druckluft, hydraulische Systeme).

Gefahrstoffrisiken

  • Umgang mit ätzenden, giftigen oder entzündlichen Stoffen ohne geeignete Schutzmaßnahmen.

  • Fehlende Kennzeichnung oder unzureichende Lagerung.

  • Unwissenheit über mögliche Reaktionen bei Vermischung verschiedener Stoffe.

Physische Gefährdungen

  • Gefahr des Absturzes bei Arbeiten in der Höhe oder an ungesicherten Öffnungen.

  • Quetsch- und Stoßgefahren durch Transportgeräte, Werkzeuge, Anlagen.

  • Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung, Vibration.

Elektrische Gefährdungen

  • Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen.

  • Fehlende oder defekte Isolierungen und Schutzgeräte.

  • Nicht eingehaltene Schutzabstände oder Fehler bei Freischaltverfahren.

Psychische und psychosoziale Belastungen

  • Zeitdruck, Überlastung und schlechte Arbeitsorganisation.

  • Unsicherheit bei unklaren Arbeitsabläufen oder mangelnder Unterweisung.

  • Sprachliche und kulturelle Unterschiede.

Umweltgefährdungen

  • Austritt von Gefahrstoffen in Boden, Gewässer oder Luft.

  • Freisetzung von Emissionen (z. B. beim Schweißen, Lackieren).

  • Entsorgungsfehler bei Abfällen und Reststoffen.

Brand- und Explosionsgefahren

  • Funkenbildung bei Heißarbeiten (Schweißen, Schleifen).

  • Entzündliche Dämpfe oder Stäube.

  • Fehlende Brandschutzvorkehrungen (Löschmittel, Brandmeldeanlage, Brandwachen).

Sichere Arbeitsmittel

  • Regelmäßige Prüfung aller externen Geräte und Maschinen vor Einsatz (Sichtprüfung, Prüfplaketten, Dokumentation).

  • Freigabeverfahren für zusätzliche oder betriebsfremde Werkzeuge (z. B. Spezialgeräte der Fremdfirma).

Absicherungen und Barrieren

  • Anbringen von Geländern, Abdeckungen und Schutzgittern in gefährdeten Bereichen.

  • Geeignete Licht- und Warnsignale an Verkehrs- und Anlagenbereichen.

Lockout-Tagout-Verfahren (Energie-Freischaltung)

  • Elektrische, pneumatische oder hydraulische Anlagen grundsätzlich spannungsfrei schalten, verriegeln und kennzeichnen, bevor Wartungsarbeiten beginnen.

  • Dokumentierte Freigabe erst nach Kontrolle aller Schaltzustände.

Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen

  • Brandmeldeanlagen, Feuermelder, Gaswarnsensoren je nach Risiko.

  • Videoüberwachung an kritischen Punkten (z. B. Einfahrtstore, Hochrisikobereiche).

Lüftungs- und Absauganlagen

  • Absaugung bei Schweiß- oder Schleifarbeiten in geschlossenen Räumen.

  • Allgemeine Luftüberwachung, wenn Gefahrstoffaustritt möglich ist.

Zulassungs- und Qualifikationsprüfung der Fremdfirmen

  • Sichtung von Zertifikaten (z. B. SCC, ISO 9001/14001, BG-Bescheinigungen).

  • Abfrage von Referenzen und Nachweis fachlicher Eignung.

Unterweisungen und Einweisungen

  • Zentrale Sicherheitsunterweisung durch den Betreiber.

  • Spezifische Einweisung vor Ort (Besonderheiten der Anlage, Fluchtwege, Notfallnummern).

  • Dokumentation von Unterweisung und Teilnahme.

Arbeitsfreigabe- und Erlaubnisscheinverfahren

  • Schriftliche Erlaubnis für Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko (Heißarbeiten, Arbeiten in Behältern, elektrische Arbeiten).

  • Detaillierte Beschreibung, welche Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn durchzuführen sind.

  • Unterschrift aller Beteiligten (Fremdfirmenverantwortlicher, Koordinator, ggf. Arbeitssicherheit).

Klare Zuständigkeiten

  • Bestellung eines Fremdfirmen-Koordinators, der die Schnittstellen mit internen Fachbereichen steuert.

  • Genaue Definition, wer Arbeitsbereiche freigibt, sperrt oder wieder in Betrieb nimmt.

