Bewertung von Fremdfirmen
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Master-Checkliste zur Bewertung von Fremdfirmen
Diese Master-Checkliste deckt alle wesentlichen Kriterien für die Beurteilung von Fremdfirmen ab und dient als umfassende Vorlage für ein standardisiertes Bewertungssystem. Sie enthält zehn Kategorien – Arbeitssicherheit, Qualität, Termintreue, Compliance, Nachhaltigkeit, Leistungserfüllung, Dokumentation & Abrechnung, Kommunikation, Innovationsfähigkeit und Flexibilität – und für jede Kategorie werden Relevanz, Bewertungskriterien (mit möglichen Skalen/Punktesystemen), Bewertungsmethodik, Beispiele für Kennzahlen (KPIs), Hinweise zur digitalen Erfassung sowie Empfehlungen zur Durchführung dargestellt. Dieses Rahmenwerk kann je nach eingesetztem Tool (SAP, Excel, Web-Plattform) angepasst und als Scorecard mit gewichteten Punkten umgesetzt werden.
Fremdfirmenqualifikation & Leistungsbewertung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Qualität der Leistung
- Termintreue
- Compliance
- Nachhaltigkeit
- Leistungserfüllung
- Dokumentation und Abrechnung
- Kommunikation und Zusammenarbeit
- Innovationsfähigkeit
- Flexibilität und Reaktionsfähigkeit
Begründung der Relevanz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität beim Fremdfirmeneinsatz. Unfälle oder Verstöße gefährden sowohl die Mitarbeiter der Fremdfirma als auch die Stammbelegschaft des Auftraggebers. Gesetzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten (Unterweisungspflichten, Überwachung gemäß DGUV-Vorschriften etc.). Eine Bewertung dieses Bereichs zeigt, ob die Fremdfirma alle Arbeitsschutzauflagen konsequent umsetzt, und hilft, Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen. Branchen wie Chemie oder Anlagenbau haben oft eigene Contractor-Safety-Programme, da Fremdfirmen zusätzliche Gefährdungen mitbringen können. Das Ziel der Bewertung ist Unfallprävention, Rechtssicherheit und die Etablierung einer Vision Zero (Null Unfälle) Kultur.
Typische Kriterien sind quantifizierbare Sicherheitskennzahlen und qualitative Aspekte des Arbeitsschutzes:
Unfallkennzahlen: z. B. Unfallhäufigkeit (Unfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden) sowie Anzahl meldepflichtiger Un- oder Beinaheunfälle, die sich während des Einsatzes ereignet haben. Auch wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften (Nicht-Tragen der PSA, Missachtung von Absperrungen etc.) fließen ein.
Arbeitsschutz-Management: Verfügt die Fremdfirma über ein eigenes Arbeitsschutzmanagementsystem (z. B. zertifiziert nach ISO 45001) und werden Mitarbeiter regelmäßig geschult? Wie ist der Sicherheitskultur-Faktor – leben Führungskräfte Sicherheit vor? (z. B. werden Unterweisungen konsequent durchgeführt). Solche Fragen können mittels Checkliste oder Fragebogen bewertet werden (z. B. Schulungsstand Note 2 = ausreichend geschult, Note 5 = unzureichend).
Einhaltung von Schutzregeln: Wurden alle Sicherheitsregeln eingehalten (z. B. keine PSA-Verstöße, keine Begehung gesperrter Bereiche)? Gab es sicherheitsrelevante Zwischenfälle?
Bewertungsmaßstab
Oft kommt ein Ampelsystem zum Einsatz: Grün = keine Unfälle, alle Sicherheitsregeln eingehalten; Gelb = kleinere Vorfälle oder einzelne Regelverstöße ohne gravierenden Schaden; Rot = schwere oder wiederholte Unfälle bzw. grobe Verletzungen von Sicherheitsvorschriften. Alternativ kann ein Punktesystem verwendet werden, z. B. 100 Punkte für 0 Unfälle/Verstöße, mit Abzügen je Vorfall (etwa −20 Punkte pro meldepflichtigem Unfall, −10 Punkte pro schwerem Verstoß). Wichtig ist, die Skala klar zu definieren – z. B. wann genau Gelb in Rot übergeht (Schwellenwerte bzgl. Unfallzahlen, Schwere der Verstöße etc.). Zusätzlich fließen qualitative Kriterien in die Bewertung ein (Vorhandensein eines Sicherheitssystems, Schulungsquote usw.). Bei einigen Unternehmen wird am Ende ein Sicherheits-Score ermittelt und dokumentiert.
Bewertungsmethodik
Die Arbeitssicherheits-Performance wird durch Meldungen und Beobachtungen erfasst. Alle Unfälle mit Fremdfirmenbeteiligung werden im internen Unfallmeldesystem registriert und der jeweiligen Firma zugeordnet. Ebenso werden Ergebnisse von Sicherheitsbegehungen und Arbeitsschutz-Audits ausgewertet – etwa festgestellte Mängel in Begehungsprotokollen fließen negativ in die Bewertung ein. Zusätzlich kann die Fremdfirma vorab einen Arbeitsschutz-Fragebogen ausfüllen (Fragen zu Organisation, Zertifikaten, Unterweisungen usw.), den die HSE-Fachkräfte des Auftraggebers bewerten. In vielen Fällen werden Checklisten eingesetzt, sowohl zur Präqualifikation einer Fremdfirma als auch zur Abschlussbewertung nach getaner Arbeit. Typische Fragen darin: “Wurden alle Mitarbeiter unterwiesen?”, “Gab es Unfälle während des Einsatzes?”, “Wurden PSA-Vorgaben eingehalten?” – jeweils mit Ja/Nein oder Punktbewertung. Während der Auftragsausführung findet auch stichprobenartige Überwachung vor Ort statt: Sicherheitsfachkräfte kontrollieren unangekündigt die Einhaltung der Regeln (ggf. anhand einer Kontroll-Checkliste). Nach Abschluss wird ein Sicherheitsrating ermittelt und idealerweise mit der Fremdfirmenleitung besprochen (Feedback-Gespräch zur Verbesserung der Sicherheit).
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Unfallrate: Anzahl Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden (oder pro 1 Mio. Arbeitsstunden) der Fremdfirma.
Anzahl meldepflichtiger Unfälle: pro Auftrag oder Jahr (sollte idealerweise 0 sein).
Verstoßquote: Anteil der Einsätze mit dokumentierten Sicherheitsverstößen (z. B. x Verstöße pro 100 Einsatztage).
Unterweisungsquote: Prozentsatz der Fremdfirmen-Mitarbeiter, die vor Einsatzbeginn unterwiesen wurden (100% angestrebt).
Sicherheits-Score: Gesamtpunktzahl aus Audit/Fragebogen (z. B. 90/100 Punkte).
LTIF (Lost Time Injury Frequency): standardisierte Kennzahl, falls im Unternehmen üblich.
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Viele Unternehmen nutzen digitale Arbeitsschutz- und EHS-Systeme (Environment, Health & Safety), um Sicherheitsvorfälle und Auditfeststellungen zu dokumentieren. Diese Systeme erlauben es, Datensätze nach Fremdfirma zu filtern und Statistiken (Unfallzahlen, Beinaheunfälle, Sicherheitsverstöße) je Auftragnehmer zu erzeugen. Einige Betriebe binden Fremdfirmen an ein Safety-Portal an: Hier können Vorfälle direkt von der Fremdfirma gemeldet und Schulungsnachweise hochgeladen werden. In SAP gibt es z. B. Module wie SAP EHS oder SAP Fieldglass, um Fremdfirmen und deren Sicherheitsdaten zu verwalten. Werden keine spezialisierten Systeme eingesetzt, kann zumindest eine Excel-basierte Unfallstatistik geführt und nach Fremdfirma aufgeschlüsselt werden, ergänzt um ein strukturiertes Bewertungsformular für Arbeitssicherheit. Mithilfe von Makros oder Dashboards lassen sich daraus Kennzahlen wie Unfalltrend oder Sicherheits-Score visualisieren. Wichtig ist die Verknüpfung mit Personal-/Zugangsdaten: Nur wenn bekannt ist, wie viele Stunden die Fremdfirma auf dem Werksgelände gearbeitet hat, kann eine Unfallhäufigkeit korrekt berechnet werden. Digitale Unterweisungstools (z. B. Online-Unterweisungsplattformen) ermöglichen das Nachverfolgen, wie viele der Fremdfirmen-Mitarbeiter die Sicherheitsunterweisung absolviert haben – auch diese Quote (z. B. 100% unterwiesen) kann als KPI herangezogen werden.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Bewertung der Arbeitssicherheit sollte laufend und abschließend erfolgen. Während der Tätigkeit findet eine kontinuierliche Beobachtung statt (Sicherheitsfachkraft oder Koordinator prüft fortwährend die Einhaltung der Regeln), und nach Auftragsende wird eine formale Bewertung erstellt. Verantwortlich ist in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. die HSE-Abteilung des Auftraggebers, in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Betriebsingenieur oder Projektleiter. Üblich ist, bereits beim Projektstart eine Sicherheitsvereinbarung mit der Fremdfirma zu treffen und bei Projektende ein Sicherheits-Feedback einzuholen. Viele Unternehmen führen zudem jährliche Sicherheitsgespräche mit ihren wichtigsten Fremdfirmen, um Unfallstatistiken und Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam zu besprechen. Bei langfristigen Rahmenverträgen ist mindestens einmal jährlich eine offizielle Sicherheitsbewertung vorgesehen. Die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung sind intern zu dokumentieren und bei gravierenden Mängeln an den Einkauf bzw. die Vergabestelle zu melden – schwere Arbeitssicherheitsverstöße gelten meist als Ausschlusskriterium für künftige Aufträge. Um eine offene Sicherheitskultur zu fördern, empfiehlt es sich, positive Leistungen anzuerkennen (z. B. “Firma XYZ hatte dieses Jahr keine Unfälle – ausgezeichnet”) und einen Erfahrungsaustausch mit der Fremdfirma zu pflegen, etwa durch Einladen zu Sicherheits-Workshops des Auftraggebers. So wird Sicherheit als gemeinsames Anliegen etabliert.
Begründung der Relevanz
Die Qualität der durch die Fremdfirma erbrachten Leistung bestimmt maßgeblich den Erfolg des Einsatzes. Mangelhafte Qualität kann zu Produktionsausfällen, erhöhtem Ausschuss, Nacharbeiten und Unzufriedenheit bei den Endkunden führen. Hohe Qualität hingegen trägt zur Prozesssicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten und Anlagen bei. Da der Auftraggeber trotz ausgelagerter Tätigkeiten letztlich gegenüber seinen Kunden und Behörden verantwortlich bleibt (Stichworte: Produkthaftung, Zertifizierung), ist die Bewertung der Qualität ein zentrales Element der Fremdfirmenbeurteilung. Sie stellt sicher, dass Fremdfirmen vereinbarte Qualitätsstandards einhalten und sich kontinuierlich verbessern. In vielen Fällen sind Qualitätskennzahlen auch vertraglich als Leistungsparameter festgeschrieben (z. B. maximale Fehlerquote in der Lieferung).
Wichtige Qualitätskriterien sind quantifizierbare Metriken der Leistungsgüte sowie Audit- oder Reklamationsergebnisse:
Fehler- und Reklamationsquote: Anteil fehlerhafter Lieferungen oder Leistungen bzw. Anteil der Leistungen, die vom Auftraggeber beanstandet wurden (z. B. wegen Mängeln). Auch Ausschussraten bei gelieferten Teilen können herangezogen werden.
Nacharbeits- und Gewährleistungsfälle: Anzahl erforderlicher Nachbesserungen (z. B. wiederholte Reparaturen) oder Häufigkeit von Gewährleistungsfällen, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Eine hohe Zahl deutet auf Qualitätsprobleme hin.
Einhaltung technischer Spezifikationen: Wurden alle technischen Vorgaben und Normen eingehalten? Falls Prüfungen vorgesehen sind, wie viele Abweichungen gab es in Prüfberichten oder Abnahmeprotokollen?
