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Beurteilung Fremdfirmen: Checkliste Arbeitssicherheit

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Arbeitssicherheit: Checkliste zur Beurteilung von Fremdfirmen

Arbeitssicherheit: Checkliste zur Beurteilung von Fremdfirmen

Beim Einsatz von Fremdfirmen in Industriebetrieben ist es entscheidend, dass diese Unternehmen die gleichen hohen Arbeitsschutzstandards einhalten wie der eigene Betrieb. Diese Checkliste dient dem Zweck, Fremdfirmen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch zu bewerten. Sie kann sowohl bei der Auswahl von Dienstleistern im Vorfeld als auch bei der Kontrolle bereits beauftragter Fremdfirmen angewendet werden. Sicherheitsfachkräfte und betriebliche Verantwortliche erhalten damit ein strukturiertes Werkzeug, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und betrieblicher Sicherheitsregeln sicherzustellen.

Checkliste zur Sicherheitsprüfung externer Dienstleister

Anwendungsbereich

Die Checkliste umfasst alle wesentlichen Themenblöcke des Arbeitsschutzes – von organisatorischen Rahmenbedingungen über Schulungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bis hin zu Gefährdungsbeurteilungen, Notfallmanagement und Dokumentation. Dabei werden einschlägige gesetzliche Vorgaben (wie das Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften) sowie anerkannte Normen (z. B. ISO 45001 für Arbeitschutzmanagementsysteme) berücksichtigt. Ziel ist es, Risiken für alle Beteiligten zu minimieren, Unfälle zu verhindern und die rechtliche Verantwortung sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers zu erfüllen. Diese Checkliste soll dazu beitragen, Fremdfirmen systematisch zu bewerten und nichts dem Zufall zu überlassen. Jeder der aufgeführten Punkte ist ein Baustein für sichere Zusammenarbeit. Wenn alle Kriterien überwiegend mit „Erfüllt“ beantwortet werden können, stehen die Chancen gut, dass die Fremdfirma sicherheitsgerecht arbeitet. Bei negativen Antworten sollten Korrekturmaßnahmen getroffen werden – etwa Nachbesserungen durch die Fremdfirma, zusätzliche Schulungen oder im Extremfall der Ausschluss der Firma von sicherheitskritischen Aufträgen.

Rechtliche Grundlagen und Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet alle Arbeitgeber, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Insbesondere § 8 ArbSchG verlangt bei gleichzeitiger Tätigkeit mehrerer Arbeitgeber eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung. Der auftraggebende Unternehmer muss sich vergewissern, dass die Beschäftigten der Fremdfirma angemessene Anweisungen über die bei ihm bestehenden Gefahren erhalten haben. Dies bedeutet u. a., dass Fremdfirmen in die betriebsspezifischen Gefahren eingewiesen werden müssen.

  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV): Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert die Pflichten. Demnach muss der Auftraggeber den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und dafür sorgen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren unter Aufsicht stattfinden. Zudem ist festzulegen, welcher Betrieb einen ggf. notwendigen Sicherheitskoordinator/Aufsichtführenden stellt. Auch weitere DGUV-Vorschriften (je nach Branche, z. B. DGUV V3 für elektrotechnische Sicherheit) sind zu beachten.

  • Weitere Regelungen: Je nach Art der Tätigkeiten greifen zusätzliche Verordnungen, etwa die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Beispielsweise fordert § 15 GefStoffV vom Auftraggeber, nur Fremdfirmen mit ausreichender Fachkunde einzusetzen. Für Baustellen kann die Baustellenverordnung (inkl. SiGe-Plan) relevant sein, während in Industriebetrieben allgemeine Koordinationspflichten gelten.

  • Normen und Standards: Ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 (oder vergleichbar, z. B. SCC – Safety Certificate Contractors) ist ein starkes Indiz für eine solide Sicherheitskultur. Die ISO 45001-Norm betont u. a. die Bedeutung von Fremdfirmenmanagement im Arbeitsschutz. Ist die Fremdfirma ISO 45001-zertifiziert oder kann ein entsprechendes System nachweisen, so erfüllt sie in der Regel strukturierte Vorgaben bei Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und Notfallvorsorge. Dies sollte bei der Auswahl positiv berücksichtigt werden.

