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Unterweisung Auftragnehmer

EIN EFFEKTIVES SCHULUNGS- UND UNTERWEISUNGSPROGRAMM FÜR AUFTRAGNEHMER KANN DAZU BEITRAGEN, ARBEITSUNFÄLLE UND HAFTUNGSRISIKEN ZU REDUZIEREN

EIN EFFEKTIVES SCHULUNGS- UND UNTERWEISUNGSPROGRAMM FÜR AUFTRAGNEHMER KANN DAZU BEITRAGEN, ARBEITSUNFÄLLE UND HAFTUNGSRISIKEN ZU REDUZIEREN

Eine sorgfältige Analyse der Schulungsbedürfnisse und eine klare Kommunikation des Schulungsinhalts können die Effektivität des Programms steigern. Gezielte Schulungen können Ihren Auftragnehmern dabei helfen, sich besser in Ihre Arbeitsprozesse zu integrieren und Ihre Erwartungen zu erfüllen. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen des Schulungsprogramms stellen sicher, dass Ihre Auftragnehmer immer auf dem neuesten Stand sind.

Schulungen für Auftragnehmer

Unterweisung Auftragnehmer

Fachdialog vor Ort

Fachdialog vor Ort

Experten tauschen Wissen über Maschinenwartung aus.

Besondere Bedeutung hat die Schulung der für das externe Unternehmen vor Ort verantwortlichen Person sowie der externen Unternehmensmitarbeiter, die Gefahren ausgesetzt sind (betriebs-, anlagen- oder umweltbezogen). Die Schulungen müssen dokumentiert werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird empfohlen, einen Sicherheitspass für externe Unternehmen zu verwenden. Neben der Einweisung in mögliche Gefahren sollten in der Schulung auch die folgenden Themen behandelt werden:

  • Arbeitsfreigabesystem

  • Verhalten in Notfällen

  • Meldung von Unfällen und Beinahe-Ereignissen

Vor Beginn der Arbeit

Alle Aktivitäten von externen oder Partnerunternehmen bedürfen der Genehmigung durch das Auftraggeberunternehmen. Um die Freigabe vorzubereiten, müssen die Gefahren ermittelt werden, die sich aus dem Betrieb oder der auszuführenden Arbeit ergeben können. Um die mit der anstehenden Arbeit verbundenen Risiken bewerten zu können, sollte eine Checkliste von den verantwortlichen Personen der externen Unternehmen oder der Person, die die Arbeitserlaubnis erteilt, ähnlich einer Risikobewertung gemäß Anhang 4 der DGUV Information 215-830, erstellt werden. Darüber hinaus sollte zur besseren Koordination mehrerer Arbeiten die Bestellung eines Sicherheitskoordinators gemäß BGV A1 6 festgelegt werden. Eine solche Bestellung muss schriftlich erfolgen.

Alle Gefahren und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen müssen in der Arbeitsgenehmigung ausführlich beschrieben sein.

Für Arbeiten mit hohem Risiko (z. B. Betreten von Containern, Heißarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr) können zusätzliche Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein.

Sicherheitstechnische Begehungen

Bei der Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen ist es ratsam, für jedes Unternehmen eine zentrale Ansprechperson zu benennen. Diese Kontaktpersonen sollten in der Lage sein, sowohl technische als auch sicherheitsrelevante Fragen zu klären.

Um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen, müssen regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden, um den sicheren und professionellen Betrieb der externen Unternehmen zu bewerten. Diese Aufgabe kann von der für die Bestellung verantwortlichen Person oder dem Koordinator für externe Unternehmen übernommen werden. Bei Bedarf sollten Fachleute für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.

Auch Führungskräfte des Auftraggeberunternehmens und der externen oder Partnerunternehmen sollten regelmäßig an diesen Inspektionen teilnehmen. Dies ist besonders wichtig bei Großprojekten oder größeren Stilllegungen. Die Ergebnisse der Inspektionen müssen dokumentiert und in die Bewertung der externen oder Partnerunternehmen einbezogen werden.