Audit-Ergebnisse: Resultate etwaiger Qualitätsaudits beim Dienstleister fließen ebenfalls ein. Wenn die Fremdfirma regelmäßigen Audits unterliegt (z. B. Lieferantenaudits oder Zertifizierungsaudits wie ISO 9001), werden deren Bewertungen berücksichtigt.
Bewertungsmaßstab: Häufig wird ein Punktesystem oder eine Notenskala genutzt. Ein Beispiel-Punktesystem könnte wie folgt aussehen:
100 Punkte: Keine Fehler oder Mängel – die Qualität entspricht voll den Anforderungen.
70 Punkte: Geringfügige Mängel, die problemlos behoben wurden (Qualität im Wesentlichen in Ordnung).
40 Punkte: Deutliche Qualitätsabweichungen mit erheblichem Nacharbeitsbedarf.
0 Punkte: Leistung weit unter den Qualitätsanforderungen, in großen Teilen unbrauchbar.
Hinweis:
Alternativ kann man Schulnoten vergeben (1 = keine Mängel, 5 = unbrauchbare Leistung) oder ein Ampelsystem (Grün = einwandfrei, Gelb = kleinere Mängel, Rot = ungenügend). Wichtig ist, die Skala an branchenspezifische Anforderungen anzupassen. In streng regulierten Branchen (Pharma, Luftfahrt) müssen die Maßstäbe evtl. höher sein als in weniger kritischen Bereichen. Manche Unternehmen erfassen Qualitäts-KPIs für jeden Auftrag und führen diese dann zu einer Gesamtnote zusammen. Entscheidend ist, objektive Kriterien zu nutzen (Fehleranzahl, % Nacharbeit etc.) und die Bewertung ggf. durch Stichproben oder Audits zu untermauern.
Bewertungsmethodik
Zur Qualitätsbewertung werden verschiedene Quellen herangezogen. Quantitative Daten ergeben sich aus Qualitätsprüfungen und Abnahmen: z. B. Prüfergebnisse, Messprotokolle, Zahl der festgestellten Mängel. Diese sind oft in Qualitätsmeldungen, Prüfberichten oder Abnahmeprotokollen dokumentiert. Zusätzlich wird Feedback interner Kunden/Nutzer berücksichtigt, etwa wenn die Produktion oder Fachabteilung die Arbeitsqualität der Fremdfirma beurteilt (z. B. durch eine interne Zufriedenheitsbefragung). Falls der Auftrag auch Materiallieferungen umfasste, können Lieferantenaudits beim Fremdlieferanten weitere Erkenntnisse liefern – bei reinen Dienstleistungen entfällt dies meist. Oft wird die Qualität am Ende des Auftrags in einer Abnahmemessung quantifiziert, z. B. Prozentsatz der Leistungen, die ohne Nacharbeit abgenommen wurden. Methodisch helfen Checklisten dabei, alle relevanten Qualitätsaspekte systematisch abzufragen, damit nichts übersehen wird. In sicherheitskritischen Bereichen wird die Fremdfirma ggf. auch nach vorhandenen Zertifikaten beurteilt (z. B. ISO 9001 oder branchenspezifische Normen); deren Vorhandensein und Aufrechterhaltung kann in die Bewertung einfließen. Insgesamt kombiniert die Methodik harte Messdaten (Fehlerzahlen) mit weichen Faktoren (Eindruck der Qualitätsarbeit), um ein ausgewogenes Bild zu erhalten.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Fehlerquote (%): Anteil der fehlerhaften Einheiten oder Leistungen an der Gesamtzahl (z. B. 2% Ausschussquote).
Reklamationsrate: Anteil der Aufträge mit Kundenbeanstandungen (z. B. x Reklamationen pro 100 Aufträge).
Anzahl Nacharbeiten: Anzahl der durchgeführten Nachbesserungen oder Reparatureinsätze aufgrund von Mängeln.
Gewährleistungsquote: Prozentsatz der Projekte, in denen Gewährleistungsfälle auftraten.
Audit-Score: Bewertungsergebnis aus Lieferantenaudits (z. B. 95% Konformität in Qualitätsaudit).
First-Pass Yield: Anteil der Leistungen, die sofort abgenommen wurden, ohne Nacharbeit (z. B. 90% FPY).
Qualitätsindex: Gesamtscore aus dem internen Lieferantenbewertungssystem (z. B. Qualitätsindex 8,5/10).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
In ERP-Systemen wie SAP können Qualitätsdaten im QM-Modul erfasst werden (etwa Wareneingangsprüfungen mit Fehlercodes) und fließen dann in einen Lieferanten-Qualitätsscore ein. Viele Unternehmen pflegen einen Qualitätsindex in der SAP-Lieferantenbeurteilung, der automatisiert aus Reklamations- und Prüfdaten berechnet wird. Ohne ERP-Unterstützung greifen einige auf Excel-Tools zurück: Der Qualitätsverantwortliche dokumentiert dort z. B. die Anzahl festgestellter Mängel, und Formeln berechnen einen Score. Webbasierte Lieferantenportale oder QMS-Plattformen erlauben ebenfalls das Verfolgen von Qualitätskennzahlen pro Fremdfirma. Wichtig ist eine gemeinsame Datenbasis: Beispielsweise sollte die Reklamations- oder Fehlerdatenbank mit dem jeweiligen Lieferanten verknüpft sein, sodass man für jede Fremdfirma automatisiert Qualitätsstatistiken abrufen kann. Moderne Systeme ermöglichen es zudem, gemeinsam mit dem Lieferanten 8D-Reports oder CAPA-Maßnahmen (Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen) zu bearbeiten; die Abschlussquote solcher Maßnahmen könnte wiederum als KPI dienen.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Qualitätsbewertung erfolgt idealerweise nach jeder wesentlichen Leistungserbringung, um Probleme zeitnah zu erkennen und abzustellen. Verantwortlich ist häufig die Qualitätsabteilung oder der fachlich zuständige Bereich, der die Leistungsergebnisse prüft, in Abstimmung mit dem Einkauf oder Projektleiter. Die Ergebnisse werden dokumentiert, z. B. in einem standardisierten Bewertungsformular oder in der Lieferantendatenbank. Bei kontinuierlicher Zusammenarbeit (z. B. langfristige Wartungsverträge) kann man quartalsweise Qualitätsmetriken erheben und jährlich einen aggregierten Qualitäts-Score ermitteln. Wichtig ist, Abweichungen sofort zu kommunizieren: Treten während der Leistung gravierende Mängel auf, dürfen diese nicht bis zur Jahresbewertung warten, sondern müssen umgehend als Beanstandung gemeldet und mit der Fremdfirma besprochen werden. Für formale Bewertungen sollten feste Prüftermine eingeplant werden (z. B. Endabnahme mit Bewertung, jährliche Audit-Termine). Auch jährliche Lieferantengespräche sind sinnvoll, um die Qualitätsperformance des vergangenen Zeitraums zu erörtern und gemeinsame Qualitätsziele für die Zukunft festzulegen.
Begründung der Relevanz
Termintreue bedeutet, dass die Fremdfirma vereinbarte Deadlines, Meilensteine und Lieferfristen einhält. In Industriebetrieben können bereits geringe Verzögerungen massive Auswirkungen haben – z. B. wenn bei einer geplanten Anlagenwartung der Produktionsstillstand länger dauert als vorgesehen, oder wenn just-in-time zugelieferte Komponenten verspätet eintreffen. Daher ist Termintreue ein entscheidender Zuverlässigkeitsfaktor. Eine systematische Bewertung stellt sicher, dass Unpünktlichkeiten erkannt und in Zukunft vermieden werden. Pünktliche Leistungserbringung minimiert das Risiko von Lieferengpässen und Stillstandzeiten und erhöht die Planbarkeit der Betriebsabläufe. Umgekehrt können verspätete Leistungen zu Kosten (Konventionalstrafen, Produktionsausfall) und Vertrauensverlust führen.
Bewertungskriterien und Skalen
On-Time Delivery (OTD): Anteil pünktlich fertiggestellter Leistungen in Prozent.
Durchschnittliche Verzugszeit: Falls es Verzögerungen gab, um wie viele Tage wurde ein Termin im Mittel überschritten? (ggf. gewichtet nach kritischen Terminen).
Anzahl Terminüberschreitungen: Wie viele Deadlines wurden gerissen und in welchem Ausmaß (z. B. 2 Termine um >1 Woche verzögert)?
Bewertungsmaßstab: Oft wird eine Notenskala oder Punkteskala mit festen Schwellenwerten definiert. Ein Beispiel:
Note 1 (Sehr gut): Alle Termine wurden eingehalten oder es gab nur unerhebliche Abweichungen (<5% Verzögerung gegenüber Plan).
Note 3 (Befriedigend): Einige Termine wurden verschoben, aber ohne gravierende Auswirkungen (z. B. 5–15% der Fristen wurden überschritten).
Note 5 (Ungenügend): Viele vereinbarte Termine wurden deutlich überzogen, der Projektablauf war erheblich gestört.
Hinweis:
Alternativ kann ein Punktesystem definiert werden, z. B. 100 Punkte bei 0% Terminüberschreitungen, 0 Punkte bei >20% Überschreitungen, dazwischen linear oder stufenweise abgestuft. Manche Unternehmen nutzen ein Ampelsystem: Grün = alle Termine erfüllt, Gelb = vereinzelte kleinere Verzögerungen, Rot = wesentliche Termine nicht eingehalten. Wichtig ist, objektive Schwellen festzulegen – z. B. Toleranztage oder %-Abweichungen, ab wann Gelb zu Rot wird –, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Bewertungsmethodik
Die Termintreue lässt sich quantitativ messen, indem Soll-Termine mit Ist-Terminen verglichen werden. Dazu dienen Projektpläne, Lieferpläne oder Wartungspläne als Referenz. Häufig werden Soll-Ist-Listen geführt, in denen alle wichtigen Meilensteine mit geplanten und tatsächlichen Terminen dokumentiert sind. Eine Auswertung kann z. B. durch Berichte erfolgen, die alle Terminabweichungen auflisten (inklusive Angabe von X Tagen Verzug pro Termin). Auch Meilenstein-Trend-Analysen können angewendet werden, um Terminverschiebungen im Projektverlauf grafisch darzustellen. Zusätzlich zur reinen Zahlenauswertung sollte der Auftraggeber auch qualitative Aspekte berücksichtigen: Wurde bei drohenden Verzögerungen frühzeitig und proaktiv kommuniziert? Hat die Fremdfirma Gegenmaßnahmen ergriffen (z. B. Sonderschichten eingelegt), um Verzögerungen aufzuholen? Solches proaktives Verhalten wird positiv vermerkt. Nach Abschluss des Projekts ist ein Lessons Learned Gespräch sinnvoll, in dem erörtert wird, ob alle Fristen eingehalten wurden und – falls nicht – welche Ursachen vorlagen und wie man diese künftig vermeiden kann. Die Kombination aus harten Kennzahlen und dieser Ursachenanalyse ergibt ein umfassendes Bild und fördert Verbesserungen.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Termineinhaltungsquote: Prozentsatz der vereinbarten Termine (Meilensteine, Lieferdaten), die fristgerecht erreicht wurden (z. B. 92% On-Time).
Ø Verzögerung pro Termin: Durchschnittliche Verspätung in Tagen für alle nicht pünktlich erfüllten Termine (z. B. Ø 2,5 Tage Verzug).
Maximale Verzugszeit: Größte aufgetretene Verzögerung in Tagen.
Termintreue-Index: Gewichteter Score aus Termintreue (z. B. 95/100 Punkte basierend auf Schwellenwerten).
Anzahl Eskalationen wegen Terminproblemen: Wie oft mussten höhere Ebenen eingeschaltet werden oder Vertragsstrafen angedroht werden aufgrund von Terminüberschreitungen.
