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Unterweisung Auftragnehmer

Unterweisung Auftragnehmer

Ein effektives Schulungs- und Unterweisungsprogramm für Auftragnehmer kann dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Haftungsrisiken zu reduzieren

Eine sorgfältige Analyse der Schulungsbedürfnisse und eine klare Kommunikation der Schulungsinhalte können die Effektivität des Programms steigern. Eine gezielte Schulung kann Ihren Auftragnehmern helfen, sich besser in Ihre Arbeitsprozesse zu integrieren und Ihre Erwartungen zu erfüllen. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen des Schulungsprogramms können sicherstellen, dass Ihre Auftragnehmer stets auf dem neuesten Stand sind.

Schulungen für Auftragnehmer

Unterweisung Auftragnehmer

Von besonderer Wichtigkeit ist die Einweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma vor Ort und der eingesetzten Fremdfirmenmitarbeiter in die Gefährdungen (Werks-, Betriebs- bzw. umgebungsbezogen). Die Einweisungen sind zu dokumentieren. Es wird empfohlen, hierzu einen Sicherheitspass für Fremdfirmen zu nutzen. Neben der Einweisung in mögliche Gefährdungen sind folgende Themen in der Einweisung zu vermitteln:

  • Arbeitsfreigabesystem

  • Verhalten in Notfällen

  • Meldung von Unfällen und Beinahe-Ereignissen

Vor Beginn der Arbeit

Alle Tätigkeiten von Fremd- bzw. Partnerfirmen erfordern eine Freigabe durch den Auftraggebenden Betrieb. Zur Erstellung der Freigabe sind die Gefährdungen zu ermitteln, die vom Betrieb bzw. von den durchzuführenden Arbeiten ausgehen können. Um auch die Gefährdungen durch die auszuführenden Arbeiten beurteilen zu können, sollte von den Verantwortlichen der Fremdfirmen bzw. der Person, die die Arbeitsfreigabe entgegennimmt, im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung eine Checkliste vor Arbeitsbeginn erstellt werden (analog Anhang 4 der DGUV-Information 215-830). Außerdem sollte zur besseren Koordination mehrerer Arbeiten die Benennung eines Sicherheitskoordinators gemäß BGV A1 6 bestimmt werden. Eine solche Benennung muss schriftlich erfolgen.

Sämtliche Gefährdungen und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen sind in der Arbeitsfreigabe zu beschreiben.

Bei Arbeiten mit hoher Gefährdung (z. B. Einsteigen in Behälter, Heißarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr) sind ggf. weitere Freigaben / Erlaubnisse erforderlich.

Sicherheitstechnische Begehungen

Bei der Zusammenarbeit mit Partnerfirmen ist es empfehlenswert, jeder Firma einen generellen Ansprechpartner zuzuweisen. Diese Ansprechpartner sollten in der Lage sein, sowohl fachliche als auch sicherheitsrelevante Fragen zu klären.

Um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden, sind in regelmäßigen Abständen Begehungen durchzuführen, bei denen die sichere und fachgerechte Arbeitsweise der Fremdfirmen beurteilt wird. Dies kann durch den Auftragsverantwortlichen oder den Koordinator Fremdfirmen erfolgen. Ggf. sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen.

Führungskräfte des Auftraggebers und der Fremd- bzw. Partnerfirmen sollten auch regelmäßig an diesen Begehungen teilnehmen. Dies ist besonders wichtig bei Großprojekten oder großen Stillständen. Ergebnisse aus den Begehungen sind zu dokumentieren und fließen in die Bewertung der Fremd- bzw. Partnerfirmen ein.

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