Falls der Auftragnehmer während der Ausführung des Auftrags nicht persönlich die Baustelle überwachen kann, muss er diese Aufgaben an einen qualifizierten Mitarbeiter delegieren (den Beauftragten für das externe Unternehmen). Die Entscheidungsbefugnisse sollten dabei ebenfalls klar festgelegt werden.
Dies schließt die Befugnis zur Anweisung der unterstellten Mitarbeiter ein. Mögliche Kandidaten für diese Rolle könnten Montageleiter, Gruppenleiter, Vorarbeiter oder Techniker sein. Der deutschsprachige Beauftragte wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
Der Beauftragte des Auftragnehmers muss auch die sichere Ausführung der Arbeiten gemäß den "Arbeitsschutzvorschriften für Auftragnehmer" überwachen. Ausreichendes Wissen und Erfahrung sind Voraussetzungen für diese Rolle.
Um seinen Aufsichtspflichten nachzukommen, ist seine Anwesenheit während der Arbeitsausführung in der Regel erforderlich. Bei Abweichungen vom geplanten Ablauf muss der Beauftragte des externen Unternehmens mit seinem Vorgesetzten und gegebenenfalls mit dem Auftraggeber koordinieren.
Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination und Sicherstellung eines sicheren Arbeitsablaufs, die Anweisung seiner eigenen Mitarbeiter, die Überwachung der Mitarbeiter, um die Einhaltung der Sicherheitsanweisungen und -maßnahmen sicherzustellen, das Anhalten der Arbeit bei unvorhergesehenen Gefahren bis zur Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen,
und
die Durchführung von Inspektionen von Geräten (z. B. Gerüsten, Leitern, etc.), um deren sicheren Zustand sicherzustellen oder solche Inspektionen zu veranlassen. Der Beauftragte des externen Unternehmens erhält Anweisungen von der für den Auftrag Verantwortlichen. Daher muss er spätestens bei seiner Ankunft am Arbeitsplatz Kontakt mit der für den Auftrag Verantwortlichen aufnehmen.
Die Anweisung und Dokumentation können auf der Grundlage eines Anweisungsprotokolls durchgeführt werden. Gleichzeitig verpflichtet sich der Beauftragte, die erhaltenen Informationen durch Anweisungen an seine eigenen Mitarbeiter weiterzugeben.