On-Time Milestone Achievement: Anteil erreichter Projektmeilensteine im Plan (ähnlich OTD, aber auf Projektphasen bezogen).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
In vielen ERP-Systemen ist die Termintreue Teil der Lieferantenbewertung. Beispielsweise berechnet SAP automatisch einen Termintreue-Score, indem bestätigte Liefertermine mit den tatsächlichen Wareneingängen oder Leistungsrückmeldungen verglichen werden. In SAP S/4HANA stehen spezielle Fiori-Apps zur Verfügung, die On-Time Delivery und ähnliche Kennzahlen anzeigen. Für Dienstleistungsaufträge kann man im System das geplante Enddatum und das tatsächliche Abschlussdatum jedes Arbeitspakets erfassen und automatisch abgleichen. Ohne spezialisiertes System nutzen manche Unternehmen Excel-Tools: Für jeden Auftrag werden Soll- und Ist-Termine eingetragen, und mittels bedingter Formatierung (Ampelfarben) oder Makros wird die Termintreue ausgewertet. Projektmanagement-Software (z. B. MS Project, Jira) bietet Dashboards für die Terminüberwachung, die ebenfalls genutzt werden können. Wichtig ist eine zentrale Datenhaltung: Alle relevanten Terminabweichungen sollten erfasst und für Berichte abrufbar sein (etwa Durchschnittsverzug pro Lieferant über alle Projekte). Solche Auswertungen können dann in regelmäßigen Abständen automatisiert erstellt werden – z. B. in einem BI-Dashboard, das die Termintreue aller Fremdfirmen vergleicht.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Bewertung der Termintreue erfolgt meist zeitgleich mit der Leistungsbewertung, also nach Auftragsabschluss bzw. in regelmäßigen Intervallen bei laufenden Verträgen. Verantwortlich ist typischerweise der Projektleiter oder zuständige Auftraggeber, der auch Zugriff auf Projektreportings und Logistikdaten hat. Dieser kann zur Untermauerung der Bewertung Daten aus dem Projektcontrolling heranziehen (z. B. Meilensteintrendanalyse, Lieferstatistiken). Alle relevanten Terminabweichungen sollten dokumentiert werden, z. B. in einem Projektabschlussbericht oder einem Lieferantenbewertungsbogen. Bei wiederkehrenden Bewertungen (z. B. halbjährlich) kann die Termintreue rollierend erfasst werden – z. B. immer für die letzten 6 Monate, um Trends zu erkennen. Die Häufigkeit der Bewertung richtet sich nach der Kritikalität der Fremdfirma: Wichtige/risikobehaftete Partner werden oft quartalsweise überwacht, weniger kritische mindestens jährlich. Wichtig ist, die Ergebnisse der Termintreuebewertung auch der Fremdfirma mitzuteilen (z. B. im Abschlussgespräch). Gerade wenn Verbesserungsbedarf besteht, sollte dies offen angesprochen werden: “In den letzten beiden Projekten gab es jeweils Verzögerungen – bitte ergreifen Sie Maßnahmen, um künftig pünktlicher zu liefern.” Dies erhöht die Motivation, an der Termintreue zu arbeiten, und schafft Transparenz.
Begründung der Relevanz
Compliance in diesem Kontext bedeutet, dass die Fremdfirma alle einschlägigen Gesetze, Richtlinien, ethischen Standards sowie vertraglichen Nebenbestimmungen einhält. Dazu zählen z. B. Arbeitszeitgesetze, Mindestlohnvorgaben, Umweltschutzauflagen, Datenschutzbestimmungen und die Einhaltung von unternehmensspezifischen Verhaltenskodizes (Code of Conduct) des Auftraggebers. Verstöße der Fremdfirma gegen Compliance-Vorgaben – etwa Arbeitsschutz- oder Umweltschutzverstöße, Korruptions- oder Betrugsfälle, oder Missachtung von Menschenrechten in der Lieferkette – können für den Auftraggeber rechtliche Konsequenzen (Bußgelder, Haftung) und Reputationsschäden nach sich ziehen. Insbesondere seit Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind größere Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeits- und Sozialaspekte bei ihren Zulieferern systematisch zu prüfen. Die Bewertung der Compliance stellt sicher, dass der Auftragnehmer zuverlässig rechtskonform und ethisch einwandfrei agiert – heute eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Geschäftsbeziehungen.
Bewertungskriterien und Skalen
Rechtsverstöße während der Zusammenarbeit: Gab es in der Bewertungsperiode behördliche Beanstandungen, Bußgelder oder sonstige Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit dem Auftrag? (Falls Ja, wie schwerwiegend? Jeder Vorfall führt zu Punktabzug je nach Schwere).
Einhaltung behördlicher Auflagen und Nachweispflichten: Wurden alle geforderten Genehmigungen, Bescheinigungen und Nachweise fristgerecht vorgelegt? (Z. B. Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen, Entsorgungsnachweise bei Gefahrstoffen). Verspätete oder fehlende Nachweise würden negativ bewertet.
Einhaltung vertraglicher Compliance-Klauseln: Wurden alle im Vertrag festgelegten Verhaltensregeln eingehalten? (Beispiele: Alkohol- und Drogenverbot auf dem Gelände, Geheimhaltungspflichten, Regelungen zur Nutzung von IT-Systemen etc.).
Ethische und soziale Standards: Liegen glaubhafte Nachweise vor, dass die Fremdfirma fundamentale Arbeits- und Menschenrechtsstandards einhält? (Z. B. Erklärung, dass keine Kinderarbeit oder Ausbeutung in der Lieferkette stattfindet, faire Löhne gezahlt werden, Arbeitnehmerrechte respektiert werden). Hat die Firma einen eigenen Code of Conduct und wurde dieser unterzeichnet und umgesetzt?
Antikorruption und Integrität: Hat die Fremdfirma Systeme zur Prävention von Korruption (z. B. Schulungen, Richtlinien) und gab es Hinweise auf Interessenkonflikte oder unethisches Verhalten?
Bewertungsmaßstab
Ein Ampelsystem bietet sich an: Grün = keinerlei Verstöße oder Versäumnisse, Gelb = kleinere Abweichungen (z. B. Berichte/Nachweise verspätet eingereicht), Rot = schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Probleme. Alternativ kann eine Punktebewertung mit Abzügen für Verstöße erfolgen. Beispiel: 100 Punkte bei einwandfreier Compliance; bei jedem Verstoß Abzug je nach Kritikalität (etwa −50 Punkte bei gravierendem Gesetzesverstoß, −10 bei minderschwerem Verstoß wie verspäteter Dokumentation). Hier ist eine Gewichtung wichtig: Ein einmalig um zwei Tage verspäteter Nachweis wiegt natürlich weniger schwer als ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder ein Umweltdelikt. Zusätzlich kann die Proaktivität der Fremdfirma berücksichtigt werden: Meldet sie mögliche Risiken oder Probleme von sich aus? Hat sie ein eigenes Compliance-Managementsystem und schult ihre Mitarbeiter in Compliance-Themen? Solches Verhalten würde positiv vermerkt.
Bewertungsmethodik
Die Compliance-Bewertung erfolgt oft in zwei Schritten: Dokumentenprüfung und Beobachtung/Audit. Zunächst wird geprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und gültig sind (Präqualifikations-Check). Dazu gehören z. B.: Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialversicherung, Steuer), polizeiliches Führungszeugnis bei sicherheitsempfindlichen Aufträgen, gegebenenfalls Unbedenklichkeitsnachweise der Berufsgenossenschaft etc. Der Auftraggeber fordert diese Unterlagen meist vor Einsatzbeginn ein und aktualisiert sie jährlich. Während der Leistungserbringung wird überwacht, ob die Fremdfirma die Verhaltensregeln auf dem Werksgelände einhält. Das beinhaltet z. B.: Meldungen der Werkssecurity über Regelverstöße (Betreten verbotener Bereiche, Diebstahlverdacht), Hinweise von Mitarbeitern, ob Fremdfirmen-Personal sich vorschriftswidrig verhalten hat, etc. Zudem können standardisierte Compliance-Fragebögen eingesetzt werden, in denen die Fremdfirma Auskunft gibt zu Themen wie Antikorruptionsrichtlinie, Umgang mit Geschenken/Einladungen, Existenz von Hinweisgebersystemen, Verbindungen zu Drittparteien etc.. Falls im Unternehmen eine Compliance-Abteilung existiert, sollte sie alle relevanten Vorfälle sammeln – z. B. interne Meldungen von möglichen Korruptionshinweisen oder Interessenskonflikten – und diese Informationen für die Bewertung bereitstellen. In einigen Branchen gibt es spezifische Compliance-Anforderungen, die per Audit überprüft werden: z. B. GMP-Regeln in der Pharmaindustrie, IATF 16949 in der Automobilindustrie oder REACH-Vorschriften im Chemiebereich. Hier wird mittels spezieller Checklisten kontrolliert, ob die Fremdfirma diese Anforderungen erfüllt. Insgesamt ist die Methodik in diesem Bereich stark auf Nachweisführung und Überwachung ausgerichtet: Jeder dokumentierte Vorfall (z. B. ein Sicherheitsvorfall oder ein Compliance-Hinweis) wird erfasst und fließt direkt in die Bewertung ein.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Anzahl festgestellter Compliance-Verstöße: Anzahl der dokumentierten Verstöße in der Bewertungsperiode (z. B. 0, 1, 2…; idealerweise 0).
Erfüllungsgrad Dokumentationspflichten: Anteil der geforderten Compliance-Dokumente, der fristgerecht vorgelegt wurde (z. B. 100% aller geforderten Bescheinigungen eingereicht).
Code-of-Conduct-Abdeckung: Ob die Fremdfirma den Code of Conduct unterzeichnet hat (Ja/Nein) und ggf. zu 100% eingehalten hat (qualitativ, durch Auditergebnisse gestützt).
Compliance-Score (extern): Falls externe Plattformen wie EcoVadis/IntegrityNext genutzt werden, der dort ermittelte Score (z. B. 72/100 im Bereich Ethics).
Schulungsquote Compliance: Anteil der Mitarbeiter der Fremdfirma, die an Compliance-/Antikorruptions-Schulungen teilgenommen haben (falls bekannt/gemeldet).
Audit-Feststellungen: Anzahl kritischer Feststellungen in Compliance-Audits (z. B. 0 Major Findings, 2 Minor Findings).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Viele Unternehmen haben eigene Compliance-Management-Systeme oder Module, in denen Vorfälle, Prüfungen und Dokumente bezüglich Lieferantencompliance erfasst werden. Häufig gibt es Lieferantenportale, über die Fremdfirmen alle notwendigen Dokumente hochladen müssen (etwa unterschriebene Verhaltenskodizes, Zertifikate, Registrierungen). Das System kann anzeigen, welche Fremdfirmen die Anforderungen vollständig erfüllt haben und erinnert automatisiert an fehlende Unterlagen. In ERP-Systemen lässt sich ein Compliance-Score oft nicht direkt berechnen; jedoch kann man benutzerdefinierte Felder oder Checklisten hinterlegen – z. B. ein Ja/Nein-Feld für “Verstoß aufgetreten?” oder “CoC unterschrieben?” am Lieferantenstammsatz. Excel-Listen sind ebenfalls verbreitet: Man kann eine Tabelle führen mit allen erforderlichen Dokumenten/Prüfpunkten pro Fremdfirma und einer Spalte, in der die Erfüllung (ja/nein oder Prozent) dokumentiert wird. Spezialisierte Web-Tools wie IntegrityNext oder EcoVadis ermöglichen eine automatisierte Compliance-Auswertung: Die Lieferanten beantworten dort umfangreiche ESG-Fragebögen und laden Nachweise hoch; das Tool generiert daraus einen Score, den der Auftraggeber einsehen kann. In SAP Ariba (Lieferantenmanagement-Plattform) lassen sich ebenfalls Fragebögen konfigurieren und auswerten. Wichtig bei digitaler Compliance-Erfassung ist, dass sensible Daten nur eingeschränkt zugänglich sind (Zugriffsschutz) und dass regelmäßige Abgleiche (z. B. mit Sanktionslisten oder Auskunftsdateien) automatisiert ablaufen, falls relevant.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Compliance-Bewertung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen – bei kritischen Auftragnehmern ggf. häufiger oder anlassbezogen, z. B. wenn neue gesetzliche Anforderungen in Kraft treten oder ein konkreter Verdachtsfall aufkommt. Verantwortlich ist oft die Compliance- oder Rechtsabteilung in Kooperation mit dem Einkauf bzw. dem Vendor Management. Praktisch empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Vor Vertragsvergabe wird ein Compliance-Check durchgeführt (Präqualifikation der Fremdfirma), und nach Auftragsabschluss wird ein Compliance-Abschlussbericht erstellt. Zudem können bei länger laufenden Verträgen Audits vor Ort in bestimmten Abständen geplant werden, insbesondere bei Hochrisiko-Lieferanten (z. B. Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Umweltschutz vor Ort einmal pro Jahr). Tritt unterjährig ein Compliance-Vorfall auf (z. B. die Fremdfirma gerät in einen Korruptionsskandal oder es gibt einen Umweltzwischenfall), sollte dies sofort dokumentiert werden und ggf. eine außerplanmäßige Neubewertung oder Sonderaudit erfolgen. Alle Bewertungen und Nachweise gehören in die Lieferantenakte bzw. ins Fremdfirmen-Portal, sodass jederzeit nachgewiesen werden kann, dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Bei gravierenden Verstößen sind vertragliche Konsequenzen zu ziehen (bis hin zur Vertragskündigung oder Ausschluss von künftigen Aufträgen), was idealerweise im Vertrag durch Pönalisierung/Sanktionen vorbereitet wurde. Die Fremdfirma sollte über das Bewertungsergebnis informiert werden – bei guter Compliance als Bestätigung, bei schlechter als klare Aufforderung zur Verbesserung (ggf. mit Frist und Nachschulung).
Begründung der Relevanz
Nachhaltigkeit umfasst die ökologische und soziale Verantwortung der Fremdfirma. Unternehmen legen heute großen Wert darauf, dass auch ihre Dienstleister umweltbewusst agieren (z. B. Abfall vermeiden, Energie sparen) und hohe Sozialstandards einhalten (faire Arbeitsbedingungen, Diversität, keine Ausbeutung). Zum einen gibt es regulatorische Treiber wie das deutsche LkSG, das Sorgfaltspflichten für Umwelt- und Menschenrechtsthemen in der Lieferkette vorschreibt. Zum anderen erwarten Kunden und Investoren zunehmend, dass entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltig gewirtschaftet wird. Die Bewertung der Fremdfirma in dieser Kategorie zeigt, ob sie den Umwelt- und Sozialstandards des Auftraggebers gerecht wird und wo ggf. Risiken in der Lieferkette bestehen. Dies dient nicht nur dem guten Gewissen, sondern minimiert auch rechtliche und Reputationsrisiken im Zeitalter verstärkten ESG-Monitorings. Eine gute Nachhaltigkeitsleistung der Fremdfirma trägt zu einer nachhaltigen Partnerschaft bei und wird künftig oft vorausgesetzt, um als Lieferant überhaupt infrage zu kommen.
Bewertungskriterien und Skalen
Ökologische Performance: Verfügt die Fremdfirma über ein Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 14001)? Werden umweltfreundliche Verfahren und Materialien eingesetzt (z. B. energieeffiziente Maschinen, Recycling von Abfällen)? Gibt es belastbare Umweltkennzahlen – etwa CO₂-Fußabdruck pro Arbeitsstunde oder das Abfallaufkommen pro Projekt – und wie schneiden diese im Vergleich zu Sollwerten oder Branchenwerten ab? Kriterien können die Einhaltung von Entsorgungsvorschriften, das Vermeiden von Umweltvorfällen (z. B. Leckagen, Emissionen) und eine ressourcenschonende Arbeitsweise sein.
Soziale Verantwortung: Achtet die Fremdfirma auf Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus (Überschneidung mit Arbeitssicherheit)? Werden Mitarbeiter fair entlohnt, gibt es Bemühungen um Vielfalt und Weiterbildungsmöglichkeiten? Engagiert sich das Unternehmen sozial, z. B. in Form von lokalen Projekten oder Spenden, was auf Verantwortungsbewusstsein schließen lässt?
Ethisches Geschäftsverhalten: Hält sich die Fremdfirma an Menschenrechtsstandards und Anti-Korruptionsregeln? (Überschneidung mit Compliance.) Zum Beispiel: Keine bekannten Verstöße gegen Menschenrechte in der eigenen Lieferkette, keine Korruptionsfälle, existierende Richtlinien für ethisches Verhalten.
Bewertungsmaßstab
Ein mögliches Vorgehen ist ein Score von 0–100, der sich aus den Teilbereichen Umwelt, Sozial, Ethik zusammensetzt. Beispielsweise könnten bis zu 50 Punkte für Umweltperformance, bis 30 Punkte für soziale Aspekte und bis 20 Punkte für Ethik/Compliance vergeben werden. Alternativ kann man einen Ampelstatus vergeben: Grün = Fremdfirma erfüllt die Nachhaltigkeitsanforderungen des Auftraggebers (z. B. besitzt erforderliche Zertifikate, keine negativen Vorfälle bekannt), Gelb = teilweise erfüllt (einige Lücken oder Verbesserungsbedarf, aber kein K.-o.-Kriterium), Rot = ungenügend (weder Nachweise noch Bemühungen vorhanden, evtl. Verstöße festgestellt). Oft werden auch einzelne Nachhaltigkeitskriterien mit Ja/Nein abgefragt (z. B. “Hat Ihr Unternehmen einen Code of Conduct unterzeichnet?”, “Liegen Selbstauskünfte zu Menschenrechten vor?”). Aus der Summe erfüllter Kriterien kann dann ebenfalls eine Note gebildet werden, z. B. 8 von 10 Kriterien erfüllt = Note 2. Wichtig ist, dass die Bewertung transparent macht, wo die Fremdfirma stark bzw. schwach ist, um gezielt Verbesserungen einfordern zu können.
Bewertungsmethodik
Die Nachhaltigkeitsbewertung erfolgt häufig durch Lieferantenselbstauskünfte und ggf. Audits. Ein gängiger Ansatz ist, einen detaillierten Nachhaltigkeitsfragebogen an die Fremdfirma zu senden. Darin werden Punkte abgefragt wie: Besitzt Ihr Unternehmen eine Umweltzertifizierung (z. B. ISO 14001)?, Haben Sie einen Verhaltenskodex für Ihre Lieferanten?, Wie stellen Sie Arbeitsschutz und Sozialstandards in Ihrer Lieferkette sicher?. Die Antworten werden vom Auftraggeber bewertet und – wo möglich – mit Punkten versehen. Zusätzlich fordert man Nachweise an (z. B. aktuelle Umweltberichte, Zertifikate, Audit-Berichte). Externe Plattformen wie EcoVadis übernehmen diesen Prozess teilweise: Die Fremdfirma beantwortet dort einen standardisierten Fragenkatalog und lädt Belege hoch, und der Auftraggeber erhält einen objektiven Score als Ergebnis. Bei kritischen Dienstleistern (hohes Volumen oder hohes Risiko) führt der Auftraggeber ggf. eigene Vor-Ort-Audits durch, um Umwelt- und Sozialstandards zu prüfen. Vor Ort wird z. B. darauf geschaut, wie gefährliche Stoffe gelagert und entsorgt werden, ob Arbeitsschutzregeln eingehalten sind (Arbeitszeiten, Schutzkleidung), und wie die Arbeitsbedingungen wirken. Die Erkenntnisse werden in einem Auditbericht festgehalten. Für den ökologischen Bereich können auch konkrete Kennzahlen der Fremdfirma erhoben werden: etwa Strom- und Wasserverbrauch, Abfallmengen oder Recyclingquoten im Rahmen des Projekts. Diese werden mit Soll- oder Branchenwerten verglichen, um die Umweltleistung einzuordnen. Letztlich wird häufig ein aggregierter Nachhaltigkeitsscore errechnet, jedoch sollte dieser stets durch qualitatives Feedback ergänzt werden – z. B.: “Lieferant zeigt vorbildliches Umweltengagement, aber Potenzial zur Verbesserung bei sozialen Standards (z. B. Lieferantenmonitoring)”. Dies ermöglicht es, gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
CO₂-Fußabdruck: z. B. Tonnen CO₂-Emission pro Auftrag oder pro Leistungsstunde (wenn messbar).
Abfallaufkommen: Menge an Abfall (kg) angefallen im Projekt oder pro Zeiteinheit, und Anteil recycelt vs. entsorgt.
Zertifizierungen: Vorhandensein gültiger Umwelt-/Sozial-Zertifikate (ISO 14001, ISO 45001, SA8000 etc.) – diese kann man als Ja/Nein oder Anzahl der Zertifikate erfassen.
Kriterien-Erfüllungsgrad: Anteil der Nachhaltigkeits-Checkpunkte, die erfüllt wurden (z. B. 9 von 10 = 90%).
EcoVadis/CSR-Rating: Score aus externer Nachhaltigkeitsbewertung (z. B. Silver-Medaille, Score 58/100).
Vorfallquote: Anzahl Nachhaltigkeitsvorfälle (z. B. Umweltunfälle, Verstöße gegen Arbeitsrechte) pro Jahr.
Lieferkette-Risikoindex: Interne Einstufung der Fremdfirma bzgl. LkSG-Risiko (z. B. gering/mittel/hoch), basierend auf Ländern, Branche und bisherigen Befunden.
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Die Erfassung nachhaltigkeitsrelevanter Daten erfolgt zunehmend über Lieferantenportale oder spezialisierte Tools. Einige Unternehmen nutzen Module in SAP Ariba oder SAP Supplier Lifecycle Management (SLC), in denen ESG-Fragen hinterlegt sind und automatische Scoring-Regeln definiert werden können. Alternativ gibt es spezialisierte Plattformen wie EcoVadis, IntegrityNext oder SupplyShift, die per Web-Fragebogen und Dokumenten-Upload arbeiten und dem Auftraggeber ein Dashboard mit den Ergebnissen aller Lieferanten bieten. So sieht man z. B., wie viele Lieferanten grün/gelb/rot eingestuft sind. In einfacherer Form kann eine Excel-basierte Nachhaltigkeits-Checkliste verwendet werden, in der Auditoren Punkte vergeben und die dann zentral konsolidiert werden. Wichtig ist die digitale Dokumentation von Zertifikaten: Ein System sollte z. B. automatisch warnen, wenn eine hinterlegte ISO 14001-Zertifizierung einer Fremdfirma bald abläuft, damit rechtzeitig eine Aktualisierung eingeholt werden kann. Im ERP-System kann man am Lieferantenstamm Attribute pflegen wie “LkSG-relevant: Ja/Nein” und “Risikoklasse: Hoch/Mittel/Gering”, basierend auf der Nachhaltigkeitsbewertung. Für Lieferanten in hoher Risikoklasse kann das System dann z. B. automatisch jährlich eine Neubewertung einplanen. Ein internes Nachhaltigkeits-Dashboard kann aggregierte Kennzahlen anzeigen, etwa den Anteil der Fremdfirmen mit Nachhaltigkeitszertifikat, den durchschnittlichen Nachhaltigkeitsscore aller Lieferanten, Anzahl der Risiko-Lieferanten etc.. Diese Transparenz hilft dem Management, Fortschritte im nachhaltigen Lieferantenmanagement zu verfolgen.
