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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Beweisnot

Facility Management: Fremdfirmenmanagement » Grundsätze » Beweisnot

IN DER ZUSAMMENARBEIT MIT FREMDFIRMEN KÖNNEN SITUATIONEN EINTRETEN, IN DENEN EIN UNTERNEHMEN IN BEWEISNOT GERÄT

IN DER ZUSAMMENARBEIT MIT FREMDFIRMEN KÖNNEN SITUATIONEN EINTRETEN, IN DENEN EIN UNTERNEHMEN IN BEWEISNOT GERÄT

Um solche Szenarien zu verhindern, ist eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Durch die Implementierung klar definierter Eskalationsverfahren und die Aufrechterhaltung offener Kommunikation mit den beteiligten Parteien können auch Beweismängel vermieden werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann eine umfassende Dokumentation die eigene Position stärken. Daher sind ein proaktiver Ansatz und systematische Dokumentation unverzichtbare Elemente für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit externen Unternehmen.

Herausforderungen und Lösungen bei der Beweissicherung im Fremdfirmenmanagement

Beweisnot

Überwachung der Anlagenwartung

Effiziente Überprüfung und Verwaltung der Betriebsausrüstung in Echtzeit.

Wer Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln einhält, handelt nicht fahrlässig. Eine Schadensersatzpflicht besteht nicht. Die detaillierten Formulierungen der Unfallverhütungsvorschriften dienen demnach drei Zwecken:

Verkehrssicherungspflichten für Fremdunternehmer konkretisiert

  • sie geben dem (Fremd-)Unternehmer den Mindestinhalt der Verkehrssicherungspflicht vor,

  • sie konkretisieren die einzuhaltende Sorgfalt,

  • werden sie verletzt, wird eine (fahrlässige) Haftungsverantwortlichkeit vermutet (sog. Anscheinsbeweis).