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Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit

Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit

Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit sind für jedes seriöse Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um Verletzungen und Ausfallzeiten zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten

Der Einsatz von Schutzkleidung, Sicherheitsausrüstung und Schulungen zur Risikoprävention sind grundlegende Maßnahmen, die jedes Unternehmen ergreifen sollte, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können. Eine sorgfältige Planung und Überwachung von Arbeitsabläufen sowie die regelmäßige Wartung von Maschinen und Geräten können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Eine offene Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Führungskräften ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Sicherheitsmanagements, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit mit Fremdfirmen

Begehungen

Um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit zu überprüfen sind regelmäßige Begehungen durchzuführen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass alle an der Arbeit Beteiligten Kenntnisse der im Freigabeschein beschriebenen Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen haben.

Nach Abschluss der Arbeit ist im Rahmen der Übergabe der Arbeitsstelle an den Betrieb darauf zu achten, dass Sauberkeit und Ordnung wieder hergestellt sind und von der Arbeitsstelle keine Gefahren mehr ausgehen.

Gegenseitige Gefährdung

Eine besondere Verantwortung der Auftraggeberin ergibt sich, wenn beim Einsatz von mehr als einer Fremdfirma die Möglichkeit einer gegenseitigen Gefährdung besteht. In diesem Fall muss die AG einen Koordinator schriftlich benennen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt. Sie muss sicherstellen, dass der Koordinator in Fragen der Sicherheit Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmen und deren Beschäftigten hat. Es ist zu beachten, dass die erforderlichen Weisungen über den Vorgesetzten der Fremdfirma zu erfolgen haben; unmittelbare Anweisungen an handelnde Fremdfirmenmitarbeiter dürfen nur bei unmittelbar drohender Gefahr erteilt werden.

Die Fremdfirma ist ihrerseits verpflichtet, sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, falls die Auftragsdurchführung mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt. Es ist sicherzustellen, dass der Koordinator über Absprachen zwischen verschiedenen Fremdfirmen informiert ist.

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