Empfehlungen zur Durchführung
Nachhaltigkeitsbewertungen finden typischerweise im Rahmen der Lieferantenqualifizierung (vor Aufnahme der Zusammenarbeit) und der Lieferantenbewertung in regelmäßigen Abständen statt. Je nach Risikoprofil der Fremdfirma wird meist jährlich oder alle 1–3 Jahre eine Überprüfung vorgenommen. Zuständig ist oft eine Querschnittsfunktion aus Einkauf, Compliance und Nachhaltigkeitsmanagement. Praktisch läuft es z. B. so ab: Der Einkauf versendet einmal pro Jahr einen ESG-Fragebogen an alle aktiven Fremdfirmen und wertet die Rückläufe aus. Bei neu aufgenommenen Fremdfirmen wird vor dem ersten Auftrag eine Basisbewertung Nachhaltigkeit durchgeführt (inkl. Anfordern aller relevanten Nachweise), um eine Grundlage zu haben. Wenn externe Ratings vorliegen (z. B. durch EcoVadis), werden diese regelmäßig aktualisiert und ins interne System übernommen. Tritt unterjährig etwas Außergewöhnliches auf – etwa wird ein Umweltschaden oder ein Verstoß der Fremdfirma öffentlich bekannt –, sollte sofort eine außerplanmäßige Bewertung oder Eskalation erfolgen. In gravierenden Fällen (z. B. Kinderarbeit nachgewiesen) müsste die Zusammenarbeit bis zur Klärung suspendiert werden. Alle Ergebnisse gehören in die Lieferantendatenbank bzw. Dokumentation, da laut LkSG im Zweifel nachgewiesen werden muss, dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Nachhaltigkeitskriterien sollten von Anfang an in den Fremdfirmenmanagement-Prozess integriert sein – etwa indem bereits bei der Ausschreibung Nachhaltigkeitsfragen gestellt und bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden. Dies vermeidet, dass Nachhaltigkeit als bloßes “nice-to-have” behandelt wird, statt als festen Bestandteil der Leistungserfüllung.
Begründung der Relevanz
Leistungserfüllung bezeichnet, inwieweit die Fremdfirma die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig und gemäß Spezifikation erbracht hat. Dies ist der Kern jeder Zusammenarbeit, denn nur vollständig erfüllte Leistungen bringen den vorgesehenen Nutzen. Wenn Aufgaben unvollständig oder nicht nach den geforderten Standards erledigt werden, drohen Nachteile: Produktionsausfälle, Qualitätsmängel, Nacharbeiten oder sogar Vertragsstörungen mit rechtlichen Konsequenzen. Eine gründliche Bewertung dieses Aspekts schützt davor, dass unzureichende Leistungserbringung zu Verzögerungen oder Kostensteigerungen führt. Kurz: Die Kategorie Leistungserfüllung stellt sicher, dass das Liefer- oder Leistungsversprechen eingehalten wurde, was die Basis für Zufriedenheit und Folgeverträge ist.
Bewertungskriterien und Skalen
Vollständigkeit: Wurden alle vertraglich vereinbarten Aufgaben, Arbeitspakete und Liefergegenstände tatsächlich erledigt/geliefert? Oder fehlen Teile der Leistung?.
Konformität mit Spezifikationen: Entsprechen die gelieferten Leistungen genau den vorgeschriebenen Anforderungen und technischen Spezifikationen (Qualität, Menge, Leistungsdaten etc.)? Oder gab es Abweichungen/Toleranzüberschreitungen?.
Einhaltung des Kostenrahmens: (falls relevant) Wurde die Leistung innerhalb des vereinbarten Budgets erbracht, sofern Festpreis oder Maximalbudget vereinbart war? Mehrkosten oder Nachforderungen deuten auf Abweichungen hin.
Bewertungsmaßstab
Oft wird eine Punkte- oder Schulnotenskala verwendet. Beispiel: 100 Punkte bzw. Note 1 (sehr gut) bedeuten, dass alle Leistungen vollständig und ohne Beanstandung erbracht wurden. Abzüge gibt es für Minderleistungen: Wenn bestimmte Teilaufgaben nicht erledigt wurden, Teillieferungen fehlen oder Standardabweichungen vorkamen, reduziert das den Erfüllungsgrad. Eine Skala könnte etwa so aussehen: 100% = alles erfüllt; 80% = Großteil erfüllt mit kleineren Lücken; 50% = nur die Hälfte der Leistungen wie vereinbart; 0% = Leistung in weiten Teilen nicht erbracht. Alternativ wird mit Noten 1–5 oder einem Ampelsystem gearbeitet: Grün = vollständig erfüllt, Gelb = größtenteils erfüllt (einige Lücken), Rot = unzureichend erfüllt. Wichtig ist, dass die Skala standardisiert und nachvollziehbar ist, damit alle Bewerter gleich bewerten.
Bewertungsmethodik
Die Ermittlung des Leistungserfüllungsgrads erfolgt durch einen Soll-Ist-Vergleich zwischen dem Vertrag (Soll-Leistung) und der tatsächlich erbrachten Leistung (Ist-Leistung). Konkret wird der im Vertrag oder Leistungsverzeichnis beschriebene Umfang als Checkliste herangezogen und Punkt für Punkt geprüft, ob die Fremdfirma dies erfüllt hat. Methoden hierfür sind: Dokumentenprüfung – z. B. Abgleich von Berichten, Lieferscheinen, Abnahmeprotokollen gegen die vereinbarte Leistungsliste. Beobachtung vor Ort – während der Leistungserbringung kann überprüft werden, ob die Arbeiten gemäß Vertrag laufen (Stichprobenkontrollen). Ferner bieten sich Feedbackgespräche mit internen Auftraggebern oder Nutzern an: Sie können bestätigen, ob alle Leistungen wie bestellt ankommen. Gegebenenfalls wird auch die Qualität der Leistungserbringung einbezogen (die Abgrenzung zu Kategorie Qualität ist fließend – hier geht es aber primär um Ob und Wie viel, nicht um Wie gut im Detail). Zur Objektivierung können Kennzahlen herangezogen werden, z. B. die Erfüllungsquote (Anzahl erfüllter Leistungspositionen ÷ Anzahl aller vereinbarten Positionen, in %) oder die Anzahl dokumentierter Abweichungen von der Leistung (z. B. 2 von 50 Positionen nicht geliefert = Abweichungen). Diese quantitativen Indikatoren stützen die eher qualitative Einschätzung (“alles erfüllt” vs “einiges fehlte”).
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Erfüllungsquote: Prozentsatz der vereinbarten Leistungspositionen, die tatsächlich erbracht wurden (z. B. 98% der Leistungen gemäß Vertrag ausgeführt).
Anzahl Leistungsabweichungen: Anzahl nicht erfüllter oder nicht abgenommener Leistungsbestandteile (z. B. 1 von 10 Arbeitspaketen nicht fertiggestellt).
Kostenabweichung (%): Kosten-Ist vs. Kosten-Soll in %, sofern relevant (z. B. 0% = im Budget, 5% Überschreitung = leicht drüber).
Nacharbeitsaufwand: Falls aufgrund unvollständiger Leistung Nacharbeiten durch den Auftraggeber nötig waren, in Stunden oder Kosten.
Lieferumfang-Score: Interner Score, der Vollständigkeit und Konformität zusammenfasst (z. B. 9/10 Punkte für Leistungserfüllung).
Abnahmequote: Anteil der Leistungen, der bei der Endabnahme ohne Einschränkungen abgenommen werden konnte (ggf. in %).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
In SAP-basierten Systemen kann die Leistungserfüllung im Rahmen der Lieferantenbewertung in Modulen wie MM/SD oder SRM erfasst werden. Dort lassen sich die einzelnen Leistungspositionen und Meilensteine aus dem Vertrag hinterlegen und ihr Erfüllungsstatus dokumentieren (z. B. “abgeschlossen am Datum X”). Alternativ können Excel-Tools oder Webplattformen eingesetzt werden: Der interne Auftraggeber gibt dort pro Auftrag eine Erfüllungsbewertung ein (etwa per Formular mit Ja/Nein-Fragen zur Leistungserfüllung).
Begründung der Relevanz
In dieser Kategorie geht es um alle schriftlichen Nachweise und Berichte, die die Fremdfirma im Zusammenhang mit ihrer Leistung liefern muss – inkl. technischer Dokumente, Prüfprotokolle, Einsatzberichte – sowie um die korrekte Abrechnung der erbrachten Leistungen (Leistungsnachweise, Stundenzettel, Aufmaße, Rechnungen). In industriellen Umgebungen ist eine lückenlose Dokumentation häufig aus rechtlichen oder qualitätssichernden Gründen vorgeschrieben (z. B. Wartungsdokumentationen, Prüfbücher für Anlagen). Fehlen solche Unterlagen oder werden sie verspätet geliefert, kann das zu Problemen führen, etwa bei Audits (z. B. ISO-Zertifizierung) oder behördlichen Genehmigungen, oder es erschwert die Instandhaltung und Nachverfolgbarkeit von Änderungen. Ebenso wichtig ist eine korrekte und transparente Abrechnung: Fehlerhafte oder intransparente Rechnungen können finanzielle Verluste verursachen oder zu Streitigkeiten führen. Die Bewertung dieses Aspekts stellt sicher, dass die Fremdfirma ihre Dokumentationspflichten erfüllt und vertragsgerecht abrechnet – ein oft unterschätzter, aber vertraglich typischer Aspekt (Stichwort Aufmaß und Abrechnung). Eine Firma, die zwar gute Arbeit leistet, aber nichts dokumentiert oder falsch abrechnet, bringt dem Auftraggeber langfristig wenig Nutzen.
Bewertungskriterien und Skalen:
Vollständigkeit der Dokumentation: Wurden alle geforderten Berichte, Protokolle, Pläne, Nachweisdokumente eingereicht? Falls nein, wie viele oder welche fehlen? (Z. B. 10 von 10 gefordert, 2 fehlten).
Termintreue der Dokumentation: Wurden die Dokumente fristgerecht geliefert (z. B. Wartungsberichte sofort nach dem Einsatz, Prüfzertifikate innerhalb der vereinbarten Frist, Rechnungen zeitnah gestellt)? Musste der Auftraggeber mehrfach nachfordern, weil Berichte oder Nachweise nicht rechtzeitig kamen?
Dokumentenqualität: Entsprechen die Unterlagen den formalen Anforderungen und sind sie verständlich? Beispielsweise: Wurden Formblätter korrekt ausgefüllt, sind Prüfergebnisse nachvollziehbar dokumentiert, enthalten die Berichte keine fachlichen Fehler oder Lücken?
Abrechnung und Aufmaße: Stimmen die gestellten Rechnungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen überein? Passt das abgerechnete Mengengerüst zu den vorher vereinbarten Aufmaßen? Mussten Rechnungen wegen Fehlern (z. B. falscher Preis, falsche Menge) korrigiert werden?
Bewertungsmaßstab
Ein quantitativer Ansatz ist die Prozent-Erfüllung der Dokumentationsanforderungen: 100% wenn alles vollständig und pünktlich geliefert wurde, etwa 80% bei kleineren Lücken (einige Dokumente fehlten oder waren verspätet), und <50% bei erheblichen Mängeln. Alternativ kann man wieder eine Notenskala nutzen: Note 1 = Dokumentation vorbildlich, Note 3 = einige Nachfragen/Nachreichungen nötig, Note 5 = ungenügend (viele Unterlagen fehlten oder Abrechnung fehlerhaft). Denkbar ist auch, separate Kennzahlen zu bilden – etwa einen Dokumentations-Score und einen Abrechnungs-Score –, oft fließen sie aber zusammen, da Dokumentation und Abrechnung eng verknüpft sind (fehlende Dokumente führen oft zu Abrechnungsproblemen). Ein Ampelsystem kann hier wie folgt definiert werden: Grün = alles vollzählig und korrekt, Gelb = kleinere Nachbesserungen oder einzelne Erinnerungen nötig, Rot = unvollständige Dokumentation oder fehlerhafte Abrechnung in erheblichem Maße.
