Betriebsfähigkeit durch wirksames Fremdfirmenmanagement sichern
Fremdfirmeneinsatz als Betriebszustand definieren
Betriebsfähigkeit im Fremdfirmenmanagement ist erreicht, wenn externe Unternehmen die beauftragten Leistungen zum vorgesehenen Zeitpunkt sicher, rechtskonform und innerhalb des freigegebenen Umfangs ausführen können, ohne den laufenden Betrieb unvertretbar zu gefährden. Ein Vertrag, eine Bestellung oder ein Werksausweis reichen dafür nicht aus. Betriebsfähig ist der Einsatz erst, wenn Unternehmen, tatsächlich eingesetzte Personen, Qualifikationen, Unterweisungen, Zutrittsrechte, Arbeitsbereich, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Koordination und erforderliche Arbeitsfreigaben zusammenpassen. Gleichzeitig muss die Betreiberorganisation wissen, wer sich im Betrieb befindet, welche Tätigkeit ausgeführt wird und welche Anlagenzustände oder Sperrungen damit verbunden sind. Daraus sollten drei eindeutige Zustände abgeleitet werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Ein eingeschränkter Zustand kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Leistung nur in einem begrenzten Bereich oder mit zusätzlichen Aufsichts- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden darf. Fehlt dagegen eine sicherheitsrelevante Mindestvoraussetzung, darf kaufmännische oder terminliche Dringlichkeit die Einsatzfreigabe nicht ersetzen. Eingangsgrößen sind Leistungsumfang, Gefährdungen, Arbeitsort, betroffene Anlagen, Unternehmens- und Personennachweise, Nachunternehmer, Betriebsbedingungen und vorgesehene Einsatzzeiten. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Freigabestatus mit klarer Gültigkeit, verantwortlichen Entscheidern und erkennbaren Einschränkungen.
