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System für Sanktionsmaßnahmen im Fremdfirmenmanagement

Facility Management: Fremdfirmenmanagement » Auftraggeber » Maßnahmen kontrollieren » Sanktionsmaßnahmen

Gestaffeltes Sanktionssystem im Fremdfirmenmanagement

Gestaffeltes Sanktionssystem im Fremdfirmenmanagement

Das vorliegende Sanktionierungssystem dient der konsequenten Wahrung von Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Ordnungsvorschriften im Rahmen der Beauftragung und des Einsatzes von Fremdfirmen an einem Industriestandort. Es stellt sicher, dass alle Pflichtverletzungen durch Fremdfirmen transparent, rechtssicher, verhältnismäßig und wirksam geahndet werden können.

Das Sanktionssystem verfolgt folgende Zwecke:

  • Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Anlagenwerten

  • Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens aller externen Akteure

  • Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Betriebsablauf

  • Schaffung klarer, präventiv wirkender Verhaltensstandards

  • Vertragliche Absicherung von Sanktionen zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Die Regelung basiert auf geltendem Zivilrecht (BGB, insbesondere §§ 241, 280 ff., 305 ff.), Arbeitsrecht, Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, BetrSichV) sowie einschlägigen sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Normen.

Das Sanktionssystem gilt für sämtliche durch externe Firmen auf dem Gelände tätigen Personen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Handwerker und Bauunternehmen

  • Wartungs- und Servicepersonal

  • Berater und Ingenieure

  • Lieferanten bei längerem Aufenthalt

  • Fremdfirmenkoordinatoren

Erfasst sind alle Pflichtverletzungen im Rahmen der Nutzung des Fremdfirmenportals, der Zugangskontrollsysteme sowie der Einhaltung der geltenden Sicherheits-, Verhaltens-, Datenschutz- und Compliance-Vorschriften.

Struktur des Sanktionssystems: Eskalationsstufen

Stufe

Typische Beispiele

Maßnahmen

Hinweis

Stufe 1: Geringfügiger Verstoß
(kein Personenschaden, keine Gefährdung, einmaliges Versehen)

Kurzfristiges Nichttragen der vorgeschriebenen PSA
Versäumnis, einen Ausweis sichtbar zu tragen
Einzelne unvollständige Angaben bei der Registrierung im Fremdfirmenportal
Vergessener Check-out beim Verlassen des Geländes

Schriftliche Ermahnung an die Fremdfirma mit Auflagen (z.B. Nachschulungen)
Vertragsstrafe gemäß Vertragsklausel (z.B. 2.500 € pro Vorfall)
Befristeter Zutrittsentzug für die betroffenen Personen (i.d.R. 7–30 Tage)
Anordnung einer externen Auditierung auf Kosten der Fremdfirma bei systematischen Mängeln
Verpflichtung zur sofortigen Korrekturmaßnahmenplanung (CAPA-Plan)


Keine unmittelbare Vertragsstrafe bei erstmaligem geringfügigem Verstoß.

Stufe 2: Erheblicher Verstoß
(erhöhte Gefährdung, nachhaltige Pflichtverletzung, Wiederholung geringfügiger Verstöße)

Betreten nicht genehmigter Bereiche
Arbeiten ohne gültige Arbeitserlaubnis/Permit-to-Work
Nichtdurchführung vorgeschriebener Unterweisungen
Wiederholte mangelhafte Dokumentenpflege im Fremdfirmenportal
Datenschutzverletzungen (z.B. Weitergabe von personenbezogenen Zutrittsdaten)

Schriftliche Ermahnung an die Fremdfirma mit Auflagen (z.B. Nachschulungen)
Vertragsstrafe gemäß Vertragsklausel (z.B. 2.500 € pro Vorfall)
Befristeter Zutrittsentzug für die betroffenen Personen (i.d.R. 7–30 Tage)
Anordnung einer externen Auditierung auf Kosten der Fremdfirma bei systematischen Mängeln
Verpflichtung zur sofortigen Korrekturmaßnahmenplanung (CAPA-Plan)


Wiederholte erhebliche Verstöße können zur Hochstufung auf Stufe 3 führen.

Stufe 3: Schwerwiegender Verstoß
(konkrete Gefährdung von Leben, Umwelt oder erhebliches Ansehens-/Betriebsrisiko)

Arbeiten ohne erforderliche Freischaltungen oder Sicherheitsvorkehrungen
Verursachung von schweren Arbeitsunfällen
Verheimlichung von Vorfällen oder Falschangaben gegenüber dem Betreiber
Sabotage am Zutrittskontrollsystem oder Manipulation von Zeiterfassungsdaten
Unautorisierte Übertragung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Schwerwiegende Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben

Fristlose Kündigung des Einzelauftrags oder Rahmenvertrags
Unverzüglicher, dauerhafter Entzug sämtlicher Zutrittsberechtigungen
Hausverbot gegen einzelne oder alle Mitarbeitenden der Fremdfirma
Vertragsstrafe gemäß Vertragsklausel (z.B. 25.000 € pro gravierendem Vorfall)
Schadensersatzforderungen bei eingetretenen Schäden
Meldung an Aufsichtsbehörden (Arbeitsschutzbehörde, Umweltbehörde, Datenschutzaufsicht)
Eintragung in eine interne „Blacklist“ für zukünftige Auftragsvergaben

Der Betreiber behält sich darüber hinaus strafrechtliche Schritte vor (z.B. Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, Betrugs, Datenschutzverletzung).