Bewertungsmethodik
Die Bewertung erfolgt durch Durchsicht der eingereichten Dokumente und Abgleich mit den vertraglichen Vorgaben. Praktisch erstellt der Auftraggeber (oder ein Dokumentationsverantwortlicher) nach Auftragsende eine Checkliste aller verlangten Dokumente und prüft ab, welche vorliegen und welche fehlen. Beispiel: Im Vertrag ist festgelegt, dass ein Prüfprotokoll, ein Einsatzbericht und ein Entsorgungsnachweis zu liefern sind – nach Abschluss hakt man diese drei Punkte ab und vermerkt, falls z. B. der Entsorgungsnachweis fehlt. Fehlende oder verspätete Dokumente werden notiert und fließen negativ ein. Ebenso prüft man jede Rechnung: Entspricht sie dem Vertrag (richtige Einheitspreise laut Angebot, richtige Mengen laut Aufmaß, erforderliche Nachweise beigefügt)? Wenn das Unternehmen ein Vier-Augen-Prinzip für Rechnungen hat, wird die Buchhaltung oder der Einkauf involviert und kann rückmelden, ob Rechnungen korrekt waren oder Korrekturen erforderlich wurden. Nützlich ist es, eine Nachforderungs-Liste zu führen: Wie oft und für welche Dokumente musste man der Fremdfirma hinterherlaufen? Jede Mahnung oder Erinnerung könnte z. B. einen Punktabzug bedeuten, da sie extra Aufwand verursacht. Bei größeren Projekten gibt es oft dedizierte Dokumentenmanager, die diese Prüfarbeit übernehmen und am Ende einen Bericht erstellen – dieser fließt dann ebenfalls in die Bewertung ein. Neben der quantitativen Erfassung ist qualitatives Feedback wichtig: Wenn z. B. ein Bericht zwar da war, aber “unverständlich formuliert, wir brauchten 3 Rückfragen”, sollte das ebenfalls notiert und in die Bewertung aufgenommen werden. Insgesamt stützt sich die Methodik auf einen Soll-Ist-Abgleich (geforderte vs. tatsächlich gelieferte Dokumente) und eine Qualitätsprüfung der Unterlagen. In digitalen Workflow-Systemen kann man auch analysieren, wie viele Runden ein Dokument durchlaufen hat, bis es freigegeben wurde (jede extra Runde kann als Indikator für mangelhafte Qualität gewertet werden).
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Dokumentationsvollständigkeit (%): Anteil der vertraglich geforderten Dokumente, der vollständig vorliegt (z. B. 90% wenn 9 von 10 Dokumenten geliefert wurden).
Anzahl Nachforderungen: Wie oft mussten fehlende Dokumente angemahnt/nachgefordert werden (z. B. 2 Nachforderungen erforderlich).
Pünktlichkeitsquote Dokumente: Prozentsatz der Dokumente, die fristgerecht eingereicht wurden (z. B. 80% der Berichte termingerecht, 20% verspätet).
Rechnungsbeanstandungsquote: Anteil der Rechnungen, die ohne Beanstandung durch die Prüfung gingen (z. B. 100% = alle Rechnungen korrekt beim ersten Einreichen). Umgekehrt kann man die Quote fehlerhafter Rechnungen messen.
Durchschnittliche Korrekturläufe: Durchschnittliche Anzahl an Iterationen, bis ein Dokument in Ordnung war (z. B. 1,0 = alle Dokumente direkt ok; 1,5 = im Schnitt eine Korrekturschleife pro Dokument).
Dokumentations-Score: Gesamtnote für “Dokumentation/Abrechnung” im Lieferantenbewertungstool (z. B. Note 2). Diese kann sich aus mehreren Teilaspekten zusammensetzen.
Zeitverzug bei Berichten: Falls relevant, die durchschnittliche Verspätung der eingereichten Berichte gegenüber der geforderten Frist (z. B. Ø 3 Tage zu spät).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Die Erfüllung der Dokumentationspflichten lässt sich in Dokumentenmanagement-Systemen (DMS) oder Projektplattformen gut nachhalten. Beispielsweise kann in SharePoint, Confluence oder einem SAP-DMS eine Dokumentenliste pro Auftrag geführt werden, in der alle erwarteten Dokumente als Einträge vorhanden sind und deren Status (eingereicht / in Prüfung / freigegeben) gepflegt wird. Ein solches System könnte automatisch den Komplettheitsgrad anzeigen (z. B. “8/10 Dokumente erhalten = 80%”). Manche Firmen nutzen einfache Excel-Listen: In der Tabelle stehen alle erforderlichen Dokumente je Auftrag als Zeilen; die Fremdfirma vermerkt “geliefert am [Datum]” und die interne Seite vermerkt “geprüft und ok am [Datum]”. Aus solchen Tabellen kann man ebenfalls ableiten, wie viel (Prozent) vorliegt und wo Lücken sind. Rechnungsdaten liegen üblicherweise im ERP-System (SAP FI/CO); dort gibt es oft Workflows für Rechnungseingangsprüfung. Wenn eine Rechnung wegen Fehlern abgelehnt oder gekürzt wird, kann man dies statistisch erfassen – allerdings ist die Auswertung im Standard aufwändig. Einfacher ist es, im Lieferantenbewertungstool einen Bereich “Dokumentation/Abrechnung” vorzusehen, in dem der Bearbeiter manuell eine Note vergibt und vielleicht die Anzahl der Nachforderungen einträgt. Moderne Plattformen wie SAP Ariba oder Jaggaer erlauben die Verwaltung von Lieferantenakten: Dort kann z. B. hinterlegt werden “alle erforderlichen Zulassungsdokumente vor Auftragsstart vorhanden (Ja/Nein)” und “alle Abschlussdokumente nach Auftragsende geliefert (Ja/Nein)” – diese Felder können dann für Auswertungen herangezogen werden. Ein Dashboard könnte z. B. anzeigen: “Bei 90% der Aufträge von Lieferant X wurden alle Dokumente ohne Nachforderung geliefert” – ein guter Wert. So etwas erleichtert einen Vergleich zwischen Fremdfirmen in Sachen Dokumentation und kann auch intern zeigen, wo Prozesse haken (z. B. wenn bei einem Lieferanten immer wieder Unterlagen fehlen).
Empfehlungen zur Durchführung
Die Bewertung der Dokumentations- und Abrechnungsleistung erfolgt üblicherweise am Ende des Auftrags (bzw. bei sehr langen Projekten abschnittsweise, z. B. nach jedem Projektabschnitt). Zuständig ist die Person, die die Dokumente fachlich entgegennimmt – oft der Fach-Projektleiter – in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherung oder Dokumentationsstelle. Für den Abrechnungsteil wird die Einkaufsabteilung oder Buchhaltung einbezogen, da diese in der Regel die Rechnungsprüfung vornimmt. Deren Feedback (“Waren alle Rechnungen in Ordnung?”) sollte einfließen. Idealerweise enthält der Projektabschlussbericht oder das Abnahmeprotokoll einen Abschnitt zur Dokumentations- und Abrechnungsperformance der Fremdfirma. Bei Dauerverträgen (z. B. im Facility Management) kann man auch einmal jährlich prüfen, ob z. B. die vereinbarten Monats-/Quartalsberichte immer pünktlich kamen und ob die laufenden Rechnungen korrekt waren. Wichtig: Falls Dokumentation als kritisch identifiziert wurde, sollte bereits im Vertrag sehr klar festgelegt sein, welche Dokumente bis wann zu liefern sind – diese Liste bildet die Messlatte für die spätere Bewertung. In die Gesamtbewertung einer Fremdfirma sollte dieser Aspekt gleichberechtigt eingehen, denn eine Firma, die zwar gut arbeitet, aber nichts dokumentiert, bringt langfristig erhebliche Nachteile. Beim Feedback-Gespräch mit der Fremdfirma sollte man positive Leistungen in diesem Bereich hervorheben (“Ihre Dokumentation war komplett und sehr übersichtlich – das hat uns viel Zeit gespart, danke.”) und negative Punkte konstruktiv ansprechen (“Wichtige Unterlagen fehlten und mussten mehrfach angefordert werden – bitte verbessern Sie hier Ihren Prozess.”). So erkennt der Dienstleister, dass auch dieser “bürokratische” Teil ernst genommen wird und Bestandteil der Leistung ist.
Begründung der Relevanz
Eine offene und effektive Kommunikation ist das Rückgrat einer reibungslosen Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Selbst wenn ein Vertrag inhaltlich alles regelt, können Missverständnisse, unklare Absprachen oder mangelhafter Informationsfluss zu Fehlern, Verzögerungen oder Konflikten führen. Daher bewertet man, wie gut die Fremdfirma erreichbar ist, Informationen weitergibt und kooperationsbereit agiert. Gute Kommunikation äußert sich z. B. darin, dass Probleme frühzeitig gemeldet und aktiv Lösungsvorschläge angeboten werden, anstatt Dinge eskalieren zu lassen. Bei komplexen Projekten oder Baustellen verhindert eine klare Abstimmung zudem gegenseitige Behinderungen und fördert die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ebenso ist eine konstruktive Kommunikationskultur Grundlage für langfristige Partnerschaften und Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Bewertungskriterien und Skalen:
Erreichbarkeit und Reaktionszeit: Wie schnell reagiert die Fremdfirma auf Anfragen, Störungen oder Änderungswünsche? (Beispiel: Reaktion innerhalb weniger Stunden = sehr gut, erst nach mehreren Tagen = schlecht). Auch die Erreichbarkeit außerhalb der Kernzeiten bei Notfällen könnte hier betrachtet werden.
Informationsverhalten: Werden wichtige Informationen proaktiv mitgeteilt? (Z. B. Meldung drohender Verzögerungen oder Risiken, ohne dass der Auftraggeber nachfragen muss.) Kommuniziert der Projektleiter der Fremdfirma offen und transparent?
Kooperationsbereitschaft: Wie gut lässt sich die Fremdfirma auf Absprachen ein? Ist sie flexibel in der Kommunikation – z. B. bereit, an regelmäßigen Abstimmungsmeetings teilzunehmen und bei Bedarf zusätzliche Abstimmungen durchzuführen?
Dokumentation der Kommunikation: Werden Besprechungsergebnisse schriftlich festgehalten und vereinbarte To-Dos dokumentiert? Sind Berichte und E-Mails klar und verständlich formuliert, so dass Missverständnisse vermieden werden?
Bewertungsmethodik
Die Kommunikations- und Kooperationsqualität wird hauptsächlich durch Feedback der internen Beteiligten erfasst. Üblich ist ein Debriefing-Gespräch nach Abschluss eines Projekts oder Auftrags, in dem auch die Zusammenarbeit reflektiert wird. In diesem Gespräch oder Meeting kann gezielt gefragt werden: “Wie beurteilen Sie die Abstimmung mit der Fremdfirma? Gab es Kommunikationsprobleme?” Wichtig ist, mehrere Perspektiven einzuholen – etwa vom Projektleiter, vom Betrieb/der Produktion, vom Einkauf etc., die Kontakt zur Fremdfirma hatten. Ergänzend können schriftliche Umfragen eingesetzt werden: z. B. ein kurzer Online-Fragebogen an alle internen Teammitglieder, um die Zusammenarbeit zu bewerten. In dieser Umfrage können die oben genannten Kriterien als Fragen auftauchen. Ein weiteres Element ist die Dokumentenanalyse: Man schaut sich an, ob Berichte vollständig waren, ob Protokolle geführt wurden, ob auf E-Mails zeitnah geantwortet wurde oder ob es Eskalationen gab, weil Informationen fehlten. Jede solche Beobachtung (z. B. “Bericht xy war unklar, musste nachgefordert werden” oder “E-Mail-Antworten kamen immer erst nach 1 Woche”) sollte der Bewertende notieren, um sie in die Beurteilung einfließen zu lassen. Falls im Unternehmen ein dedizierter Fremdfirmenkoordinator existiert (eine Person, die als Schnittstelle zu allen Fremdfirmen fungiert), kann auch dessen Einschätzung eingeholt werden: Er hat oft einen guten Überblick, ob die Fremdfirma kooperativ war, z. B. in Sicherheits- oder Koordinationsbesprechungen. In manchen Fällen wird sogar beidseitiges Feedback erhoben – d. h. auch die Fremdfirma darf die Kommunikation des Auftraggebers bewerten. Das fließt zwar nicht in die Bewertung der Fremdfirma ein, kann aber bilateral genutzt werden, um Prozesse auf beiden Seiten zu verbessern.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Durchschnittliche Reaktionszeit: Zeit zwischen einer Anfrage des Auftraggebers und der Reaktion der Fremdfirma (z. B. Ø 4 Stunden bei Störungsmeldungen, gemessen evtl. über ein Ticket-System).
