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Checkliste Qualität

Facility Management: Fremdfirmenmanagement » Auftraggeber » Maßnahmen kontrollieren » Checkliste Qualität

Kombinierte Checkliste zur Qualitätssicherung für Fremdfirmen

Im Folgenden wird eine umfassende Checkliste zur Qualitätssicherung präsentiert, die sowohl vom Auftraggeber (zur Kontrolle) als auch von Fremdfirmen (zur Selbstevaluierung) genutzt werden kann. Sie ist für die digitale Anwendung geeignet (z. B. in Fremdfirmenportalen oder für Audits). Die Checkliste berücksichtigt einschlägige Qualitätsnormen (z. B. DIN EN ISO 9001, ggf. branchenspezifische GMP-Regeln) sowie gesetzliche Vorgaben (z. B. Bundesberggesetz – BBergG, Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) und Best Practices aus dem industriellen Qualitätsmanagement. So verlangt etwa das BBergG vom Betreiber, Verantwortung für alle im Betrieb tätigen Personen – inklusive Fremdfirmenpersonal – zu übernehmen. Ebenso schreibt die BetrSichV vor, dass Wartungen nur von fachkundigem, unterwiesenem Personal oder geeigneten Auftragnehmern mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden dürfen. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 (oder vergleichbar) beim Auftragnehmer gewährleistet die ständige Optimierung von Prozessen und bildet die Basis für kontinuierliche Qualitätsverbesserung.

Anwendungshinweis: Jeder Checkpunkt ist konkret formuliert und mit folgenden Spalten versehen: Zuständig (wer primär verantwortlich ist – Fremdfirma, Auftraggeber oder beide), Pflichtstatus (Muss/Soll/Kann), Erfüllt (Ja/Nein/Nicht anwendbar) sowie Kommentar/Dokumentennachweis (für Anmerkungen oder Verweise auf Dokumente). Die Muss-Punkte sind zwingend einzuhalten, Soll-Punkte sind empfohlene Best Practices, und Kann-Punkte optionale Maßnahmen zur weiteren Verbesserung. Der Auftraggeber sollte diese Liste zur Auditierung von Fremdfirmen verwenden, während Fremdfirmen sie für interne Checks vor Auftragsausführung nutzen können. Alle Nachweise (z. B. Zertifikate, Protokolle) sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und vom Auftraggeber zu prüfen und abzulegen.

Allgemeine Qualitätssicherungsvorgaben

In diesem Abschnitt werden grundlegende Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Fremdfirma erfasst – etwa das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems, dokumentierte Prozesse und qualifiziertes Personal. Ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes QM-System stellt die kontinuierliche Optimierung der Prozesse sicher. Mitarbeiter der Fremdfirma müssen die nötige Fachkunde besitzen und geschult sein; gemäß BetrSichV dürfen z. B. Instandhaltungen nur durch fachkundige, unterwiesene Personen oder vergleichbar qualifizierte Auftragnehmer erfolgen. Der Auftraggeber muss zudem sicherstellen, dass die Fremdfirma alle relevanten gesetzlichen und normativen Anforderungen (BBergG, BetrSichV, ggf. GMP etc.) kennt und erfüllt.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Fremdfirma verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagement-System (z. B. ISO 9001-Zertifikat) und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

Fremdfirma

Muss

   

Relevante Normen und gesetzliche Vorgaben (z. B. BBergG, BetrSichV, unternehmensspezifische Regeln) sind der Fremdfirma bekannt und werden eingehalten

beide

Muss

   

Qualifikation und Zuverlässigkeit des Personals nachgewiesen (fachliche Ausbildung, erforderliche Zertifikate/Prüfungen, Unterweisungen)

beide

Muss

   

Dokumentation des QM-Systems vorhanden (Qualitätshandbuch, Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen) und aktuell gepflegt

Fremdfirma

Muss

   

Benennung eines Qualitätsverantwortlichen in der Fremdfirma (Ansprechpartner für Qualitätsthemen)

Fremdfirma

Soll

   

Durchführung regelmäßiger internen Audits/Selbstevaluierungen durch die Fremdfirma zur Überprüfung des QM-Systems

Fremdfirma

Soll

   

