Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, einen Arbeitsablaufplan zu erstellen, der möglicherweise in Zusammenarbeit mit der vom Auftraggeber benannten Person, die für den Auftrag verantwortlich ist, erstellt wird. Dieser Plan wird auf Grundlage der Mengenermittlung erstellt und berücksichtigt sicherheitsrelevante Anforderungen.
Konkret erstellt der Auftragnehmer, als die Partei, der der Auftrag des Kunden anvertraut wurde, einen Arbeitsablaufplan, der Sicherheitsaspekte einschließt. Dieser Arbeitsablaufplan zielt darauf ab, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Maßnahmen können die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung, die Sicherung gefährlicher Bereiche oder die Umsetzung von Unfallverhütungsmaßnahmen umfassen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einhält und erforderliche Schutzmaßnahmen umsetzt. Hierzu kann es erforderlich sein, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen unterweist und bei der Erstellung des Arbeitsablaufplans unterstützt.