Kommunikationszufriedenheit (Score): Durchschnittliche Bewertungsnote aus interner Umfrage zur Kommunikation (z. B. 1,8 auf einer Skala von 1=sehr gut bis 5=schlecht).
Anzahl Eskalationen: Wie oft mussten Themen eskaliert werden, weil die Kommunikation im operativen Team nicht funktionierte (z. B. 0 Eskalationen = gut).
Meeting-Teilnahmequote: Anteil der geplanten Abstimmungsmeetings, an denen die Fremdfirma teilgenommen hat (z. B. 100% oder Fehlquote in %).
Dokumentationsgrad Kommunikation: Anteil der Meetings/Absprachen, die mit einem schriftlichen Protokoll abgeschlossen wurden (z. B. 90% aller Baubesprechungen protokolliert).
Ticket-Feedback-Rate: Falls ein Ticket-System genutzt wird, die Quote der Tickets, bei denen der Dienstleister Rückfragen stellte oder Unklarheiten hatte (niedrigere Quote wäre besser, da das impliziert, dass Anforderungen klar kommuniziert wurden).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Kommunikation an sich ist schwer in Zahlen zu fassen, aber digitale Tools können indirekte Messgrößen liefern. So lässt sich etwa in einem Ticket- oder Issue-Tracking-System auswerten, wie schnell der Dienstleister auf Tickets reagiert hat (z. B. Average Response Time). Viele Service-Desk-Systeme bieten Statistiken zur Reaktions- und Lösungszeit, was Hinweise auf die Responsiveness gibt. E-Mail-Logs systematisch auszuwerten ist aus Datenschutzgründen heikel; stattdessen kann man auf Kollaborationsplattformen (MS Teams, Slack, Projektmanagement-Tools) schauen, ob Aufgaben pünktlich aktualisiert wurden oder ob lange Inaktivitätspausen auffielen. Ein pragmatischer Ansatz ist, die Bewertungsfragen zur Kommunikation in einem Web-Formular digital ausfüllen zu lassen und zentral zu speichern. Beispielsweise ein Intranet-Formular “Bewertung Kommunikation Fremdfirma X” mit 5–10 Fragen, die per Klick (Likert-Skala) beantwortet werden – die Ergebnisse fließen in eine kleine Datenbank und können später ausgewertet werden. In SAP gibt es für “weiche” Kriterien wie Kommunikation oft Freitext- oder Notenfelder im Lieferantenbewertungsmodul, die man manuell pflegen kann. Alternativ kann man die interne Umfrage via Excel oder Umfragetools (Forms, SurveyMonkey etc.) durchführen und die Ergebnisse anschließend konsolidieren. Moderne Lieferantenmanagement-Software ermöglicht auch 360°-Feedback: Mehrere Personen können online ihre Bewertung abgeben, und die Software errechnet daraus Durchschnittswerte und speichert Kommentare. Dadurch erhält man ein breiter abgestütztes Ergebnis, und die Daten sind direkt digital verfügbar für Berichte.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Bewertung der Kommunikation erfolgt typischerweise nach Abschluss der Zusammenarbeit, solange die Eindrücke noch frisch sind. Verantwortlich ist der Auftragsverantwortliche (Projektleiter, Bauleiter etc.), der oft im Gespräch mit seinem Team die Kommunikationsleistung der Fremdfirma beurteilt. Es ist sinnvoll, mehrere Meinungen einzuholen – beispielsweise Feedback von der Produktion, von der Instandhaltung oder anderen beteiligten Abteilungen –, besonders wenn das Projekt bereichsübergreifend war. Die Frequenz richtet sich nach der Auftragslage: Bei jedem größeren Einsatz sollte am Ende eine Kommunikationsbewertung stattfinden; bei kontinuierlichen Dienstleistern mindestens einmal jährlich im Rahmen eines Jahresgesprächs oder Reviews. Die Ergebnisse der Kommunikationsbewertung sollten der Fremdfirma als Feedback zurückgespielt werden, idealerweise in einem Abschluss- oder Jahresgespräch. So erfährt der Auftragnehmer, wo es ggf. hakte (z. B. “Informationen kamen oft zu spät, was zu Missverständnissen führte”) und kann sich verbessern. Gleichzeitig sollten positive Aspekte hervorgehoben werden (“Kommunikation war sehr transparent – das half uns, Probleme schnell zu lösen”), um Best Practices zu verstetigen. Intern ist es ratsam, gute Beispiele gelungener Kommunikation zu dokumentieren, um daraus Lernfelder für andere Projekte abzuleiten.
Begründung der Relevanz
In einer langfristigen Zusammenarbeit wünschen sich Auftraggeber Fremdfirmen, die innovativ und mitdenkend sind. Innovationsfähigkeit zeigt sich darin, dass der Dienstleister neue Technologien, Ideen oder Verbesserungen einbringt, die dem Auftraggeber Vorteile verschaffen – sei es Kosteneinsparungen, Zeitgewinn oder Qualitätssteigerungen. Gerade in dynamischen Branchen, wo sich Technologien und Anforderungen schnell ändern, ist ein Partner, der sich proaktiv anpasst und Verbesserungen vorschlägt, äußerst wertvoll. Die Bewertung dieses Kriteriums soll einen Anreiz schaffen, dass Fremdfirmen nicht nur Dienst nach Vorschrift leisten, sondern sich als Partner für kontinuierliche Verbesserung verstehen. Ein innovativer Auftragnehmer kann über die Vertragsleistung hinaus zur Optimierung von Prozessen beitragen und dadurch eine Win-Win-Situation schaffen.
Bewertungskriterien und Skalen
Verbesserungsvorschläge: Wie viele konstruktive Vorschläge zur Prozessverbesserung oder Problemlösung hat die Fremdfirma eingebracht? (Z. B. neue Arbeitsmethoden, Änderung von Abläufen, Materialalternativen, die effizienter sind).
Einsatz neuer Technologien/Methoden: Hat der Dienstleister moderne Techniken, Tools oder Verfahren eingesetzt? (Beispiel: Einsatz von digitalen Tools für Dokumentation, Nutzung von innovativem Equipment oder speziellen Verfahren). Waren diese Neuerungen erfolgreich bzw. nützlich?
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung: Hält der Auftragnehmer sein Know-how aktuell? (Indikatoren: regelmäßige Schulungen des Personals, neue Zertifizierungen, Teilnahme an Fachkonferenzen, nachgewiesene Entwicklung neuer Fähigkeiten).
Kreative Reaktion auf Änderungen: (Überschneidung mit Flexibilität) – Wie schnell und ideenreich reagiert die Firma auf veränderte Anforderungen oder auftretende Probleme? Findet sie unkonventionelle Lösungen?
Bewertungsmaßstab
Oft wird kein streng quantitatives Maß angelegt, sondern eine qualitative Bewertung mit Gewichtungen. Man kann aber z. B. ein Punktesystem definieren: bis zu 40 Punkte für Vorschlagswesen/Problemlösung, bis zu 30 Punkte für Technologieeinsatz, bis zu 30 Punkte für Anpassungsfähigkeit und Weiterbildung. So käme eine Gesamtsumme (z. B. 85/100 Punkte) zustande. Alternativ vergibt der Betreuer eine Gesamtnote mit kurzer Begründung (z. B. “Note 2, da zwei hilfreiche Verbesserungsvorschläge gemacht und neue Anforderungen schnell umgesetzt wurden”). Manche Unternehmen besprechen Innovations- und Flexibilitätsaspekte lieber qualitativ im Rahmen von Lieferantengesprächen, statt sie streng zu quantifizieren. Dennoch sollte ein Bewertungsschema definiert sein, um Einheitlichkeit sicherzustellen – etwa: 1 = übertrifft Erwartungen durch proaktive Verbesserungen, 3 = erfüllt Erwartungen, bringt keine besonderen Impulse, 5 = enttäuschend, zeigt keinerlei Initiative. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Bewertungsmethodik
Dieser Bereich wird vorrangig durch Beobachtung und Beurteilung des Auftraggebers erfasst. Es empfiehlt sich, während der Projekt-/Vertragslaufzeit Beispiele für Innovationsbeiträge zu notieren: Hat die Fremdfirma von sich aus Optimierungspotenzial aufgezeigt? (z. B. “Dienstleister schlug vor, ein effizienteres Verfahren X einzusetzen, was 10% Zeit sparte” – solch eine Notiz würde später eine gute Bewertung untermauern). Ebenso sollte festgehalten werden, wenn der Dienstleister bei Problemen nur auf Anweisung reagierte statt selbst Lösungen zu entwickeln. Ein guter Indikator sind Workshops oder Verbesserungsmeetings: Nimmt die Fremdfirma aktiv teil und bringt Ideen ein, oder bleibt sie passiv? In einigen Unternehmen gibt es formelle Lieferantenentwicklungsprogramme, bei denen die technische Kompetenz und die Vorschlagsquote von Lieferanten regelmäßig bewertet werden. Auch ein Benchmarking kann helfen: Wenn von fünf vergleichbaren Dienstleistern einer regelmäßig Optimierungen vorschlägt und die anderen nicht, sollte das entsprechend honoriert werden. Dokumentationsquellen sind z. B. Protokolle von Projektbesprechungen, in denen Vorschläge der Fremdfirma festgehalten sind, oder Berichte über Pilotprojekte, die mit dem Lieferanten durchgeführt wurden (hat er hier innovative Lösungen eingebracht?). Meist erfolgt die Bewertung letztlich durch den fachlichen Betreuer (Projektleiter, technischer Ansprechpartner) auf Basis seiner Wahrnehmung, ggf. validiert durch das Team. Wenn verfügbar, kann auch das Einkaufsteam oder ein Lieferantenmanager hinzugezogen werden, um eine externe Perspektive zu geben (ggf. weiß der Einkauf, ob der Lieferant für andere Kunden Innovationen umgesetzt hat).
Beispiele für Kennzahlen und KPIs:
Anzahl Verbesserungsvorschläge: Zahl der vom Dienstleister eingebrachten Ideen/Verbesserungsvorschläge während der Vertragslaufzeit (z. B. 3 konkrete Vorschläge im letzten Jahr).
Umsetzungsquote Vorschläge: Anteil der Vorschläge, die tatsächlich umgesetzt wurden bzw. zu messbaren Verbesserungen führten (z. B. 2 von 3 wurden realisiert).
Investitionen in Weiterbildung: Anzahl der relevanten Schulungen/Zertifikate, die das Fremdfirmen-Team erworben hat (als Hinweis auf Know-how-Pflege).
Technologie-Index: Subjektiver Index, ob und in welchem Maß moderne Technologien eingesetzt wurden (z. B. 0 = keine neuen Tools, 1 = einige Tools, 2 = führend im Technikeinsatz).
Innovationsworkshops: Anzahl gemeinsamer Innovationsworkshops oder Besprechungen pro Jahr, an denen der Lieferant aktiv teilnimmt (z. B. 1 Innovationsworkshop/Jahr).
Innovationsscore: Gesamtbewertung Innovationsfähigkeit (z. B. 8/10), evtl. gemittelt aus Team-Feedback.