Instandhaltungsleistungen

Dieser Abschnitt umfasst Anforderungen an Wartungs-, Inspektions- und Reparaturleistungen der Fremdfirma. Instandhaltung wird in der BetrSichV als Gesamtheit aller Maßnahmen definiert, um den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln zu erhalten oder wiederherzustellen (insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung)[4]. Die Fremdfirma sollte einen Wartungsplan ausarbeiten und mit dem Auftraggeber abstimmen, um geplante Stillstände und Prüfungen effizient durchzuführen. Wartungsnachweise sind lückenlos zu führen; fehlende oder verspätete Wartungen können Sicherheit und Verfügbarkeit gefährden. Wichtige Kennzahlen der Instandhaltung – etwa MTBF (Mean Time Between Failures, mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen) – geben Aufschluss über die Zuverlässigkeit der Anlagen[5] und sollten erfasst sowie gemeinsam analysiert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass Ersatzteile in erforderlicher Qualität verfügbar sind und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV) eingehalten werden.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Wartungs- und Inspektionsplan für Anlagen/Equipment ist vorhanden, mit dem Auftraggeber abgestimmt und termingerecht umgesetzt

beide

Muss

   

Nachweise der durchgeführten Wartungen/Inspektionen liegen vor (Wartungsberichte, Prüflisten, Unterschriften)

Fremdfirma

Muss

   

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. UVV-Prüfungen, BetrSichV-Wiederholprüfungen) wurden termingerecht durchgeführt und dokumentiert

beide

Muss

   

MTBF und andere Instandhaltungs-Kennzahlen werden erfasst und vom Auftraggeber regelmäßig ausgewertet (Maß für Zuverlässigkeit der Anlagen)

beide

Soll

   

Ersatzteilmanagement ist sichergestellt: Kritische Ersatzteile verfügbar und Verwendung von freigegebenen/Original-Ersatzteilen gemäß Spezifikation

Fremdfirma

Muss

   

Definierte Reaktionszeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen vereinbart und werden eingehalten (Notfallplan bei Anlagenstillstand)

beide

Soll

   

Eingesetztes Instandhaltungspersonal ist fachkundig und befugt, Wartungsarbeiten sicher durchzuführen (ggf. Nachweis nach BetrSichV/TRBS)

Fremdfirma

Muss

   

Montageleistungen

In diesem Abschnitt geht es um die Qualität bei Montage- und Installationsarbeiten durch die Fremdfirma. Dazu zählen die Planung, Durchführung und Abnahme von Montagen (z. B. Aufbau von Anlagenkomponenten, Verkabelungen, Stahlbau). Vor Beginn der Arbeiten sollte ein detaillierter Montageplan vorliegen, der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt ist. Die Ausführung muss gemäß Plan und technischen Regeln erfolgen; ggf. sind Zwischenprüfungen durchzuführen, um Fehler frühzeitig zu erkennen. Am Ende der Montage wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Idealerweise gilt das Null-Fehler-Kriterium – Ziel ist also eine fehlerfreie Leistungserstellung ohne Nacharbeiten. (In der Praxis auftretende Mängel sind umgehend zu beheben) Sorgfältige Dokumentation (Abnahmeprotokoll, Checklisten) stellt den ordnungsgemäßen Abschluss der Montage sicher.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Montageplan/Ablaufplan ist erstellt, mit dem Auftraggeber abgestimmt und allen Beteiligten bekannt

beide

Muss

   

Durchführung der Montage gemäß Plan, technischen Regeln und Herstellerangaben (keine Abweichungen ohne Freigabe)

Fremdfirma

Muss

   

Qualitätskontrollen während der Montage erfolgen (z. B. Zwischenabnahmen, Messungen, Funktionsprüfungen) und festgestellte Abweichungen werden sofort korrigiert

Fremdfirma

Soll

   

Endabnahme der montierten Anlage gemeinsam durch Auftraggeber und Fremdfirma durchgeführt (inkl. Prüfungen, Funktions- und Sicherheitschecks)

beide

Muss

   

Null-Fehler-Kriterium: Bei Abnahme keine offenen Mängel; eventuelle Restarbeiten oder Mängel wurden vor Inbetriebnahme behoben (keine Nacharbeit erforderlich)

Fremdfirma

Soll

   

Technische Services (Prüfungen, Justierungen, Messungen)

Dieser Abschnitt erfasst Anforderungen an technische Serviceleistungen der Fremdfirma, wie Prüfungen, Kalibrierungen, Justagen oder Messungen an Anlagen und Geräten. Entscheidend ist der Einsatz geeigneter und kalibrierter Messmittel, damit die Ergebnisse verlässlich sind – DIN EN ISO 9001 verlangt, dass alle relevanten Prüfmittel regelmäßig kalibriert oder verifiziert werden[7]. Die Fremdfirma muss standardisierte Prüfverfahren einsetzen (nach anerkannten Normen oder Herstellervorgaben), um konsistente Qualität zu gewährleisten. Alle Prüfergebnisse und Einstellungen sollen in Protokollen dokumentiert werden. Das Servicepersonal muss für die jeweiligen Prüfaufgaben ausreichend qualifiziert sein (z. B. zertifizierte Prüftechniker, befähigte Personen nach BetrSichV für Prüfungen). Abschließend sollten die Ergebnisse der technischen Services mit dem Auftraggeber besprochen und freigegeben werden – so ist gesichert, dass beide Seiten über den Zustand der Anlagen informiert sind und eventuelle Abweichungen gemeinsam bewertet haben.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Einsatz kalibrierter Mess- und Prüfmittel (messtechnische Rückführbarkeit gegeben; Kalibrierzertifikate aktuell)