Hinweis:

Die folgende Checkliste ist in Themenblöcke gegliedert. Jeder Abschnitt enthält konkrete Prüfkriterien in Form von Fragen bzw. Anforderungen. Diese können mit „Erfüllt“ (Ja/Nein) beantwortet und mit Bemerkungen versehen werden. Am Ende soll ein umfassendes Bild der sicherheitstechnischen Eignung der Fremdfirma entstehen. Bei kritischen Lücken sollten geeignete Maßnahmen ergriffen oder die Zusammenarbeit überdacht werden.

Organisatorische Anforderungen und Verantwortung

In diesem Abschnitt geht es um die Sicherheitsorganisation der Fremdfirma und grundlegende Rahmenbedingungen. Eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und ein etabliertes Sicherheitsmanagement sind Voraussetzung für sicheres Arbeiten. Hier wird geprüft, ob die Fremdfirma organisatorisch in der Lage ist, den Arbeitsschutz umzusetzen und ob sie alle notwendigen Versicherungen und Mitgliedschaften erfüllt.

Organisatorische Anforderungen und Verantwortung

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Verfügt das Unternehmen über ein Arbeitsschutzmanagement-System oder -Konzept (z. B. eine schriftliche Sicherheitsleitlinie, zertifiziert nach ISO 45001 oder SCC)?

   

Ist eine verantwortliche Person für Arbeitssicherheit benannt (z. B. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Sicherheitsbeauftragter) und sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt?

   

Besteht eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und liegt ein Nachweis der Unfallversicherung vor? (Grundvoraussetzung in DE)

   

Werden alle gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben eingehalten (ArbSchG, DGUV-Vorschriften, BetrSichV etc.) und ist das Unternehmen diesbezüglich bereits einmal negativ aufgefallen (z. B. behördliche Beanstandungen)?

   

Gibt es festgelegte Kommunikations- und Abstimmungswege mit dem Auftraggeber? (Z. B. wurde ein Koordinator oder Aufsichtführender für die Zusammenarbeit benannt, Ansprechpartner auf beiden Seiten definiert)

   

Wurde die Zuverlässigkeit der Fremdfirma im Arbeitsschutz belegt? (Z. B. durch Referenzen anderer Auftraggeber, Auskünfte der BG oder vergangene Unfallstatistiken)

   

Qualifikation und Schulungen der Mitarbeiter

Hier wird überprüft, ob die Mitarbeiter der Fremdfirma fachlich geeignet und unterwiesen sind. Dazu zählen berufliche Qualifikationen ebenso wie regelmäßige Sicherheitsunterweisungen. Nur ausreichend qualifiziertes Personal kann Arbeiten sicher durchführen.

Auch muss die Fremdfirma sicherstellen, dass ihre Beschäftigten vor Ort eine Einweisung erhalten:

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Verfügen alle eingesetzten Mitarbeiter über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und ggf. Berechtigungen für ihre Tätigkeit? (Z. B. Facharbeiterbrief, Ausbildungsnachweise, eventuelle Zulassungen für Elektroarbeiten etc.)

   

Liegt für spezielle Tätigkeiten die notwendige Befähigung vor? (z. B. gültiger Staplerschein für Gabelstaplerfahrer, Kranschein, Schweißer-Prüfbescheinigung bei Schweißarbeiten, Elektroschein nach DGUV etc.)

   

Werden die Mitarbeiter der Fremdfirma regelmäßig in Arbeitssicherheit unterwiesen (mind. jährlich, gemäß DGUV-Vorschrift 1) und sind diese Unterweisungen dokumentiert?

   

Haben die Mitarbeiter spezielle Schulungen für besondere Gefährdungen erhalten? (z. B. Arbeiten in engen Räumen, Höhenarbeiten, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Umgang mit Gefahrstoffen)

   

Erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb eine betriebliche Sicherheitsunterweisung durch den Auftraggeber? (Einweisung in Betriebsregeln, Gefahren, Notfallmaßnahmen gem. ArbSchG §8 – z. B. durch Sicherheitsvideos, Belehrungen bei Arbeitsbeginn – und wird die Teilnahme dokumentiert)

   

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die Persönliche Schutzausrüstung muss in ausreichender Qualität vorhanden sein und von den Fremdfirmen-Mitarbeitern konsequent benutzt werden.

Dieser Abschnitt prüft, ob die Fremdfirma die PSA-Beschaffung, -Nutzung und -Schulung sicherstellt:

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Wurde die für die Tätigkeiten erforderliche PSA ermittelt und bereitgestellt? (Z. B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, ggf. Auffanggurt bei Absturzgefahr etc.)

   

Entspricht die PSA den technischen Anforderungen und Normen (CE-Kennzeichnung, EN-Normen) und ist sie in einwandfreiem, geprüften Zustand?

   

Sind die Mitarbeiter in der Benutzung der PSA unterwiesen und mit deren Handhabung vertraut? (Besonders wichtig bei spezieller PSA wie Atemschutzgeräten oder Absturzsicherungssystemen)

   

Wird die PSA vor Ort tatsächlich getragen und verwendet? (Überprüfung durch Beobachtung/Begehung: Halten sich die Beschäftigten an die Tragepflichten für Helm, Schutzkleidung etc.?)

   

Steht ausreichend Ersatz-PSA zur Verfügung und gibt es Regelungen zum Austausch beschädigter Schutzausrüstung? (Z. B. Ersatzbrillen, -handschuhe vorrätig; klare Zuständigkeit für Beschaffung bei Verschleiß)

   

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorbereitung

Bevor die Fremdfirma mit den Arbeiten beginnt, muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für die geplanten Tätigkeiten vorliegen. Dieser Abschnitt betrachtet, wie gut die Fremdfirma Gefährdungen einschätzt, Schutzmaßnahmen plant und diese mit dem Auftraggeber abstimmt.

Auch die Arbeitsvorbereitung (inklusive eventueller Erlaubnisscheine) fällt hierunter:

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Hat die Fremdfirma für die auszuführenden Arbeiten eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt? (Deckt diese die betriebsspezifischen Gefahren beim Auftraggeber ab und berücksichtigt sie alle Phasen der Tätigkeit)

   

Sind aus der Gefährdungsbeurteilung konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet und werden diese umgesetzt? (Z. B. Absperrungen, Abschaltungen, Lüftungsmaßnahmen, Bereitstellung spezieller Schutzausrüstung oder Sicherheitswachen bei Brandgefahr)

   

Wurden die Gefährdungsbeurteilungen zwischen Auftraggeber und Fremdfirma abgestimmt und ausgetauscht? (Stellen beide Seiten sicher, dass keine gegenseitigen Gefährdungen übersehen werden – Kooperation gem. ArbSchG §8)

   

Liegt für besonders gefährliche Arbeiten ein entsprechendes Erlaubnis- oder Freigabeverfahren vor? (Z. B. schriftliche Arbeitsfreigabe/Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, Behälter- oder Konfined-Space-Eintritt, elektrische Arbeiten unter Spannung nur mit Freischaltung usw.)

   

Gibt es für den Umgang mit Gefahrstoffen oder anderen besonderen Gefahren Betriebsanweisungen und wurden die Mitarbeiter damit vertraut gemacht? (Z. B. schriftliche Anweisungen zu Chemikalien, explosionsgefährlichen Bereichen, Umgang mit Druckbehältern etc.)

   

Notfallmanagement und Erste Hilfe

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen muss auf Notfälle vorbereitet sein. Dieser Abschnitt prüft, ob die Fremdfirma und ihre Beschäftigten wissen, wie im Ernstfall zu reagieren ist und welche Vorkehrungen getroffen wurden. Dazu zählen Informationen über Notfallpläne, erste Hilfe und Kommunikation bei Unfällen.

Notfallmanagement und Erste Hilfe

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Wurden die Fremdfirmen-Mitarbeiter über die Notfall- und Alarmpläne des Betriebs informiert? (Kenntnis von Signalen bei Feueralarm, Standort von Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelplätzen etc.)

   

Sind die Notrufnummern und Meldwege bekannt? (Z. B. interne Rufnummer für Betriebsfeuerwehr/Sanitäter, externe Notruf 112 – und ist ein Telefon oder Funkgerät verfügbar)

   

Hat die Fremdfirma einen oder mehrere Ersthelfer unter den eigenen Mitarbeitern benannt und vor Ort verfügbar? (Ab einer gewissen Personenzahl gesetzlich gefordert; andernfalls Absprachen, dass der Auftraggeber Erste Hilfe leistet)

   

Ist ein passender Erste-Hilfe-Kasten bzw. Sanitätsmaterial in Reichweite und wissen die Mitarbeiter, wo dieses zu finden ist? (Ggf. eigenes Material mitgeführt, oder Nutzung der Einrichtungen des Auftraggebers abgesprochen)

   

Wurde vereinbart, wie Unfälle, Beinaheunfälle oder gefährliche Vorkommnisse zu melden sind? (Sowohl intern in der Fremdfirma als auch Meldepflicht an den Auftraggeber; Klärung, wer Unfallanzeigen an die BG übernimmt etc.)

   

Gibt es Notfallmaßnahmen für besondere Risiken der Tätigkeit? (Z. B. Rettungsplan bei Arbeiten in engen Räumen, Absturzrettungsplan bei Höhenarbeiten, Bereitstellung von Fluchtgeräten bei Chemikalienfreisetzung)

   

Dokumentation und Nachweise

Abschließend wird überprüft, ob alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorhanden sind. Lücken in der Dokumentation können auf Mängel im Sicherheitssystem hinweisen. Wichtige Unterlagen sind z. B. die Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle von Geräten sowie Genehmigungen. Nur geprüfte Arbeitsmittel dürfen eingesetzt werden – erkennbar an gültigen Prüfplaketten.

Die Dokumentationsprüfung stellt sicher, dass die Fremdfirma ihre Pflichten nachweisen kann:

Kriterium

Erfüllt (Ja/Nein)

Bemerkung

Wurden alle relevanten Arbeitsschutz-Dokumente vorgelegt? (Dazu zählen: Gefährdungsbeurteilungen, ggf. Arbeitsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse/Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen für Maschinen, etc.)

   

Liegt eine Liste der eingesetzten Mitarbeiter vor, inklusive Qualifikationen und ggf. arbeitsmedizinischer Vorsorge? (Nachweise zu G-Untersuchungen, Impfungen bei besonderen Tätigkeiten etc.)

   

Sind die Prüfnachweise für Arbeitsmittel vorhanden und aktuell? (Z. B. Prüfprotokolle und Prüfplaketten an elektrischen Geräten gemäß DGUV V3, an Hebezeugen, Gerüsten, Druckbehältern – Nachweis, dass nur geprüfte Arbeitsmittel verwendet werden)

   

Gibt es Unfallstatistiken oder Berichte der Fremdfirma aus der Vergangenheit? (Anzahl Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, Unfallquoten – falls vom Auftraggeber zur Beurteilung angefordert)

   

Sind Unterweisungsnachweise und Teilnahme-Listen vorhanden, die belegen, dass alle Fremdfirmen-Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsunterweisungen erhalten haben (sowohl intern vom Arbeitgeber als auch die Einweisung im Betrieb des Auftraggebers)?

   

Werden Sicherheitsbegehungen oder Audits während der Tätigkeit durchgeführt und protokolliert? (Regelmäßige Kontrollen durch den Auftraggeber oder gemeinsam, inklusive Dokumentation von festgestellten Mängeln und Abstellmaßnahmen)