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Innovationsbeiträge können über Ideen-Management-Systeme oder Wissensdatenbanken erfasst werden. Beispielsweise könnte jede von der Fremdfirma eingereichte Verbesserungsidee in einem Ideenportal registriert und mit einem Status versehen werden (umgesetzt/nicht umgesetzt). Aus solchen Systemen lässt sich dann automatisch die Anzahl eingereichter Ideen pro Lieferant ermitteln. In gängigen ERP-Lieferantenbewertungsmodulen ist “Innovationsfähigkeit” oft nur als Freitext oder manuelles Feld vorhanden – hier muss der Score also vom Betreuer manuell eingetragen werden. Manche Unternehmen erweitern ihr Excel-Auswertungsbogen um eine Spalte “Innovationsgrad”: Dort kann aus vordefinierten Textbausteinen ausgewählt werden (z. B. “über Erwartung (Note 1)”, “erwartungsgemäß (Note 3)”, “keine Initiative (Note 5)”), sodass eine gewisse Standardisierung erreicht wird. In einer Webplattform kann man der Fremdfirma ermöglichen, Referenzen oder Case Studies hochzuladen, die ihre Innovationskraft belegen (z. B. Berichte über erfolgreich umgesetzte neue Lösungen). Diese kann der Fachbereich einsehen und bewerten. Wichtig ist, qualitative Inputs digital festzuhalten – z. B. in einem Kommentarfeld “Bemerkung Innovationsbeitrag” innerhalb der Bewertungsmaske – damit bei späteren Reviews nachvollziehbar bleibt, welche konkreten Innovationen zur Bewertung geführt haben.
Empfehlungen zur Durchführung
Die Innovationsfähigkeit wird meist im Rahmen der jährlichen Lieferantenbewertung beurteilt, da echte Innovationen oft erst über einen längeren Zeitraum sichtbar werden. Verantwortlich ist der fachliche Ansprechpartner oder der strategische Einkauf, der auch Markttrends kennt und den Beitrag des Lieferanten daran einschätzen kann. In strategischen Partnerschaften finden oft separate Innovations-Workshops oder Technologie-Tage statt; die Ergebnisse daraus (z. B. vorgestellte Ideen, Pilotprojekte) sollten in die Bewertung einfließen. Wenn ein Auftrag nur sehr kurz ist (z. B. ein einmaliger Reparatureinsatz), ist das Kriterium Innovationsfähigkeit eventuell nicht anwendbar oder wird vermerkt mit “nicht bewertet” – hier sollte man es nicht künstlich erzwingen. Bei langfristiger Zusammenarbeit hingegen sollte mindestens jährlich evaluiert werden: Hat der Dienstleister Verbesserungen beigetragen?. Die Ergebnisse können direkt in die strategische Lieferantenentwicklung einfließen – beispielsweise gibt man bei zukünftigen Vergaben solchen Partnern den Vorzug, die sich als innovativ erwiesen haben. Es empfiehlt sich, das Thema Innovation auch im Jahresgespräch mit dem Dienstleister anzusprechen: Lob für Geleistetes und Festlegen von konkreten Innovationszielen fürs kommende Jahr (z. B. “mindestens 2 Verbesserungsworkshops, Einführung eines neuen Tools XY, Reduzierung Prozesszeit um 5%” als gemeinsame Zielvereinbarung). So wird Innovation zu einem festen Bestandteil der Zusammenarbeit.
Begründung der Relevanz
Flexibilität einer Fremdfirma bedeutet, dass sie auf geänderte Anforderungen, Mengen, Termine oder Umstände schnell und angemessen reagieren kann. In der Praxis ändern sich Projekte häufig: Termine verschieben sich, der Leistungsumfang wird erweitert oder reduziert, ungeplante Ereignisse (z. B. ein Maschinenausfall, Wetterprobleme) treten ein. Ein flexibler Dienstleister kann hier ohne großen Formalismus gegensteuern – etwa zusätzliches Personal bereitstellen, Sonderschichten fahren oder geänderte Spezifikationen sofort umsetzen. Dies ist für den Auftraggeber “Gold wert”, da es Ausfallzeiten minimiert und die Zielerreichung sicherstellt. Ein unflexibler Partner dagegen würde beim kleinsten Änderungswunsch auf Vertragspassagen pochen, Nachträge verhandeln oder wäre organisatorisch nicht in der Lage, sich anzupassen, was den Projektfortschritt hemmt. Flexibilität wird deshalb oft in einem Atemzug mit Zuverlässigkeit genannt und ist ein wichtiger Aspekt einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung.
Bewertungskriterien und Skalen
Reaktionsfähigkeit auf Änderungen: Wie schnell und kooperativ wurden kurzfristige Änderungswünsche oder Plananpassungen umgesetzt? (Beispiel: “sofort und unproblematisch” = sehr gut; “nur widerwillig oder mit deutlicher Verzögerung” = schlecht).
Handhabung zusätzlicher Anforderungen: Konnte die Fremdfirma bei Bedarf zusätzliche Ressourcen (Personal, Equipment) bereitstellen? War sie bereit, den Leistungsumfang flexibel auszuweiten oder umzudisponieren, wenn dies nötig war?
Umgang mit unvorhergesehenen Problemen: Wenn überraschende Hindernisse auftraten (z. B. Material fehlt, ein wichtiges Gerät fällt aus), hat der Dienstleister improvisieren können, um das Ziel dennoch zu erreichen? (Z. B. Ersatzmaterial beschafft, Alternativlösung gefunden).
Flexibilität innerhalb vertraglicher Grenzen: Hielt sich die Firma zwar an formale Prozesse, zeigte aber innerhalb dieser Spielräume Agilität? (Natürlich ist keine Vertragsverletzung gemeint, aber z. B. Kulanz bei kleineren Abweichungen oder pragmatisches Vorgehen bei Änderungen, ohne gleich formale Nachträge zu fordern).
Bewertungsmethodik
Die Bewertung erfolgt durch Rückschau auf den Projektverlauf und insbesondere auf alle Änderungen, die es gab. Der Auftraggeber sollte festhalten, wann und wie die Fremdfirma auf Planänderungen reagiert hat. Positive Beispiele: “Am Tag X wurde zusätzliches Personal angefordert – Dienstleister stellte binnen 24h drei zusätzliche Fachkräfte bereit.” So etwas deutet auf hohe Flexibilität hin und sollte in der Bewertung erwähnt werden. Negative Beispiele: “Änderung der Spezifikation wurde nur gegen Aufpreis und mit zwei Wochen Verzögerung akzeptiert.” – das zeigt geringe Flexibilität. Es empfiehlt sich, im Projektbericht oder Abschlussprotokoll einen Abschnitt zu Änderungen zu führen. Zusätzlich kann man intern die Beteiligten fragen: “Wie empfandet ihr die Flexibilität des Dienstleisters bei Änderungswünschen?”. Hier geht es vor allem um Beobachtungen und Dokumentation während der Leistung. In agilen Projekten könnte man bewerten, wie der Lieferant in Change-Meetings oder Daily Stand-ups mitgewirkt hat: Hat er aktiv geholfen, Lösungen zu finden, oder blockierte er Änderungen? Auch Eskalationsfälle werden herangezogen: Musste häufig formell nachverhandelt werden (ein Zeichen von Inflexibilität) oder wurden pragmatische Lösungen auf Arbeitsebene gefunden?. Eine formalisierte Methode (z. B. Punkte je Change Request) gibt es selten, meist stützt man sich auf die qualitative Einschätzung des Projektteams und die Zahl der dokumentierten Vorfälle.
Beispiele für Kennzahlen und KPIs
Anzahl Change Requests: Wie viele Änderungsanträge/-wünsche gab es seitens des Auftraggebers und wie viele davon konnten problemlos umgesetzt werden? (Z. B. 5 CRs, alle erfüllt = sehr flexibel).
Durchschnittliche Umsetzungsdauer für Änderungen: Zeit zwischen Änderungsanforderung und Umsetzung durch den Dienstleister (z. B. im Mittel 2 Tage für Umsetzung kleiner Änderungen).
Zusatzaufwände erfüllt: Prozentsatz der angefragten zusätzlichen Leistungen/Ressourcen, die vom Dienstleister bereitgestellt wurden (z. B. 100% aller Zusatzschichten wurden ermöglicht).
Anzahl Nachtragsverhandlungen: Wie oft wurden formal Nachträge/Vertragsänderungen gefordert, obwohl Änderungen auch unbürokratisch hätten gelöst werden können (niedrige Zahl ist positiv).
Flexibilitäts-Score: Interner Score oder Note (z. B. Note 2) für Flexibilität, basierend auf Teamfeedback und dokumentierten Fällen.
Eskalationsquote bei Änderungen: Anteil der Änderungen, die zu Eskalationen führten (z. B. 0 von 5 Änderungswünschen eskalierten).
Hinweise zur digitalen Erfassung und Integration
Flexibilitätsbewertungen werden häufig in Freitextfeldern oder Kommentarfeldern dokumentiert, da sie schwer durch rein numerische Daten belegbar sind. Trotzdem können einige Daten als Indikatoren dienen: etwa die Anzahl der Change Requests und die Durchlaufzeit zu deren Genehmigung. Wenn das Unternehmen ein Änderungsmanagement-Tool nutzt (sei es ein Modul im ERP oder ein separates System), kann man auswerten, wie schnell Änderungen vom Lieferanten akzeptiert und umgesetzt wurden. In Ticket-Systemen ließe sich schauen, ob viele Tickets wegen Änderung der Anforderungen “wiedereröffnet” werden mussten oder wie oft Planungstickets umdatiert wurden – das kann Hinweise geben. Praktischer ist meist, im Bewertungsformular (Excel oder Web) einen Abschnitt “Flexibilität” zu haben: Der Verantwortliche kreuzt eine Einstufung an (z. B. sehr hoch / hoch / mittel / gering / sehr gering) und fügt einen kurzen Kommentar hinzu. Diese Angaben können digital aggregiert werden. Einige Lieferantenbewertungstools erlauben es, Freitextbewertungen auszuwerten, z. B. nach Häufigkeit bestimmter Wörter (“sehr flexibel”, “unflexibel”) mittels Text Mining – das ist aber eine fortgeschrittene Technik und wird selten genutzt. In der Regel wird die Flexibilität analog zur Kommunikation als Teil der Scorecard im System hinterlegt und manuell gepflegt.
Empfehlungen zur Durchführung
Flexibilität wird typischerweise zusammen mit den anderen Kriterien nach Projektende oder im jährlichen Lieferantenreview bewertet. Wieder ist der Projektleiter bzw. technische Betreuer Hauptverantwortlicher. Bei größeren, mehrjährigen Projekten empfiehlt es sich, das Thema Flexibilität bereits während der Durchführung anzusprechen – z. B. in Quartalsfeedbacks – um bei Bedarf kurzfristig gegenzusteuern, falls der Dienstleister sich sehr unflexibel zeigt. Für die Bewertung sollte das Feedback des gesamten Teams einbezogen werden: Man kann z. B. im Abschlussmeeting jeden beteiligten internen Mitarbeiter kurz fragen, wie er die Flexibilität einschätzt, um subjektive Einzelverzerrungen zu minimieren. Da Flexibilität oft erst im Krisenfall sichtbar wird, sollte jeder bekannte Vorfall dokumentiert und in die Bewertung aufgenommen werden. Der ausgefüllte Bewertungsbogen wird idealerweise intern verteilt – insbesondere an den Einkauf –, damit bei zukünftigen Vergaben bekannt ist, wie flexibel (oder nicht) ein Anbieter ist. Besonders flexible Fremdfirmen können für eilige oder Änderungsintensive Aufträge bevorzugt beauftragt werden; das setzt jedoch voraus, dass diese Information systematisch erfasst und abrufbar ist (z. B. in der Lieferantendatenbank als Teil des Lieferantenprofils). Schließlich sollte man positives Feedback auch hier direkt an den Dienstleister geben, z. B.: “Sie haben sich sehr flexibel gezeigt, als wir kurzfristig den Zeitplan ändern mussten – dafür bedanken wir uns, das hat das Projekt gerettet.” Negative Punkte wie mangelnde Flexibilität sollten offen angesprochen werden, aber auch mit Erwartungen verbunden: “Bei künftigen Änderungen erwarten wir von Ihnen mehr Entgegenkommen, sonst müssen wir über Alternativen nachdenken.” So weiß die Fremdfirma, woran sie ist, und hat die Chance, sich zu verbessern.
