System für Sanktionsmaßnahmen im Fremdfirmenmanagement
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Gestaffeltes Sanktionssystem im Fremdfirmenmanagement
Das vorliegende Sanktionierungssystem dient der konsequenten Wahrung von Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Ordnungsvorschriften im Rahmen der Beauftragung und des Einsatzes von Fremdfirmen an einem Industriestandort. Es stellt sicher, dass alle Pflichtverletzungen durch Fremdfirmen transparent, rechtssicher, verhältnismäßig und wirksam geahndet werden können.
Das Sanktionssystem verfolgt folgende Zwecke:
Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Anlagenwerten
Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens aller externen Akteure
Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Betriebsablauf
Schaffung klarer, präventiv wirkender Verhaltensstandards
Vertragliche Absicherung von Sanktionen zur Reduzierung von Haftungsrisiken
Struktur des Sanktionssystems: Eskalationsstufen
Stufe | Typische Beispiele | Maßnahmen | Hinweis |
---|---|---|---|
Stufe 1: Geringfügiger Verstoß | • Kurzfristiges Nichttragen der vorgeschriebenen PSA | • Schriftliche Ermahnung an die Fremdfirma mit Auflagen (z.B. Nachschulungen) | Keine unmittelbare Vertragsstrafe bei erstmaligem geringfügigem Verstoß. |
Stufe 2: Erheblicher Verstoß | • Betreten nicht genehmigter Bereiche | • Schriftliche Ermahnung an die Fremdfirma mit Auflagen (z.B. Nachschulungen) | Wiederholte erhebliche Verstöße können zur Hochstufung auf Stufe 3 führen. |
Stufe 3: Schwerwiegender Verstoß | • Arbeiten ohne erforderliche Freischaltungen oder Sicherheitsvorkehrungen | • Fristlose Kündigung des Einzelauftrags oder Rahmenvertrags | Der Betreiber behält sich darüber hinaus strafrechtliche Schritte vor (z.B. Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, Betrugs, Datenschutzverletzung). |
Verfahren bei Verstößen - Grundsätze:
Vor jeder Sanktionierung erfolgt eine Sachverhaltsaufklärung nach dem Prinzip der fairen Anhörung (Art. 103 Abs. 1 GG analog).
Die betroffene Fremdfirma wird schriftlich über den Vorwurf informiert und zur Stellungnahme binnen 3–5 Werktagen aufgefordert.
Eine Prüfung erfolgt durch den Fremdfirmenkoordinator, die zuständige Sicherheitsabteilung und – bei schwerwiegenden Verstößen – die Rechtsabteilung.
Erst nach Abschluss der Prüfung und Bewertung erfolgt die Entscheidung über Maßnahmen.
Jede Maßnahme wird dokumentiert und im Fremdfirmenportal vermerkt.
Verankerung in den Fremdfirmenverträgen
Zur rechtssicheren Durchsetzung der Sanktionen wird folgendes Konzept vertraglich fixiert:
Vertragsklausel-Vorschlag: Sanktionsmechanismus
Musterformulierung:
"Die Fremdfirma verpflichtet sich, sämtliche geltenden Sicherheits-, Umwelt-, Datenschutz- und Verhaltensvorschriften des Auftraggebers einzuhalten.
Bei Pflichtverletzungen gelten die nachfolgend vereinbarten Sanktionen:
Bei geringfügigen Verstößen erfolgt eine Verwarnung und/oder Anordnung von Nachschulungen.
Bei erheblichen Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € je Verstoß fällig.
Bei schwerwiegenden Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € je Verstoß fällig.
Unabhängig hiervon bleibt das Recht des Auftraggebers unberührt, den Einzelauftrag fristlos zu kündigen, Schadensersatz geltend zu machen oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Vertragsstrafen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.
Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist bei Pflichtverletzungen zudem berechtigt, Zutrittsberechtigungen von Mitarbeitenden der Fremdfirma zu sperren und/oder der Fremdfirma Hausverbot zu erteilen."
Zulässigkeit der Vertragsstrafen - Rechtlicher Rahmen:
Vertragsstrafen müssen verhältnismäßig und individualisierbar sein (Transparenz nach § 307 BGB).
Die Staffelung nach Schwere der Verstöße stellt eine zulässige Differenzierung dar.
Absolute Höchstbeträge (z.B. 2.500 € / 25.000 €) sind marktüblich und als angemessen anerkannt, insbesondere bei gravierenden Sicherheitsverstößen in industriellen Anlagen.
Die Möglichkeit der Anrechnung auf Schadensersatzforderungen und das Belassen weitergehender Rechte (Kündigung, Schadensersatz) sind standardkonform.
Dokumentation, Transparenz und Implementierung im Fremdfirmenportal - Alle Sanktionsmaßnahmen werden systematisch dokumentiert:
Erfassung im Fremdfirmenportal (Verstoßakte je Vorfall)
Benachrichtigung der Fremdfirma und interne Dokumentation der Kommunikation
Speicherung der Anhörungsprotokolle und Entscheidungsschreiben
Verknüpfung mit der Einsatzhistorie der Fremdfirma (z.B. Ampelbewertung)
Bereitstellung transparenter Reports (z.B. jährliche Fremdfirmen-Compliance-Reports für das Management)
Das entwickelte Sanktionierungssystem im Fremdfirmenmanagement:
ist rechtskonform, verhältnismäßig und praxisbewährt,
deckt sämtliche Pflichtverletzungen systematisch ab,
schafft klare Eskalationsstufen (Verwarnung – Vertragsstrafe – Ausschluss),
sichert die Vertragstreue, Sicherheit und Rechtsordnung am Industriestandort,
ist durch transparente Prozesse und faire Anhörung abgesichert,
stärkt die Compliance-Kultur bei externen Partnern,
schützt das Unternehmen effektiv vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden.