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Richtlinien zur Einhaltung der allgemeinen Ordnung

RICHTLINIEN FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DER ALLGEMEINEN ORDNUNG

RICHTLINIEN FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DER ALLGEMEINEN ORDNUNG

Die Leitlinien zur Aufrechterhaltung einer allgemeinen Ordnung sind entscheidend für die Schaffung einer harmonischen und produktiven Umgebung. Sie umfassen Verhaltensregeln, Vorschriften zur Sauberkeit und Ordnung sowie Maßnahmen zur Konfliktlösung. Die Befolgung dieser Grundsätze fördert respektvolle Zusammenarbeit, optimiert Arbeitsabläufe und steigert das Wohlbefinden aller Beteiligten. Eine klare Kommunikation und konsequente Durchsetzung dieser Leitlinien sind unerlässlich für die Schaffung einer positiven Arbeitsatmosphäre.

Richtlinien für die Wahrung der allgemeinen Ordnung

Es ist zwingend erforderlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und umzusetzen.

Analyse finanzieller Leistungen

Analyse finanzieller Leistungen

Fachleute diskutieren über Finanzdiagramme und -statistiken.

Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöschausrüstungen müssen jederzeit frei gehalten werden. Feuertüren dürfen nicht blockiert oder anderweitig behindert werden.

Bei Arbeiten an Verkehrs- oder Arbeitswegen sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Baustellen und Montagebereiche müssen stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und nach Abschluss der Arbeiten ordentlich aufgeräumt werden.

Falls bildliche Darstellungen benötigt werden, sollten sie beim Koordinator angefordert werden.

Schäden an den Einrichtungen und Systemen des Kunden müssen umgehend der entsprechenden Fachabteilung und dem Koordinator des Kunden gemeldet werden. Es ist auch notwendig, gemeinsam mit der Kontaktperson einen Schadensbericht zu erstellen. Die Abwicklung von Schadensfällen (z. B. die Benachrichtigung der Versicherung des externen Unternehmens) sollte ohne Aufforderung eingeleitet werden.

Um die Sicherheit der Arbeitsbereiche und Betriebseinrichtungen zu gewährleisten, müssen die Leiter der Auftragnehmer sicherstellen, dass am Ende der Arbeit alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind. Bereichsschlüssel sollten den Torwärtern übergeben werden, und andere Schlüssel sollten in den dafür vorgesehenen Schlüsselkästen aufbewahrt werden. Diese Schlüsselkästen müssen ordnungsgemäß verschlossen sein, und die Schlüssel sollten gemäß den Anweisungen aufbewahrt werden.

Probealarmw durchführen

Regelmäßige Testalarme werden durchgeführt, um die ordnungsgemäße Funktion des Sprachalarmsystems zu überprüfen. Es ist wichtig, dass alle Personen, einschließlich Besucher und externes Personal, mit diesen akustischen Signalen vertraut sind.

Diese Testalarme finden beispielsweise alle 3 Monate an einem regulären Arbeitstag um 12:00 Uhr mittags statt.

Bitte beachten Sie: Jeder Alarm kann ein Notfall sein. Machen Sie sich mit den Alarmsignalen vertraut. Sie bedeuten:

Alle Störungen sollten an die Betriebssicherheit unter der folgenden Telefonnummer gemeldet werden: ....

Räumung der Gefahrenstelle

Besucher sind verpflichtet, aktiv an den Alarmen teilzunehmen. Sie sollten sich wie Mitarbeiter verhalten und umgehend zum ihnen zugewiesenen Sammelpunkt gehen, wie auf dem Lageplan angegeben.

Beim Erklingen des akustischen Signals oder der Durchsage müssen die Personen das Gebäude über den kürzesten Weg verlassen und sich zum angegebenen Sammelpunkt begeben. Schilder, die Flucht- und Rettungswege sowie die Sammelpunkte kennzeichnen, befinden sich auf jeder Etage. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Besucher und externen Mitarbeiter das Gebäude oder die Außenbereiche so schnell wie möglich verlassen und sich am Sammelpunkt versammeln.

Hinweiszeichen auf Gefahren

Hinweiszeichen

Hinweiszeichen (eine Auswahl)

Es ist wichtig, alle Warn- und anderen Schilder, Durchgangs- und rauchfreien Bereiche sowie andere Betriebsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Diese Schilder dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden. Eine umfassende Liste der Schilder finden Sie im Anhang zu dieser Anleitung. (Die bereitgestellten Bilder dienen als exemplarische Auswahl; die Brandschutzvorschriften enthalten die entsprechenden Schilder.)

Externe Mitarbeiter, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum für das Unternehmen des Kunden arbeiten, sollten nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer aktiv an den Brandschutzmaßnahmen teilnehmen.

Darüber hinaus sollte entschieden werden, inwieweit sich der Status der Mitarbeiter externer Unternehmen (wenn überhaupt) im Hinblick auf die erforderliche Schulung von dem der eigenen Mitarbeiter des Unternehmens unterscheidet.

Betreten der Räume von Elektroverteilungen

Diese Räume dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem AG betreten werden.

  • In diesen Räumen sind nur die Arbeiten durchzuführen, die vorher genau festgelegt wurden.

  • Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen in diesen Räumen muss eine zweite Elektrofachkraft anwesend sein.

  • Der vom AG zur Verfügung gestellte Schlüssel zu diesen Räumen darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

  • Es dürfen nur die zur Erfüllung des Auftrags benötigten Werkzeuge und Materialien vorübergehend in diesen Räumen gelagert bzw. abgestellt werden.

  • Nach Beendigung der Arbeiten ist der Raum sauber zu hinterlassen.

  • Die Schlüssel sind anschließend wieder beim Koordinator bzw. bei der Bauleitung abzugeben

Räume, in denen sich die Mittelspannungsanlagen befinden, dürfen grundsätzlich nicht betreten werden, es sei denn, der Dienstleistungsvertrag hat dies zum Inhalt.