Fremdfirmenmanagement-Beauftragter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Fremdfirmenmanagement-Beauftragte unterstützt die Unternehmens- oder Standortleitung dabei, ein einheitliches und wirksames System für die Beauftragung und den Einsatz externer Unternehmen aufzubauen, anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Funktion ist in industriellen Fremdfirmenhandbüchern und Standortorganisationen als zentrale oder bereichsbezogene Beauftragtenfunktion etabliert. Sie verbindet Grundsätze, Rollen, Prozessvorgaben, Schulung, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle und bereichsübergreifende Verbesserung. Der Fremdfirmenmanagement-Beauftragte ist nicht automatisch für jeden einzelnen Fremdfirmenauftrag verantwortlich und übernimmt nicht die laufende Fachsteuerung sämtlicher Dienstleister. Diese verbleibt beim jeweiligen Auftragsverantwortlichen. Ebenso ist er nicht automatisch der Fremdfirmenkoordinator für konkrete gegenseitige Gefährdungen. Seine Kernaufgabe ist die Systemverantwortung: Er sorgt dafür, dass alle relevanten Fremdfirmeneinsätze nach nachvollziehbaren Regeln vorbereitet, freigegeben, durchgeführt, kontrolliert und abgeschlossen werden können. Dazu gehören auch klare Schnittstellen zu Einkauf, Arbeitsschutz, Facility Management, Instandhaltung, Sicherheit, Umwelt, Personal, Recht und Finanzwesen. Die Funktion benötigt einen ausdrücklich definierten Geltungsbereich, ausreichende organisatorische Unabhängigkeit sowie Zugang zu den für die Bewertung des Systems erforderlichen Informationen.
