Auftragsverantwortlicher
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Auftragsverantwortliche ist die vom Auftraggeber benannte Person, die einen konkreten Fremdfirmenauftrag fachlich und organisatorisch betreut. In der Praxis kann diese Funktion beispielsweise von einem Projektleiter, Objektleiter, Instandhaltungsingenieur, Meister oder anderen fachlich zuständigen Beschäftigten wahrgenommen werden. Entscheidend ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern die eindeutige Zuordnung des Auftrags, die notwendige Fachkenntnis und die erforderliche betriebliche Befugnis. Der Auftragsverantwortliche ist Hauptansprechpartner der Fremdfirma auf Betreiberseite. Er stellt sicher, dass Leistungsumfang, Schnittstellen, betriebliche Randbedingungen und notwendige Vorleistungen vor Arbeitsbeginn geklärt sind. Er koordiniert die fachliche Kommunikation, verfolgt die vertragsgemäße Durchführung und organisiert die Abnahme beziehungsweise Leistungsbestätigung innerhalb seiner Befugnisse. Der Auftragsverantwortliche darf die Fremdfirma nicht so in die eigene Arbeitsorganisation eingliedern, dass der eigenverantwortliche Charakter des Werk- oder Dienstvertrags verloren geht. Direkte Einzelweisungen an Beschäftigte der Fremdfirma sind deshalb auf notwendige Sicherheits- und Betriebsinformationen zu begrenzen; die fachliche Führung der Beschäftigten verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Muss wegen gegenseitiger Gefährdungen eine besondere Koordination eingerichtet werden, ist zusätzlich zu klären, ob der Auftragsverantwortliche selbst als Fremdfirmenkoordinator geeignet und ausdrücklich beauftragt ist oder eine andere Person diese Funktion übernimmt.