Fremdfirma

Muss

   

Prüf-/Messverfahren entsprechen anerkannten Standards (DIN, VDE, etc.) und Herstellerangaben; alle Schritte sind methodisch nachvollziehbar

Fremdfirma

Muss

   

Qualifikation des Servicepersonals: Mitarbeiter sind für die durchgeführten Prüfungen/Justierungen fachkundig (z. B. Befähigungsnachweise, Schulungen)

Fremdfirma

Muss

   

Für alle durchgeführten Prüfungen/Messungen werden Protokolle/Berichte erstellt (inkl. Soll/Ist-Werte, Abweichungen, Datum, Prüfer)

Fremdfirma

Muss

   

Ergebnisse und Freigabe: Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber präsentiert; bei kritischen Abweichungen gemeinsames weiteres Vorgehen (Freigabe erst nach Korrektur)

beide

Soll

   

Dokumentation und Nachweispflichten

In diesem Abschnitt wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise ordnungsgemäß vorliegen. Eine vollständige und aktuelle Dokumentation ist essentiell für die Qualitätssicherung – fehlende oder veraltete Dokumente (z. B. Pläne, Prüfprotokolle) stellen einen häufigen Mangel dar und können sowohl Qualität als auch Sicherheit beeinträchtigen. Die Fremdfirma ist verpflichtet, sämtliche vorgeschriebenen Unterlagen (Wartungsnachweise, Prüfberichte, Abnahmeprotokolle, Zeugnisse etc.) zeitnah und in abgestimmter Form an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftraggeber muss diese prüfen, freigeben und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben archivieren. Beide Parteien sollten Zugriff auf die relevanten Dokumente haben, z. B. über digitale Portale, um Transparenz zu gewährleisten. Zudem sind einzuhaltende Aufbewahrungsfristen (gesetzlich oder vertraglich vorgegeben) zu beachten.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Vollständige Dokumentation aller Leistungen vorhanden und übergeben (Wartungsberichte, Inspektionschecklisten, Montage-Abnahmeprotokolle, Prüfzeugnisse, etc.)

Fremdfirma

Muss

   

Dokumente in geforderter Form: klar, leserlich, aktuell und vollständig ausgefüllt (keine Lücken; Versionsstand aktuell)[8]

Fremdfirma

Muss

   

Nachweispflichten erfüllt: Alle vorgeschriebenen Zertifikate/Bescheinigungen (z. B. Personenzertifikate, Gerätprüfungen) wurden vorgelegt

Fremdfirma

Muss

   

Freigabe/Unterschrift: Wichtige Dokumente sind von berechtigten Personen unterzeichnet bzw. freigegeben (z. B. Abnahme durch Auftraggeber gegengezeichnet)

beide

Muss

   

Archivierung/Verfügbarkeit: Dokumente werden gemäß Vorgaben archiviert (gesetzl. Aufbewahrungsfristen) und sind für beide Parteien bei Bedarf einsehbar (z. B. digitales Dokumentenportal)

beide

Soll

   

Qualitätskennzahlen und Feedbackprozesse

Dieser Abschnitt betrachtet, wie die Leistung der Fremdfirma gemessen und Feedback ausgetauscht wird. Die Definition und Verfolgung von Qualitätskennzahlen (KPIs) ist ein zentrales Element, um Qualität messbar zu machen – beispielsweise Fehlerquoten, Nacharbeitsrate, Verfügbarkeitszeiten oder MTBF für Anlagen. Solche Kennzahlen sollten regelmäßig erhoben und zwischen Auftraggeber und -nehmer offen kommuniziert werden. Darüber hinaus ist der Einbezug des Kundenfeedbacks wesentlich: Wie werden Beanstandungen des Auftraggebers (Reklamationen) behandelt und zur Verbesserung genutzt? Wird die Zufriedenheit des Auftraggebers mit den erbrachten Leistungen erfasst und zurückgemeldet? Etablierte Feedback- und KVP-Prozesse (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) helfen der Fremdfirma, aus vergangenen Projekten zu lernen und die Qualität stetig zu steigern. Regelmäßige Qualitätsgespräche zwischen beiden Parteien fördern die Transparenz und das gegenseitige Verständnis der Erwartungen.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Qualitäts-KPIs definiert und gemessen (z. B. Fehlerquote, Ausfallzeiten, MTBF, Termineinhaltung) – dienen als objektive Basis zur Leistungsbewertung

