Bei der Auswahl eines Auftragnehmers muss der Kunde nicht nur wirtschaftliche Aspekte wie Preisgestaltung und Auftragsdauer berücksichtigen, sondern auch Sicherheit und Gesundheit priorisieren. Es ist ratsam, von externen Firmen Referenzen, wie zum Beispiel Unfallstatistiken der letzten Jahre oder Zertifizierungen, anzufordern.
Nach der Auswahl des Auftragnehmers wird zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ein Vertrag abgeschlossen, in den die "Arbeitsschutzrichtlinien für Auftragnehmer" aufgenommen werden.
Die festgelegten Arbeitsschutzrichtlinien regeln Anmeldungen, Anweisungen, Verhalten in normalen und Notfallsituationen, Pflichten, Weisungsbefugnisse, Beschränkungen und vieles mehr. Der Auftragnehmer sollte die Einhaltung dieser Arbeitsschutzrichtlinien bestätigen, möglicherweise durch eine "Auftragnehmererklärung".
Der Vertrag sollte auch Bestimmungen über den Personaleinsatz durch den Auftragnehmer enthalten. So sollte zum Beispiel festgelegt werden, dass der Auftragnehmer nur geeignetes, ausreichend geschultes Personal einsetzt, das alle relevanten Gesetze, Tarifverträge und weitere Vorschriften einhält.
Plant der Auftragnehmer, Subunternehmer einzusetzen, muss er den Kunden vor Arbeitsbeginn darüber informieren. Im Vertrag sollte eine Klausel verankert werden, die dem Kunden das Recht einräumt, den Einsatz von Subunternehmern abzulehnen.