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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Besucherinformation

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EINE STRUKTURIERTE BESUCHERINFORMATIONSPOLITIK IST ESSENZIELL, UM DEN ZUGANG UND DIE SICHERHEIT AUF DEM FIRMENGELÄNDE ZU GEWÄHRLEISTEN

EINE STRUKTURIERTE BESUCHERINFORMATIONSPOLITIK IST ESSENZIELL, UM DEN ZUGANG UND DIE SICHERHEIT AUF DEM FIRMENGELÄNDE ZU GEWÄHRLEISTEN

Durch die Identifizierung und Registrierung von Besuchern verbessern wir die Nachverfolgung und Sicherheitskontrollen. Das Anbieten von Sicherheitsschulungen und Richtlinien für Besucher minimiert potenzielle Risiken. Es ist entscheidend, klare Informationen über Verhaltensstandards und Notfallprotokolle bereitzustellen, um alle Beteiligten zu schützen.

Information von Besucherinnen und Besuchern

Information von Besucherinnen und Besuchern über die potenziellen Gefahren im Unternehmen

Ingenieur Bewertet Produktionspläne

Ingenieur studiert detailliert die Baupläne in einer Industrieanlage.

Arbeitsschutz und -sicherheit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Mitarbeiter vor berufsbedingten Gesundheitsrisiken und Unfällen zu schützen. Dazu gehört auch, Besucher über mögliche Gefahren im Unternehmen zu informieren.

Besucherinformationen können je nach Betrieb unterschiedlich ausfallen:

  • Allgemeine Regeln: Besucher sollten über die allgemeinen Sicherheitsregeln informiert werden, die im Betrieb gelten, z.B. dass sie sich an vorgeschriebene Wege halten müssen oder dass das Rauchen untersagt ist.

  • Besondere Gefahren: Besucher sollten über besondere Gefahren informiert werden, die im Betrieb auftreten können, z.B. wenn es in bestimmten Bereichen besonders laut oder heiß ist oder wenn Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe verwendet werden.

  • Schutzausrüstung: Wenn es notwendig ist, sollten Besucher auch über die Art der Schutzausrüstung informiert werden, die sie tragen müssen, z.B. Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz.

  • Verhalten im Notfall: Besucher sollten darüber informiert werden, wie sie sich im Falle eines Notfalls verhalten sollen, z.B. wie sie das Gebäude verlassen können oder wen sie im Falle eines Unfalls kontaktieren müssen.

  • Verantwortlichkeiten: Besucher sollten darüber informiert werden, wer im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlich ist und wie sie sich an diese Person wenden können, wenn sie weitere Fragen haben oder Bedenken äußern möchten.

Besuchersicherheit: Informationen verstehen und befolgen

Es ist wichtig, dass Besucherinnen und Besucher die Informationen verstehen und sich daran halten, um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

Begleitungspflicht für Besucher in gefährlichen Arbeitsbereichen

In bestimmten Arbeitsbereichen müssen Besucher von Mitarbeitern begleitet werden, um ihre eigene Sicherheit und die der anderen Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies wird auch als "Begleitungspflicht für Besucher" bezeichnet.

Die Begleitungspflicht für Besucher kann in verschiedenen Situationen notwendig sein, z.B. wenn Besucher Bereiche mit potenziell gefährlichen Maschinen oder Geräten betreten könnten oder wenn sie bestimmte Arbeitsabläufe stören oder beeinträchtigen könnten.

Die Begleitperson hat in der Regel folgende Aufgaben:

  • Überwachung: Die Begleitperson überwacht die Besucherin oder den Besucher, um sicherzustellen, dass sie sich an die Regeln halten und keine Gefahren verursachen.

  • Unterstützung: Die Begleitperson kann den Besucherinnen und Besuchern bei Bedarf auch Unterstützung anbieten, z.B. bei der Handhabung von Werkzeugen oder beim Tragen von Schutzausrüstung.

  • Notfallmanagement: Im Falle eines Notfalls ist die Begleitperson für die Evakuierung der Besucherinnen und Besucher verantwortlich und stellt sicher, dass sie in Sicherheit gebracht werden.