Verfahren bei Verstößen - Grundsätze:

  • Vor jeder Sanktionierung erfolgt eine Sachverhaltsaufklärung nach dem Prinzip der fairen Anhörung (Art. 103 Abs. 1 GG analog).

  • Die betroffene Fremdfirma wird schriftlich über den Vorwurf informiert und zur Stellungnahme binnen 3–5 Werktagen aufgefordert.

  • Eine Prüfung erfolgt durch den Fremdfirmenkoordinator, die zuständige Sicherheitsabteilung und – bei schwerwiegenden Verstößen – die Rechtsabteilung.

  • Erst nach Abschluss der Prüfung und Bewertung erfolgt die Entscheidung über Maßnahmen.

  • Jede Maßnahme wird dokumentiert und im Fremdfirmenportal vermerkt.

Verankerung in den Fremdfirmenverträgen

Zur rechtssicheren Durchsetzung der Sanktionen wird folgendes Konzept vertraglich fixiert:

Vertragsklausel-Vorschlag: Sanktionsmechanismus

Musterformulierung:
"Die Fremdfirma verpflichtet sich, sämtliche geltenden Sicherheits-, Umwelt-, Datenschutz- und Verhaltensvorschriften des Auftraggebers einzuhalten.

Bei Pflichtverletzungen gelten die nachfolgend vereinbarten Sanktionen:

  • Bei geringfügigen Verstößen erfolgt eine Verwarnung und/oder Anordnung von Nachschulungen.

  • Bei erheblichen Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € je Verstoß fällig.

  • Bei schwerwiegenden Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € je Verstoß fällig.

Unabhängig hiervon bleibt das Recht des Auftraggebers unberührt, den Einzelauftrag fristlos zu kündigen, Schadensersatz geltend zu machen oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Vertragsstrafen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.

Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist bei Pflichtverletzungen zudem berechtigt, Zutrittsberechtigungen von Mitarbeitenden der Fremdfirma zu sperren und/oder der Fremdfirma Hausverbot zu erteilen."

Zulässigkeit der Vertragsstrafen - Rechtlicher Rahmen:

  • Vertragsstrafen müssen verhältnismäßig und individualisierbar sein (Transparenz nach § 307 BGB).

  • Die Staffelung nach Schwere der Verstöße stellt eine zulässige Differenzierung dar.

  • Absolute Höchstbeträge (z.B. 2.500 € / 25.000 €) sind marktüblich und als angemessen anerkannt, insbesondere bei gravierenden Sicherheitsverstößen in industriellen Anlagen.

  • Die Möglichkeit der Anrechnung auf Schadensersatzforderungen und das Belassen weitergehender Rechte (Kündigung, Schadensersatz) sind standardkonform.

Dokumentation, Transparenz und Implementierung im Fremdfirmenportal - Alle Sanktionsmaßnahmen werden systematisch dokumentiert:

  • Erfassung im Fremdfirmenportal (Verstoßakte je Vorfall)

  • Benachrichtigung der Fremdfirma und interne Dokumentation der Kommunikation

  • Speicherung der Anhörungsprotokolle und Entscheidungsschreiben

  • Verknüpfung mit der Einsatzhistorie der Fremdfirma (z.B. Ampelbewertung)

  • Bereitstellung transparenter Reports (z.B. jährliche Fremdfirmen-Compliance-Reports für das Management)

Das Fremdfirmenportal enthält zudem:

  • Automatische Erinnerungen bei Wiederholungstätern

  • Eskalationswarnungen an die Sicherheitsabteilung

  • Verwaltung von Hausverboten und Blacklists

Das entwickelte Sanktionierungssystem im Fremdfirmenmanagement:

  • ist rechtskonform, verhältnismäßig und praxisbewährt,

  • deckt sämtliche Pflichtverletzungen systematisch ab,

  • schafft klare Eskalationsstufen (Verwarnung – Vertragsstrafe – Ausschluss),

  • sichert die Vertragstreue, Sicherheit und Rechtsordnung am Industriestandort,

  • ist durch transparente Prozesse und faire Anhörung abgesichert,

  • stärkt die Compliance-Kultur bei externen Partnern,

  • schützt das Unternehmen effektiv vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden.