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Kontinuierliche Eigenüberwachung des AN

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Kontinuierliche Eigenüberwachung des Auftragnehmers

Kontinuierliche Eigenüberwachung des Auftragnehmers

Im arbeitsteiligen Industrie‑ und Dienstleistungssektor ist das Miteinander von Eigen‑ und Fremdpersonal längst Normalität. Schon das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet mehrere Arbeitgeber zur Kooperation (§ 8 ArbSchG) und setzt damit voraus, dass jede Partei ein zuverlässiges Eigenüberwachungs‑ und Informationssystem betreibt, das sich nahtlos in die Risikosteuerung des anderen integriert. Die nachfolgende Ausführungen beleuchtet die Perspektive des Auftraggebers– und zeigt, wie sich seine jeweiligen Rechte, Pflichten und Interessen im gemeinsamen Dokumentations‑ und Kontrollregime der kontinuierlichen Eigenüberwachung der Fremdfirma verschränken. Die kontinuierliche Eigenüberwachung der Fremdfirma ist kein Selbstzweck. Für den Auftraggeber minimiert sie Haftungs‑ und Reputationsrisiken, sichert die Lieferkette und belegt verantwortungsvolle Unternehmensführung gegenüber Investoren und Behörden. Für die Fremdfirma schafft sie Marktzugang, betriebliche Effizienz und – nicht zuletzt – einen belastbaren Compliance‑Shield gegen Ordnungs‑ und Strafverfolgung. Dokumente sind dabei nicht bloß Papier, sondern die Datenspur, an der sich Reifegrad, Wirksamkeit und Integrität des Systems ablesen lassen. Wer Transparenz konsequent verankert, wird aus einem potenziellen „Pflichtenkorsett“ einen strategischen Wettbewerbsvorteil formen.

Eigenüberwachung als Bestandteil der Qualitätssicherung

Rechtsquellen und Haftungsrahmen

Der Auftraggeber bleibt ungeachtet der Auslagerung betrieblicher Tätigkeiten Arbeitgeber am Ort. Er haftet aus § 618 BGB und deliktisch (§§ 823 ff.) für Organisationsmängel, sofern er die Auswahl, Unterweisung oder Überwachung der Fremdfirma vernachlässigt. Verstöße gegen öffentlich‑rechtliche Pflichten führen zu Bußgeldern nach § 25 ArbSchG und – seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz 2024 – zu behördlichen Schwerpunktprüfungen auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent. (bmas.de)

Strategische Motive für Eigenüberwachungsanforderungen

  • Risikotransparenz: Nur wenn der Auftragnehmer permanent misst, dokumentiert und meldet, kann der Auftraggeber seine Koordinations‑ und Steuerungspflichten erfüllen und etwaige Störungen der Wertschöpfungskette frühzeitig erkennen.

  • Compliance‑Defence: Der Bundesgerichtshof erkennt ein wirksames Compliance‑System als bußgeld‑ und strafmildernd an (BGH 1 StR 265/16). Ein dokumentiertes Eigenmonitoring der Fremdfirma ist dafür zwingender Bestandteil. (d-nb.info)

  • Lieferkette & ESG: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt laufende Risiko­analysen und Abhilfemaßnahmen auch gegenüber unmittelbaren Vertragspartnern. Konsequentes Fremdfirmen‑Monitoring ist damit zu einem ESG‑Kriterium und Vergabefaktor geworden. (bmas.de)

Auswahl‑, Steuerungs‑ und Auditprozess

  • Pre‑Qualification durch Selbstauskunft, Zertifikate (DIN 77200‑1, ISO 45001) und Referenzen.

  • Vertragliche Verankerung eines Eigenüberwachungs‑Pflichtenprogramms, inkl. Meldefristen, KPI‑Katalog, Eskalationsstufen und Sanktionsmechanismen (Vertragsstrafe, Leistungsverweigerungsrecht).

  • Inbetriebnahme‑Audit zur Plausibilisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Qualifikationsnachweisen.

  • Laufendes Performance‑Monitoring via Dashboard; Review‑Meetings in festgelegten Intervallen.

  • Joint Management Reviews, um Wirksamkeit, Zielerreichung und neue Rechtsänderungen (z.B. CSDDD) zu bewerten.

Kerndokumente aus Sicht des Auftraggebers

Dokumententyp

Zweck

Prüfschwerpunkt

Mindestaufbewahrung*

Bemerkung

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Risikoerkennung

Vollständigkeit, Aktualität

10 Jahre

§ 6 ArbSchG analog

Audit‑Checkliste & CAPA‑Protokoll

Abweichungsanalyse

Fristgerechte Maßnahmen

10 Jahre

CAPA = Corrective & Preventive Action

KPI‑Dashboard

Performance

Schwellenwerte, Trends

3 Jahre

Exportierbare CSV‑/JSON‑Formate

Unterweisungsnachweise

Regressabsicherung

Teilnahmedichte

2 Jahre

Digital signiert

Ereignis‑/Störmeldungen

Lessons Learned

Root‑Cause

5 Jahre

Echtzeit‑Schnittstelle

Aufbewahrungsfristen richten sich nach §§ 257 HGB, 147 AO und spezialgesetzlichen Vorgaben.

Nutzenbilanz

Unternehmen, die ein automatisiertes Fremdfirmen‑Dashboard betreiben, berichten eine Reduktion ungeplanter Anlagenstillstände um 12 %, eine 30 % schnellere Abwicklung behördlicher Nachfragen und deutliche Vorteile in ESG‑Ratings.

Schnittstellen beider Systeme

Prozessphase

Auftraggeber

Fremdfirma

Gemeinsame Dokumente

Vergabe

Lastenheft, Qualifikationsmatrix

Präqualifikationsmappe

Pre‑Qualification‑Checkliste

Planung

Betriebsanweisung, Verkehrswegeplan

Gefährdungsbeurteilung

Koordinations‑GBU

Ausführung

Baustellenbegehung, Spot Checks

Tagesbericht, Abweichungsprotokoll

Joint Daily Log

Überprüfung

Fremdaudit, KPI‑Review

Interner Auditbericht

Audit‑Scorecard

Abschluss

Leistungsabnahme, Lessons Learned

Abschlussbericht

Combined Close‑out‑Report

Die Schnittstelle kulminiert in der gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung: Erst wenn beide Parteien ihre Risiken konsolidieren, entsteht ein vollumfängliches Bild der Exposition – Voraussetzung für § 8 ArbSchG‑Konformität

Dokumente der kontinuierlichen Eigenüberwachung – Detailanalyse

Kategorie

Typischer Inhalt

Erforderliche Metadaten

Häufige Mängel

Best‑Practice‑Hinweis

Gefährdungs‑dokumente

Tätigkeits‑ und Stoffbeschreibung, Schutzmaßnahmen

Arbeitsbereich, Datum, Version, Prüfer

Veraltete Versionen, fehlende Unterschriften

QR‑Code‑basierte Versionierung

Audit‑Unterlagen

Checklisten, Abweichungslisten, CAPA‑Plan

Auditteam, Scope, Auditkriterien

fehlende Wirksamkeitsprüfung

„5‑Why“‑Analyse zwingend dokumentieren

KPI‑Reports

KPI‑Score

Berechnungsformel, Datenquelle

fehlende Plausibilitätsprüfung

Automatisches Pull aus Sensor‑DWH

Schulung & Unterweisung

Agenda, Teilnehmerliste, Ergebnisse

Trainer, Qualifikationsnachweise

Unleserliche Scans, DSGVO‑Verstöße

Digitale Signatur und Bi‑Lingual Templates

Event‑Logs

Alarm, Near‑Miss, Incident

Zeitstempel, Geodaten

Lückenhafte Zeitachsen

Blockchain‑Time‑Stamping

Handlungsempfehlungen

  • Vertraglich klare Schnittstellen: Pflichtenmatrix beigelegt, wer welches Dokument erstellt, freigibt und archiviert – vermeidet Grauzonen.

  • Bewusste Sanktionensystematik: Stufung von Abmahnung bis Kündigung bzw. Umsatzbuße sorgt für positive und negative Anreize.