Schnittstellenmanagement

  • Abstimmung der Arbeitsabläufe zwischen verschiedenen Fremdfirmen oder internen Abteilungen.

  • Gemeinsame Sicherheits- und Baustellenmeetings bei parallelen Projekten.

Kontroll- und Begehungsrunden

  • Regelmäßige Sicherheitsrundgänge durch Führungskräfte, Koordinatoren und SiFa.

  • Sofortige Dokumentation und Beseitigung festgestellter Mängel.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Verpflichtender Basisschutz je nach Bereich: Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Handschuhe, ggf. Warnkleidung.

  • Zusätzliche PSA für besondere Tätigkeiten (z. B. Gehörschutz, Atemschutz, PSAgA gegen Absturz).

Gesundheitliche Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge

  • G41-Untersuchung bei Arbeiten mit Absturzgefahr.

  • G26-Untersuchung bei Atemschutz.

  • Laufende Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit für körperlich schwere oder risikoreiche Tätigkeiten.

Verhaltens- und Sicherheitsregeln

  • Verbot von Alkohol und Drogen im Betrieb.

  • Einhalten von Ordnung und Sauberkeit, z. B. sofortiges Beseitigen von Verschüttungen.

  • Meldung von gefährlichen Situationen oder Beinaheunfällen an Vorgesetzte.

Kommunikation und Sicherheitsbewusstsein

  • Ermutigen von Fremdfirmenmitarbeitern, bei Unsicherheiten nachzufragen („Stop-Work-Policy“).

  • Klare Kennzeichnung von Verantwortlichen (z. B. Namensschilder, Warnwesten mit Aufdruck „Supervisor“).

Alarm- und Evakuierungsplan

  • Übersichtsplan der Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen.

  • Einheitliche Alarmierung (Sirenen, Lautsprecherdurchsage) und eindeutige Verhaltensregeln für alle Personen.

Brandschutz

  • Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und in zugänglichen Bereichen.

  • Brandwachen bei Schweiß- oder Schleifarbeiten.

  • Ggf. Werksfeuerwehr oder externe Feuerwehr in Bereitschaft.

Erste Hilfe

  • Genügend geschulte Ersthelfer auch bei Fremdfirmen.

  • Schneller Zugang zu Erste-Hilfe-Material (Verbandskasten, Augendusche).

  • Ggf. Sanitätsraum und Werksrettungsdienst.

Rettungswege und Notausrüstung

  • Kennzeichnung von Notausgängen und Notduschen.

  • Sicherstellung von Flucht- und Rettungsplänen in der Nähe der Arbeitsplätze.

  • Bei Arbeiten in engen Räumen: gesonderte Rettungsausrüstung (Dreibein, Winde, Atemschutzreserve).

Dokumentierte Notfallorganisation

  • Klar definierte Meldeketten und Verantwortlichkeiten für Notfälle (z. B. Werkssicherheit, HSE).

  • Einbezug der Fremdfirmen in Notfallübungen.

Abschnitt A: Allgemeine Daten

  • Bezeichnung des Projekts / der Tätigkeit:

  • Standort / Anlage:

  • Verantwortlicher (intern / extern):

  • Datum, Version:

Abschnitt B: Beschreibung der Tätigkeit

  • Kurzbeschreibung (Ziel, Umfang, Dauer):

  • Beteiligte Personen / Abteilungen:

  • Betriebsrelevante Schnittstellen (z. B. Logistik, Energieversorgung):

Abschnitt C: Festgestellte Gefährdungen

  • Auflistung aller relevanten Gefahrenschwerpunkte (siehe Kapitel 4).

  • Einschätzung des Risikos (hoch, mittel, niedrig).

Abschnitt D: Bestehende und geplante Schutzmaßnahmen

  • Bereits vorhanden: z. B. Absperrungen, PSA-Pflicht.

  • Zusätzlich erforderlich: z. B. spezielle Unterweisung, Freischaltverfahren.

Abschnitt E: Verantwortlichkeiten & Termine

  • Wer setzt welche Maßnahme bis wann um?

  • Wer kontrolliert die Umsetzung?

