Fremdfirmenunterweisung im Facility Management
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SCHULUNGSPROGRAMM FÜR FREMDFIRMEN IM FACILITY MANAGEMENT
Die Schulung von Auftragnehmern im Facility Management ist für eine nahtlose Zusammenarbeit und erstklassige Ausführung unerlässlich. Durch gezielte Schulungsmaßnahmen werden Mitarbeiter externer Firmen mit den spezifischen Standards und Vorgehensweisen im Facility Management vertraut gemacht. Wichtige Elemente wie Sicherheitsprotokolle, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Gebäudetechnik und Abläufe werden behandelt. Diese Schulungen fördern ein gemeinsames Verständnis, steigern die Arbeitsqualität und unterstützen die kompetente Umsetzung von Aufgaben im Facility Management.
Kooperationsstrategien für Fremdfirmen im Facility Management
- Auswahl
- Ausstattung des Verpflichteten
- An- /Ein- und Unterweisung
- Die Anweisung
- Die Unterweisung
- Die Einweisung
Auswahlverschulden?

Moderne Geschäftsstrategie
Team analysiert Daten auf interaktivem Bildschirm im Büro.
Bei der Übertragung spezifischer Pflichten muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass die beauftragte Person dafür geeignet ist, d.h. sowohl fachlich qualifiziert als auch persönlich geeignet ist (siehe auch § 7 ArbSchG). Die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl gilt sowohl für eigene Mitarbeiter als auch bei der Beauftragung externer Dienstleister. Für bestimmte Arbeiten dürfen nur geeignete Fachunternehmen beauftragt werden, z.B. für Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 19l WHG). Die sorgfältige Auswahl eines Stellvertreters ist auch eine unerlässliche Voraussetzung zur Abwehr eines Schadensersatzanspruchs nach § 831 BGB.
Kompetenzen, Befugnisse und Mittel
Es muss auch sichergestellt werden, dass die verpflichtete Partei (ob intern oder extern) über die notwendigen Kompetenzen, Befugnisse und Mittel verfügt, um die Aufgaben "in eigener Verantwortung" durchzuführen (gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).
Insbesondere bei einer internen Delegation müssen der verpflichteten Partei möglicherweise zusätzliche Kompetenzen oder Mittel zur Verfügung gestellt oder entsprechende Vollmachten erteilt werden.
Fallbeispiel:
Obwohl ein Gruppenleiter bestimmte Aufgaben erfüllen sollte, hatte er bisher keine Entscheidungsbefugnis über seine Teammitglieder. Nachdem ihm diese Befugnisse übertragen und die Verantwortung für das Budget zugewiesen wurde, verbesserte sich die Leistung des Teams in allen Bereichen. Wo die Leute früher warteten, wurden sie nun proaktiv.
An- /Ein- und Unterweisung
Auch bei der Übertragung von Pflichten muss der verpflichteten Partei eine angemessene Anleitung und Einweisung gegeben werden. Auf den ersten Blick erscheint es offensichtlich, dass Mitarbeiter bei der Zuweisung von Aufgaben eine angemessene Anweisung benötigen; ohne diese könnten Probleme auftreten. Außerdem sollte man nicht annehmen, dass Mitarbeiter mit vielen Jahren Berufserfahrung, die oft als "alte Hasen" bezeichnet werden, ohne angemessene Anleitung auskommen können. Dies kann für alle Beteiligten zu Problemen führen.
Die Anweisung betrifft das Direktionsrecht, welches einer vorgesetzten Stelle ermöglicht, anzuordnen, was die nachgeordnete Stelle tun muss
Ein Untergebener wird angewiesen, eine bestimmte Aufgabe auszuführen, zum Beispiel: "Bringen Sie diesen Stahlträger ins Lager." Das ist ein klarer und direkter Befehl. Doch nach einer gewissen Zeit befindet sich der Träger tatsächlich im Lager. Aber wie ist er dorthin gekommen?
Der Terminus „Einweisung“ findet im Arbeitsschutzgesetz keine Anwendung
Weil aber die Elemente einer Unterweisung definiert sind, ist festzustellen, dass die Einweisung elementarer Bestandteil einer Unterweisung ist.
In was sind Beschäftigte einzuweisen? Hierzu gehören:
Die betrieblichen Besonderheiten,
die genauen Arbeitsabläufe (Prozessabläufe, technologische Abläufe, wie z. B. die Arbeitskarten bei der Wartung, die Transportwege sowie -mittel für den o.g. Stahlträger usw.)
die Sicherheitsmaßnahmen an den speziell infrage kommenden Arbeitsplätzen des Be-schäftigten (dies können mehrere Arbeitsplätze und sogar ganze Bereiche sein.)
Anleitungen und Schulungen für effektive Gerätehandhabung
Die richtige Handhabung von Geräten, Abläufen, Verfahren und ähnlichen Aspekten erfordert eine angemessene Anleitung. Entscheidend ist dabei, dass der Vorgesetzte über die erforderliche Fachkenntnis verfügt, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Beurteilen Sie die Angemessenheit Ihrer Arbeitsumgebung in dieser Hinsicht.
Fallbeispiel:
Während der Aufenthalte des Autors in FM-Unternehmen in den USA wurde beobachtet, wie akribisch und mitunter übertrieben solche Anweisungen dort gehandhabt wurden. Zum Beispiel gab es ein "Handbuch für die Reinigung", das penibel den richtigen Reinigungsablauf beschrieb, einschließlich Anweisungen, wie man seinen Vorgesetzten kontaktiert. Dies ging soweit, dass es Personen detaillierte Anweisungen gab, das Telefon abzuheben, die angegebene Nummer zu wählen und zu sagen: "Frau Braun vom Reinigungsabteilung XY spricht" und so weiter. Dieser Ansatz war wahrscheinlich eine Reaktion auf das oft niedrigere Bildungsniveau bei gering qualifizierten Dienstleistern. Dennoch bot er von Anfang an Klarheit für nahezu jedes denkbare Szenario. Schulungen wurden auf der Grundlage solcher Handbücher durchgeführt. Es gab beispielsweise ein Format, das dem von "Wer wird Millionär" ähnelte, aber ausschließlich Fragen zur Gebäudereinigung und Lob statt Geld enthielt.
Folglich hatte jeder Servicebereich sein eigenes Handbuch, das gleichermaßen aktuell war, egal ob in Los Angeles, Chicago oder New York!
Daraus ableitend zur Verbringung eines Stahlträgers in das Lager ein Beschäftigter beispielsweise Unterweisung und Einweisung haben müssen
in die konkrete Bedienung eines Gabelstaplers und gegebenenfalls eines Kranes,
in die Anwendung von Anschlagmitteln,
in die Lagerordnung,
in den Verkehrsweg,
in die Begleitung durch einen Helfer,
in die besonderen Risiken,
in die Sicherheitsfunktionen u.a.m.