Fremdfirma

Soll

   

Regelmäßiges Reporting der Qualitätskennzahlen an den Auftraggeber (z. B. monatlicher Qualitätsbericht oder -meeting) erfolgt

Fremdfirma

Soll

   

Kundenzufriedenheit wird erhoben (Feedback des Auftraggebers nach Auftragsabschluss, z. B. Bewertungsbogen oder Gespräch) und analysiert

beide

Soll

   

Feedbackgespräche/Review-Meetings zwischen Auftraggeber und Fremdfirma finden in definierten Abständen statt (zur Besprechung von Leistung, Verbesserungen, Problemen)

beide

Soll

   

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) in der Fremdfirma etabliert: Erkenntnisse aus Audits, Kennzahlen und Feedback führen zu konkreten Verbesserungsmaßnahmen

Fremdfirma

Soll

   

Umgang mit Qualitätsmängeln (Nachbesserung, Eskalation)

Der letzte Abschnitt behandelt das Vorgehen bei Qualitätsmängeln oder -abweichungen. Tritt ein Fehler oder Mangel auf, muss ein klar definierter Prozess greifen: Meldung des Problems, schnelle Nachbesserung und – ebenso wichtig – Ursachenanalyse, um Wiederholungen zu vermeiden. Gemäß ISO 9001 sollen bei festgestellten Nichtkonformitäten wirksame Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, inklusive Analyse der Fehlerursachen und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Die Fremdfirma sollte also systematisch die Grundursache eines Fehlers untersuchen (z. B. mittels 5-Why-Methode oder Ishikawa-Diagramm) und Maßnahmen ergreifen, um den Fehler abzustellen und künftig zu verhindern. Nachbesserungen sind vom Auftragnehmer in der vereinbarten Frist und Qualität durchzuführen; der Auftraggeber prüft und bestätigt die Mangelbeseitigung. Für schwerwiegende oder wiederholte Mängel ist ein Eskalationsverfahren festzulegen (z. B. Einbindung von Führungskräften beider Seiten, ggf. Vertragsstrafen oder Sperrung der Fremdfirma bei grober Qualitätsverletzung). Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Mängeln sollten dokumentiert werden (Mangelberichte, 8D-Reports, Korrekturmaßnahmenpläne), um Transparenz zu schaffen und als Lessons Learned zu dienen.

Checkpunkt

Zuständig

Pflichtstatus

Erfüllt

Kommentar / Dokumentennachweis

Meldeprozess für Qualitätsmängel definiert und bekannt (Wie/wer meldet Mängel? an wen? innerhalb welcher Frist?)

beide

Muss

   

Bei festgestellten Mängeln erfolgt sofortige Information des Auftraggebers durch die Fremdfirma und Einleitung von Nachbesserung (Fehlerbehebung)

Fremdfirma

Muss

   

Nachbesserung/Fehlerkorrektur wird zeitnah und fachgerecht durchgeführt; anschließend erneute Prüfung des Ergebnisses gemeinsam mit dem Auftraggeber

Fremdfirma

Muss

   

Ursachenanalyse wird für jeden wesentlichen Mangel durchgeführt und dokumentiert (Ermittlung der Grundursache, z. B. Methode 5-Why)

Fremdfirma

Soll

   

Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen festgelegt und umgesetzt, um den konkreten Mangel zu beheben und zukünftiges Auftreten zu verhindern (z. B. Prozessänderungen)

Fremdfirma

Muss

   

Wirksamkeitsprüfung: Umsetzung der Maßnahmen wird nachverfolgt und auf Wirksamkeit kontrolliert (tritt derselbe Fehler erneut auf oder wurde er nachhaltig behoben?)

beide

Soll

   

Eskalationsverfahren definiert für den Fall, dass Qualitätsprobleme nicht behoben werden oder wiederholt auftreten (Einbeziehung höherer Stelle, Vertragsmaßnahmen)

beide

Soll

   

Die Checkliste wurde unter Berücksichtigung von Best Practices des Qualitätsmanagements und branchenspezifischer Literatur erstellt. Wichtige Referenzen sind u. a. DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement-Systeme), das Bundesberggesetz (Verantwortung des Unternehmers für Fremdfirmen), die Betriebssicherheitsverordnung (Anforderungen an Instandhaltung und befähigte Personen) sowie diverse Fachquellen zu Instandhaltungskennzahlen (MTBF), Null-Fehler-Strategie und Qualitätsaudit-Fragebögen für Lieferanten/Fremdfirmen. Diese Vorgaben und Erkenntnisse sind in die obige Checkliste eingeflossen, um eine ganzheitliche Qualitätsprüfung von Fremdfirmen im Bergbau zu ermöglichen.