Unterschriften

  • Verantwortliche Fachkraft / Koordinator / Fremdfirmenleiter

Checkliste 1: Vor Beginn der Arbeit - Arbeitsplatz & Umgebung

  • Zugang frei von Hindernissen

  • Ausreichende Beleuchtung vorhanden

  • Notausgänge und Fluchtwege frei

Arbeitsmittel

  • Alle eingesetzten Werkzeuge geprüft (Sichtprüfung, Prüfsiegel)

  • Freigabe für evtl. Fremdgeräte liegt vor

Sicherheitsausrüstung

  • PSA vorhanden (Helm, Schuhe, Handschuhe etc.)

  • Zusätzliche PSA (z. B. Gehörschutz, Atemschutz) bereitgestellt

Organisatorisches

  • Einweisung erfolgt (Datum, Name des Unterweisenden)

  • Arbeitsfreigabeschein / Erlaubnisschein liegt vor

  • Ggf. Brandschutzwache oder Notfallplan geklärt

Weitere Besonderheiten

  • Fremdfirmen-Koordinator informiert

  • Kommunikation / Sprache geklärt

Checkliste 2: Abschlusskontrolle - Nach Ende der Arbeiten

  • Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt

  • Keine Gefahrenquellen zurückgelassen (offene Gräben, freiliegende Kabel)

Anlagenzustand

  • Alle vorübergehend ausgebauten Sicherungen (z. B. Schutzgitter) wieder montiert

  • Freischaltungen rückgängig gemacht (in Absprache mit Betreiber)

Abfälle und Gefahrstoffe

  • Saubere Entsorgung nach Vorschrift

  • Keine Verschmutzungen oder Leckagen

Dokumentation und Rückmeldung

  • Erledigte Arbeiten protokolliert, ggf. Abnahme durch Betreiber

  • Meldung von Auffälligkeiten oder Mängeln

Arbeitsfreigabeprotokoll (Erlaubnisschein) – Beispiel Heißarbeiten

Angaben zum Ort und Zeitraum:

Standort, Datum, Uhrzeit von – bis

Beschreibung der Arbeiten:

z. B. Schweißarbeiten an Rohrleitung X

Beteiligte Personen:

Fremdfirmenmitarbeiter, Qualifikation (z. B. geprüfter Schweißer)

Sicherheitsauflagen:

Brennbare Stoffe entfernen / abdecken
• Feuerlöscher bereitstellen
Lüftung / Absaugung einschalten
• Brandwache bestellen
Nachkontrolle (30 Min. nach Arbeitsende)

Freigabe und Unterschrift:

Koordinator / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Fremdfirmenleiter

Kontinuierliche Aktualisierung

  • Änderungen in Prozessen, Maschinen oder Anlagen erfordern eine erneute Überprüfung.

  • Neue Erkenntnisse aus Unfällen oder Beinaheunfällen einfließen lassen.

Interne Audits und Sicherheitsbegehungen

  • Systematische Überwachung der Einhaltung aller Maßnahmen.

  • Dokumentation der Ergebnisse und Einleitung von Korrekturmaßnahmen.

Analyse von Unfall- und Schadensberichten

  • Ursachenforschung und Ableitung gezielter Verbesserungen.

  • Gemeinsame Aufarbeitung mit Fremdfirmen, um Wiederholungen zu vermeiden.

Fortlaufende Schulungen

  • Regelmäßige Auffrischung der Sicherheitsunterweisungen.

  • Einbindung neuer Erkenntnisse (z. B. geänderte Gesetze, interne Vorgaben).

Anpassung an rechtliche Neuerungen

  • Bei Überarbeitung von ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regeln etc. sicherstellen, dass alle betroffenen Dokumente aktualisiert werden.

ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

Das hier vorgestellte Muster zeigt, wie eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung für das Fremdfirmenmanagement in einem großen Industrieunternehmen aussehen kann. Wesentliche Bestandteile sind:

  • Sorgfältige Analyse aller potenziellen Gefährdungen (organisatorisch, technisch, personell, umweltbezogen).

  • Verbindliche Definition von Zuständigkeiten und klaren Kommunikationswegen.

  • Detaillierte technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die vor, während und nach den Fremdfirmenarbeiten greifen.

  • Dokumentierte Verfahren (Formulare, Checklisten, Erlaubnisscheine) zur Steuerung und Überwachung aller Prozesse.

  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung anhand von Audits, Unfallanalysen und gesetzlichen Neuerungen.

Ein erfolgreiches Fremdfirmenmanagement kann nicht statisch sein, sondern muss sich kontinuierlich weiterentwickeln. Je mehr das Unternehmen Transparenz und Verbindlichkeit herstellt und Fremdfirmen aktiv in den Arbeitsschutz integriert, desto geringer das Risiko von Unfällen, Störungen und Konflikten. Letztlich profitieren alle Beteiligten: Das Unternehmen sichert seine Prozesse und minimiert Haftungsrisiken, die Fremdfirmen arbeiten in einem sicheren Umfeld, und die Belegschaft wird vor unnötigen Gefahren geschützt.

Maßnahmenkatalog nach Gefährdungsbereichen

Gefährdung

Maßnahmen

Verantwortung

Frist

Organisatorische Unklarheiten

- Einführung eines Fremdfirmen-Koordinators- Schriftliche Festlegung von Kommunikations- und Meldewegen- Regelmäßige Abstimmungen (Meetings, Baustellenrunden)

Geschäftsleitung, Koordinator

Sofort

Technische Mängel an Arbeitsmitteln

- Pflicht zur Prüfung aller Fremdgeräte (Sichtprüfung, Prüfplaketten)- Festlegung von Freigabeverfahren (z. B. Dokumentation der Arbeitsmittel-Freigabe)- Schnellzugriff auf technische Unterlagen (Betriebsanleitungen, Prüfzertifikate)

Fachkraft f. Arbeitssicherheit, Fremdfirma

Kontinuierlich

Gefahrstoffrisiken

- Verzeichnis aller eingesetzten Gefahrstoffe (SDB, Betriebsanweisungen)- Unterweisung zum Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen- Kennzeichnung und Lagerung nach Vorschrift, ggf. Sonderbereiche für Fremdfirmen- Kontrollen durch HSE / Koordinator

HSE-Abteilung, Fremdfirma

Vor Arbeitsbeginn

Absturzgefahr

- Vorrangig kollektive Sicherungen (Geländer, Abdeckungen)- Nutzung von persönlicher Absturzsicherung (PSAgA), G41-Untersuchung- Arbeitsfreigabeschein für Höhenarbeiten, Dokumentation von Anschlagpunkten- Unterweisung in korrekte Handhabung (Einhängen, Rettungsmaßnahmen)

Koordinator, Fremdfirma

Laufend

Elektrische Gefährdungen

- Lockout-Tagout-Verfahren (eindeutige Kennzeichnung, Abschließbarkeit)- Nur geschultes Personal (Elektrofachkräfte) bei Eingriffen in elektrische Anlagen- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Geräteprüfung)- Sicherheitsabstände und Isolationsvorkehrungen

Technikabteilung, Fremdfirma

Vor Inbetriebnahme

Kollisionen und Verkehrswege

- Markierung der Wege, Tempobeschränkungen, Vorfahrtsregeln- Strikte Trennung von Personen- und Fahrzeugverkehr wo möglich- Unterweisung im internen Verkehrsleitkonzept (Staplerverkehr, LKW-Anlieferung)- Regelmäßige Kontrollen (Logistik und HSE)

Logistik, Koordinator Fremdfirmen

Kontinuierlich

Psychische Belastung

- Ausreichende Zeitpuffer bei Projektplanung- Verbindliche Absprache von Pausenzeiten- Mehrsprachige Informationen zur Arbeitssicherheit- Niedrigschwellige Anlaufstellen für Probleme (z. B. betrieblicher Ansprechpartner, Betriebsrat)

Koordinator, Betriebsrat

Bei Bedarf

Brand- und Explosionsgefahren

- Erlaubnisschein bei Heißarbeiten (Schweißen, Schleifen), spezifische Brandschutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Brandwache)- Rauchverbot an festgelegten Zonen, sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten- Keine offenen Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Bereiche)

Werksfeuerwehr, Koordinator, Fremdfirma

Sofort

Umweltgefährdungen

- Sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe (Auffangwannen, Sicherheitsbehälter)- Erstellen von Notfallplänen für Austritts- oder Leckagefälle- Schulung aller Fremdfirmen zu Umweltaspekten (z. B. Abfalltrennung, Vermeidung von Abwasserbelastungen)

HSE-Abteilung, Fremdfirmen

Vor Projektstart