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Besucherinformation

Besucherinformation

Information von Besucherinnen und Besuchern

Information von Besucherinnen und Besuchern über die potenziellen Gefahren im Unternehmen

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen schützen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Information von Besucherinnen und Besuchern über die potenziellen Gefahren im Unternehmen.

Besucherinformationen können je nach Betrieb unterschiedlich ausfallen:

  • Allgemeine Regeln: Besucher sollten über die allgemeinen Sicherheitsregeln informiert werden, die im Betrieb gelten, z.B. dass sie sich an vorgeschriebene Wege halten müssen oder dass das Rauchen untersagt ist.

  • Besondere Gefahren: Besucher sollten über besondere Gefahren informiert werden, die im Betrieb auftreten können, z.B. wenn es in bestimmten Bereichen besonders laut oder heiß ist oder wenn Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe verwendet werden.

  • Schutzausrüstung: Wenn es notwendig ist, sollten Besucher auch über die Art der Schutzausrüstung informiert werden, die sie tragen müssen, z.B. Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz.

  • Verhalten im Notfall: Besucher sollten darüber informiert werden, wie sie sich im Falle eines Notfalls verhalten sollen, z.B. wie sie das Gebäude verlassen können oder wen sie im Falle eines Unfalls kontaktieren müssen.

  • Verantwortlichkeiten: Besucher sollten darüber informiert werden, wer im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlich ist und wie sie sich an diese Person wenden können, wenn sie weitere Fragen haben oder Bedenken äußern möchten.

Es ist wichtig, dass Besucherinnen und Besucher die Informationen verstehen und sich daran halten, um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

In manchen Arbeitsbereichen ist es notwendig, dass Besucherinnen und Besucher von Arbeitnehmern begleitet werden, um ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies wird auch als Besucherbegleitpflicht bezeichnet.

Die Besucherbegleitpflicht kann in verschiedenen Situationen notwendig sein, z. B. wenn Besucherinnen und Besucher in Bereiche mit potenziell gefährlichen Maschinen oder Ausrüstungen gelangen könnten, oder wenn sie bestimmte Arbeitsprozesse stören oder beeinträchtigen könnten.

Die Begleitperson hat in der Regel folgende Aufgaben:

  • Information: Die Begleitperson informiert die Besucherin oder den Besucher über die potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz und über die Verhaltensregeln, die sie einhalten müssen.

  • Überwachung: Die Begleitperson überwacht die Besucherin oder den Besucher, um sicherzustellen, dass sie sich an die Regeln halten und keine Gefahren verursachen.

  • Unterstützung: Die Begleitperson kann den Besucherinnen und Besuchern bei Bedarf auch Unterstützung anbieten, z.B. bei der Handhabung von Werkzeugen oder beim Tragen von Schutzausrüstung.

  • Notfallmanagement: Im Falle eines Notfalls ist die Begleitperson für die Evakuierung der Besucherinnen und Besucher verantwortlich und stellt sicher, dass sie in Sicherheit gebracht werden.

Es ist wichtig, dass die Begleitperson die Besucherinnen und Besucher angemessen informiert und überwacht, um sicherzustellen, dass sie sicher und ohne Unfälle den Arbeitsbereich verlassen können.

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